30.10.2012 Aufrufe

PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 140<br />

scharfen Maßnahmen gegen die Studentenverbände zurückwiesen und im Einvernehmen<br />

mit Ludwig den Zusammenschluß der Studierenden „zu anständiger gesellschaftlicher<br />

Unterhaltung“ förderten, allerdings unter den Prämissen, daß ein Eingriff in die Freiräume<br />

einzelner Studierender (Ausübung von Gruppenzwängen) unterblieb und den Duellen<br />

eine entschiedene Absage erteilt wurde. 398<br />

Schon im Vorfeld des für alle bayerischen Universitäten verbindlichen Edikts vom 31. Juli<br />

1827 war unschwer zu erkennen, daß diesem Edikt ähnliche Widersprüche innewohnten<br />

wie den Pressebestimmungen und ihre Umsetzung durch die realen Gegebenheiten sehr<br />

schnell die Fehlerhaftigkeit des Konstruktes erweisen mußte.<br />

Einen integralen Selbstbestimmungsfaktor aller Korporationen aus Landshuter Zeit stellte<br />

gerade der Ehrenhandel auf der Basis eines Ehrengerichts und des Zweikampfes dar.<br />

Daß auf diese Grundsätzlichkeit (neben dem Zweikampf war laut Satzungen auch ein für<br />

alle Mitglieder verpflichtender Komment verboten) die Korporationen zugunsten der dafür<br />

zugesicherten Legalität verzichten würden, war nicht zu erwarten.<br />

Die im Edikt vom 31.7.1827 darüber hinaus geforderte Offenlegung der Satzungen sowie<br />

der Vorstände und Mitglieder der Corps bei gleichzeitiger Verweigerung des<br />

Lebensprinzips, also de facto Erlöschen der Mitgliedschaft im Corps mit Verlassen der<br />

Universität, verrät zu einseitig das den Staat leitende Interesse der leichten<br />

Kontrollierbarkeit der Korporationen durch das Gewähren eines harmlosen, unpolitischen<br />

und den staatlichen Ordnungsrahmen nicht tangierenden Burschenlebens. 399<br />

Wie nicht anders zu erwarten, werden die geschönten Satzungen die Kerninteressen der<br />

Korporationen verschweigen und es letztlich unter den Deckmantel harmloser<br />

landsmannschaftlicher Ausrichtung sogar ersten Burschenschaften ermöglichen, sich<br />

unter dem Schutz solcher Satzungen unverhohlen und frei zu bewegen.<br />

Daß die Burschenschaften in diesem Edikt noch nicht einmal erwähnt werden und es also<br />

lediglich auf Vorlage einer unpolitischen Tendenz 400 in den Satzungen ankam, um<br />

staatliche Legitimität zu erhalten, zeigte nur zu deutlich, daß nun an den bayerischen<br />

Universitäten sowohl Landsmannschaften wie auch Burschenschaften in direktem<br />

Wettbewerb um die Gunst der Studenten bei staatlicher Duldung treten konnten.<br />

398<br />

399<br />

400<br />

vgl. Döllinger, Georg: Sammlung der im Gebiete der inneren Staatsverwaltung des Königreich<br />

Bayerns bestehenden Verordnungen. Band 9/Teil 1. München 1838, S. 496f/§ 334, 3 a, b, c<br />

vgl. Döllinger, Georg: München 1838, § 334. Vgl. auch Huber, Max: Würzburg 1939, S. 61f<br />

vgl. Döllinger, Ignaz: Betrachtungen über das Wesen der deutschen Universität, Würzburg 1920,<br />

S. 68f

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!