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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 82<br />

dieses Problem je im Rahmen der akademischen Gesetze lösen zu können und optierte<br />

statt dessen für eine Verlegung der Universität an einen größeren Ort. 238<br />

Aus den Worten von Chrismars spricht deutlich Resignation, mit dem Problem der<br />

verbotenen Verbindungen fertig werden zu können. Als Grundursache für die staatliche<br />

Ohnmacht zeigte sich wiederholt die Uneinheitlichkeit von Senat, Professoren und<br />

Universitätspolizei im Vorgehen gegen verbotene Verbindungen, ein Verhalten, welches<br />

seine Motivation aus gegenseitigen Eifersüchteleien, gekränkten Eitelkeiten, persönlichen<br />

Animositäten etc. bezieht, nicht zuletzt aber ein Produkt der Auseinandersetzung aus der<br />

im Zuge des Montgelasschen Bürokratismus „verstaatlichten“ Universität<br />

(Innenministerium) und der auf korporativer Selbständigkeit beharrenden Universität<br />

selbst (Senat) darstellt.<br />

Dadurch waren einem rigiden staatlichen Vorgehen „natürliche“ Grenzen gesetzt, dem<br />

überdies an einer unnötigen Vergiftung des Klimas an den Hochschulen nicht gelegen<br />

sein konnte, galt es doch, durch „Toleranz“ der Landsmannschaften den<br />

Burschenschaften den Weg an die Universitäten zu verbauen.<br />

Das Innenministerium hielt es bei seiner Stellungnahme mit von Chrismar und von<br />

Hellersberg und beraumte eine erneute Untersuchung an und nominierte von Hellersberg<br />

als drittes Kommissionsmitglied nach. 239 Das Innenministerium fällte auf der Basis der<br />

Resultate dieser Untersuchungskommission 240 am 2.9.1815 seine Urteile, denen zufolge<br />

das Innenministerium die Existenz geheimer Verbindungen für erwiesen ansah, aber als<br />

„Überreste der alten Landsmannschaften“ 241 und die Situation daher als nicht so<br />

gefährlich ansah, daß deswegen die Statuten geändert werden müßten.<br />

Die Urteile selbst muten eher nachsichtig an, Heiserer kam aufgrund seiner<br />

Kronzeugenrolle mit Arrest davon, Poschinger mit Dimission auf Zeit, nur drei Dimissionen<br />

lauteten auf unbestimmte Zeit. Durch öffentlichen Anschlag wurden größere<br />

Zusammenrottungen unter Studierenden, die Anmaßungen der älteren Studierenden den<br />

jüngeren gegenüber unter Strafe gestellt, ein schriftlicher Revers anstatt des Eides für die<br />

neu Immatrikulierten als ausreichend erachtet. 242<br />

238<br />

239<br />

240<br />

241<br />

242<br />

MInn 23714/IV, der Senatsbericht vom 15.2.1815<br />

MInn 23714/IV, Stellungnahme des Innenministeriums vom 31.3.1815<br />

MInn 23714/IV, vgl. den Untersuchungsbericht vom 21.8.1815<br />

MInn 23714/IV, die Schlußresultate des Innenministeriums vom 2.9.1815<br />

MInn 23714/IV, die Schlußresultate des Innenministeriums vom 2.9.1815. Mittermaier konnte<br />

schlüssig nachweisen, daß die Bindekraft eines Eides in diesem Fall mit der Anwendungspraxis nicht<br />

vereinbar sei.

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