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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 89<br />

zeitigen sollte, als das Innenministerium die Rückendeckung für von Günther mit der<br />

Androhung der Schließung der Universität begleitete. In diesem Schreiben glaubte von<br />

Günther nicht nur, die geschlossene Abwehrfront durch die Universitätsbehörden<br />

anmerken zu müssen, sondern im Röschlaubschen Vorschlag durch Einholung von<br />

Führungszeugnissen beim Stadtkommandeur hinsichtlich des Verhaltens der von Günther<br />

verdächtigten Studierenden (Mordkomplott) auch eine Abwehrhaltung des Militärs seiner<br />

Person gegenüber erkennen zu müssen. Denn niemals hätte Röschlaub diesen Vorschlag<br />

ins Spiel gebracht, so von Günther, wenn er nicht von der gänzlichen Parteilichkeit des<br />

Militärs, ganz im Gegensatz zu früherer Zeit, in seinem (Röschlaubs) Sinne überzeugt<br />

gewesen wäre. 264 In einer hastig im August 1823 vorgenommenen Untersuchung gegen<br />

die Häupter der Verbindungen wurde diesen ein scharfer Verweis erteilt und eine strenge<br />

Prüfung ihrer Tauglichkeit für den Staatsdienst in Aussicht gestellt. Hein wurde<br />

relegiert. 265<br />

Der Senat wies in seinem Rechenschaftsbericht alle gegen ihn erhobenen<br />

Anschuldigungen der Pflichtverletzung zurück, wie er auch die Behauptung von Günthers,<br />

es handle sich um ein breit angelegtes Mordkomplott, zu entkräften suchte. Röschlaub<br />

und mit ihm der Senat vermuteten darin eine gezielte Denunziation und erbaten zwecks<br />

wirksamer Verteidigung gegen derartige Anschuldigungen die Zusendung des von<br />

Güntherschen Berichts durch das Innenministerium. 266 Statt dessen bekräftigte das<br />

Innenministerium in seinem Schreiben vom 20.8.1823 seine Parteinahme für die Sache<br />

von Günthers und unterstellte dem Senat indirekt Quertreiberei hinsichtlich der<br />

angemahnten Zusammenarbeit. 267 Die Verhärtung der Fronten muß allerdings auch vor<br />

dem Hintergrund der Erneuerung der Bestimmungen der Karlsbader Beschlüsse im Jahre<br />

1824 durch Max Joseph wie der Zwangsquieszierung Röschlaubs gesehen werden.<br />

Das Jahr 1824 schien urplötzlich von Günthers Bestreben nach Ausrottung der Corps<br />

Wirklichkeit werden zu lassen. Aufgrund einer vermeintlich oder tatsächlich erfolgten<br />

Denunziation aus den Reihen der Chargierten, derzufolge die innersten Geheimnisse der<br />

Corps an die Behörden verraten worden seien (so Krüll gegenüber den Chargierten, auch<br />

hier bleibt das Bild Krülls im Hinblick auf seine Motive unscharf), lösten sich aus<br />

Selbstschutz die Corps am 17.3.1824 auf und vernichteten dabei alles belastende<br />

Material, darunter auch sämtliche fixierte Statuten. Gerade im Wegfall des Komments war<br />

damit der Grund zu regelloser Auseinandersetzungswillkür gelegt. Von Günther, der dies<br />

alles sehr wohl registrierte, konnte durch Krüll davon überzeugt werden, es bei der<br />

264<br />

265<br />

266<br />

267<br />

MInn 23714/V, Bericht von Günthers an das Innenministerium vom 26.7.1823<br />

MInn 23714/V, Untersuchungsbericht verbotene Studentenverbindungen betreffend vom 10.8.1823<br />

MInn 23714/V, das Schreiben des Senats an das Innenministerium vom 15.8.1823<br />

MInn 23714/V, das Innenministerium an den Senat vom 20.8.1823

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