PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 89<br />
zeitigen sollte, als das Innenministerium die Rückendeckung für von Günther mit der<br />
Androhung der Schließung der Universität begleitete. In diesem Schreiben glaubte von<br />
Günther nicht nur, die geschlossene Abwehrfront durch die Universitätsbehörden<br />
anmerken zu müssen, sondern im Röschlaubschen Vorschlag durch Einholung von<br />
Führungszeugnissen beim Stadtkommandeur hinsichtlich des Verhaltens der von Günther<br />
verdächtigten Studierenden (Mordkomplott) auch eine Abwehrhaltung des Militärs seiner<br />
Person gegenüber erkennen zu müssen. Denn niemals hätte Röschlaub diesen Vorschlag<br />
ins Spiel gebracht, so von Günther, wenn er nicht von der gänzlichen Parteilichkeit des<br />
Militärs, ganz im Gegensatz zu früherer Zeit, in seinem (Röschlaubs) Sinne überzeugt<br />
gewesen wäre. 264 In einer hastig im August 1823 vorgenommenen Untersuchung gegen<br />
die Häupter der Verbindungen wurde diesen ein scharfer Verweis erteilt und eine strenge<br />
Prüfung ihrer Tauglichkeit für den Staatsdienst in Aussicht gestellt. Hein wurde<br />
relegiert. 265<br />
Der Senat wies in seinem Rechenschaftsbericht alle gegen ihn erhobenen<br />
Anschuldigungen der Pflichtverletzung zurück, wie er auch die Behauptung von Günthers,<br />
es handle sich um ein breit angelegtes Mordkomplott, zu entkräften suchte. Röschlaub<br />
und mit ihm der Senat vermuteten darin eine gezielte Denunziation und erbaten zwecks<br />
wirksamer Verteidigung gegen derartige Anschuldigungen die Zusendung des von<br />
Güntherschen Berichts durch das Innenministerium. 266 Statt dessen bekräftigte das<br />
Innenministerium in seinem Schreiben vom 20.8.1823 seine Parteinahme für die Sache<br />
von Günthers und unterstellte dem Senat indirekt Quertreiberei hinsichtlich der<br />
angemahnten Zusammenarbeit. 267 Die Verhärtung der Fronten muß allerdings auch vor<br />
dem Hintergrund der Erneuerung der Bestimmungen der Karlsbader Beschlüsse im Jahre<br />
1824 durch Max Joseph wie der Zwangsquieszierung Röschlaubs gesehen werden.<br />
Das Jahr 1824 schien urplötzlich von Günthers Bestreben nach Ausrottung der Corps<br />
Wirklichkeit werden zu lassen. Aufgrund einer vermeintlich oder tatsächlich erfolgten<br />
Denunziation aus den Reihen der Chargierten, derzufolge die innersten Geheimnisse der<br />
Corps an die Behörden verraten worden seien (so Krüll gegenüber den Chargierten, auch<br />
hier bleibt das Bild Krülls im Hinblick auf seine Motive unscharf), lösten sich aus<br />
Selbstschutz die Corps am 17.3.1824 auf und vernichteten dabei alles belastende<br />
Material, darunter auch sämtliche fixierte Statuten. Gerade im Wegfall des Komments war<br />
damit der Grund zu regelloser Auseinandersetzungswillkür gelegt. Von Günther, der dies<br />
alles sehr wohl registrierte, konnte durch Krüll davon überzeugt werden, es bei der<br />
264<br />
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MInn 23714/V, Bericht von Günthers an das Innenministerium vom 26.7.1823<br />
MInn 23714/V, Untersuchungsbericht verbotene Studentenverbindungen betreffend vom 10.8.1823<br />
MInn 23714/V, das Schreiben des Senats an das Innenministerium vom 15.8.1823<br />
MInn 23714/V, das Innenministerium an den Senat vom 20.8.1823