PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 217<br />
Frankfurter Militär- und Polizeibehörde zurückzuführen, ein Umstand, der von preußischer<br />
Seite getadelt wurde. 668<br />
Zudem traute man der „Umsturzpartei“ ein derartiges Unternehmen nicht zu. Zu dem<br />
zuvor genannten Aspekt eines Szenariums ist zu sagen, daß aus den Maßnahmen und<br />
Verlautbarungen bayerischer bundesbehördlicher Offzieller in den Jahren 1831 bis 1833<br />
gegenüber der freien Presse und der stärker werdenden liberalen Opposition zu keiner<br />
Zeit jenes ruhige Selbstvertrauen in die Kontrollfähigkeit jeder politischen Situation spricht,<br />
welches ein derart beschriebenes Kalkül erfordern würde. Die Tatsache der<br />
Verunsicherung der Behörden erfährt durch den Autor 669 selbst insofern eine<br />
Bekräftigung, als er feststellt, daß „die Ereignisse nach Hambach durchaus<br />
erfolgversprechende Rahmenbedingungen für einen Putschversuch“ abgegeben hätten<br />
und überdies die Frage aufwirft, „wie es käme, daß sich besonnene Leute wie Welcker<br />
etc. in einem von vornherein aussichtslosen Unternehmen“ 670 verstricken ließen.<br />
Verbliebe die Frage, warum der Diskussion einer so extravaganten These soviel Platz<br />
eingeräumt wird. Fakt ist, daß unter anderem auch Wehner 671 , wenn auch nicht in der<br />
geschilderten Ausführlichkeit, dieser These vom Scheitern des Unternehmens einen<br />
ungewöhnlich hohen Stellenwert einzuräumen bereit ist, als Tatsache darf überdies<br />
gewertet werden, daß Metternich durchaus mit einem Ergebnis, wie es das Szenarium in<br />
Aussicht zu stellen suggerierte, geliebäugelt hat und ihm ein finaler Schlag gegen die<br />
„Umsturzpartei“ in jedem Fall zu Paß gekommen wäre. 672<br />
6.3. Konsequenzen für die Germania<br />
Die behördliche Zielsetzung auf Bundes- wie auf Länderebene war auf Zerschlagung der<br />
gesamten liberalen Opposition gerichtet, wobei die Burschenschaften im Zentrum des<br />
behördlichen Interessen standen, wie aus der durch die Bundeszentralbehörde formulierte<br />
Primärschuldzuweisung unschwer herauszulesen ist. 673 Zu diesem Zweck wurde per<br />
Bundesbeschluß am 30.6.1833 in Nachfolge des 1827 erloschenen Mainzer<br />
Untersuchungsausschusses eine Zentraluntersuchungsbehörde in Frankfurt plaziert,<br />
deren Funktion darin bestand, die „näheren Umstände des gegen den Deutschen Bund<br />
668<br />
669<br />
670<br />
671<br />
672<br />
673<br />
vgl. Gerber Harry, QuD/XIV, S. 176. Vgl. auch QuD/X, S. 303<br />
vgl. Kassandrus, M. B.: Gießen 1987, S. 214<br />
vgl. ebd., S. 212<br />
vgl. Wehner, Philipp: München 1917, S. 97<br />
vgl. QuD/X, S. 303<br />
vgl. MInn 45524/1. Bericht vom 18.12.1833