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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 217<br />

Frankfurter Militär- und Polizeibehörde zurückzuführen, ein Umstand, der von preußischer<br />

Seite getadelt wurde. 668<br />

Zudem traute man der „Umsturzpartei“ ein derartiges Unternehmen nicht zu. Zu dem<br />

zuvor genannten Aspekt eines Szenariums ist zu sagen, daß aus den Maßnahmen und<br />

Verlautbarungen bayerischer bundesbehördlicher Offzieller in den Jahren 1831 bis 1833<br />

gegenüber der freien Presse und der stärker werdenden liberalen Opposition zu keiner<br />

Zeit jenes ruhige Selbstvertrauen in die Kontrollfähigkeit jeder politischen Situation spricht,<br />

welches ein derart beschriebenes Kalkül erfordern würde. Die Tatsache der<br />

Verunsicherung der Behörden erfährt durch den Autor 669 selbst insofern eine<br />

Bekräftigung, als er feststellt, daß „die Ereignisse nach Hambach durchaus<br />

erfolgversprechende Rahmenbedingungen für einen Putschversuch“ abgegeben hätten<br />

und überdies die Frage aufwirft, „wie es käme, daß sich besonnene Leute wie Welcker<br />

etc. in einem von vornherein aussichtslosen Unternehmen“ 670 verstricken ließen.<br />

Verbliebe die Frage, warum der Diskussion einer so extravaganten These soviel Platz<br />

eingeräumt wird. Fakt ist, daß unter anderem auch Wehner 671 , wenn auch nicht in der<br />

geschilderten Ausführlichkeit, dieser These vom Scheitern des Unternehmens einen<br />

ungewöhnlich hohen Stellenwert einzuräumen bereit ist, als Tatsache darf überdies<br />

gewertet werden, daß Metternich durchaus mit einem Ergebnis, wie es das Szenarium in<br />

Aussicht zu stellen suggerierte, geliebäugelt hat und ihm ein finaler Schlag gegen die<br />

„Umsturzpartei“ in jedem Fall zu Paß gekommen wäre. 672<br />

6.3. Konsequenzen für die Germania<br />

Die behördliche Zielsetzung auf Bundes- wie auf Länderebene war auf Zerschlagung der<br />

gesamten liberalen Opposition gerichtet, wobei die Burschenschaften im Zentrum des<br />

behördlichen Interessen standen, wie aus der durch die Bundeszentralbehörde formulierte<br />

Primärschuldzuweisung unschwer herauszulesen ist. 673 Zu diesem Zweck wurde per<br />

Bundesbeschluß am 30.6.1833 in Nachfolge des 1827 erloschenen Mainzer<br />

Untersuchungsausschusses eine Zentraluntersuchungsbehörde in Frankfurt plaziert,<br />

deren Funktion darin bestand, die „näheren Umstände des gegen den Deutschen Bund<br />

668<br />

669<br />

670<br />

671<br />

672<br />

673<br />

vgl. Gerber Harry, QuD/XIV, S. 176. Vgl. auch QuD/X, S. 303<br />

vgl. Kassandrus, M. B.: Gießen 1987, S. 214<br />

vgl. ebd., S. 212<br />

vgl. Wehner, Philipp: München 1917, S. 97<br />

vgl. QuD/X, S. 303<br />

vgl. MInn 45524/1. Bericht vom 18.12.1833

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