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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 64<br />

„Quasi-Rückkehr“ zur Organisationsstruktur von 1807, als eine spezifische<br />

Universitätspolizei, bestehend aus dem Polizeikommissar und je zwei Mitgliedern des<br />

Senats und Magistrats, restituiert wurde, und wie schon früher erwähnt, mit all den aus<br />

jener Zeit bekannten Schwächen und Schwerfälligkeiten. Infolge der Karlsbader<br />

Beschlüsse ab 1819 schuf der Staat in der Person des Regierungskommissars eine<br />

omnipotente polizeiliche Überwachungsinstanz an den Universitäten mit dem Erfolg, daß<br />

sich nicht nur die Studierenden, sondern sämtliche universitären Instanzen vom Staat<br />

bevormundet fühlten, in dessen Gefolge ein sich über Jahre hinziehender Kleinkrieg<br />

zwischen Senat und Kommissar entwickeln sollte.<br />

Abschließend läßt sich feststellen, daß sich die Durchführung der polizeilichen Aufsicht<br />

aufgrund ungenauer Kompetenzabgrenzung die gesamte Landshuter Zeit hindurch als<br />

schwierig erweisen sollte. 174 Mit dem Umzug der Universität nach Landshut kam zudem<br />

neben den bereits existierenden Korporationen der Militärs und der Handwerker mit den<br />

Studenten ein drittes korporatives Element hinzu, an dessen ausgeprägt burschikosem<br />

Selbstverständnis sich die Standesehre der übrigen Gruppierungen reiben mußte. Von<br />

daher weisen sämtliche Konflikte bis 1806, dem Jahr, in welchem die Studierenden<br />

überhaupt erst begannen, sich in großem Stil landsmannschaftlich zu konstituieren,<br />

archetypische Verlaufsmuster für die späteren Auseinandersetzungen auf, die an Schärfe<br />

derartige Ausmaße erreichen konnten, daß Landshut selbst als Universitätsstadt in Frage<br />

gestellt wurde.<br />

Schon das Jahr 1801 sah die unterschiedlichen Korporationen in gegenseitiger<br />

Konfrontation. Studentischen Provokationen begegneten die Handwerker mit<br />

Gewaltanwendung, worauf sich jene genötigt sahen, zu ihrer Unterstützung<br />

Polizeipatrouillen anzurufen. Nach Arretierung von sieben Handwerksgesellen und deren<br />

Freilassung am 25.2.1801 schien zwar die Konfrontation einstweilen beigelegt, zur<br />

Vermeidung ähnlicher Vorfälle sah sich aber die Polizeikommandantschaft genötigt, den<br />

einzelnen Gruppen unterschiedliche Wirtshäuser als Aufenthaltsorte zuzuweisen sowie<br />

Zusammenrottungen von Handwerkern unter Strafe zu verbieten. 175 Der akademische<br />

Senat seinerseits beeilte sich, ähnlich lautende Verfügungen für die Studierenden zu<br />

treffen. 176<br />

Vor allem die Einhaltung der Polizeistunde, die auf 22.30 Uhr festgesetzt war, wird<br />

wiederholt den Anlaß zu Auseinandersetzungen mit der Polizei bzw. dem Militär abgeben.<br />

Schon am 1.6.1801 führte eine diesbezügliche Übertretung des Reglements durch<br />

174<br />

175<br />

176<br />

vgl. Schmidt, Rainer: Universitätspolizei und Universitätskommissariat in Landshut - München 1806-<br />

1848. S.62-65. In: Der Konvent. Akademische Monatsschrift. März 1973/Heft Nr. 3<br />

MInn 23890 I. Polizeibericht vom 18.2.1801<br />

MInn 23890 I. Protokoll des Universitätssenats vom 25.2.1801

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