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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 46<br />

aus der Welt zu schaffen, sondern man beleidigte, um sich schlagen zu können“. 125 Alle<br />

Versuche, die Duellrituale zu modifizieren, bis hin zur Forderung nach ihrer Abschaffung,<br />

hatten lediglich die Mißachtung der Befürworter zur Folge (Schokoladisten, Sulphuristen),<br />

ein Schicksal, das Duellgegner und Nichtkorporierte in gleicher Weise zu erdulden hatten.<br />

Der verinnerlichte und verfeinerte Ehrbegriff der burschenschaftlichen Bewegung fand mit<br />

dem Ende der Burschenschaften keine Fortsetzung. Dominant blieb über das 19.<br />

Jahrhundert hinaus die gröbere Variante dieses Begriffs. 126<br />

Einen wichtigen Platz in der Reglementierung des „burschenschaftlichen“ Alltagslebens<br />

nahmen Bestimmungen zur Ritualisierung der Geselligkeit ein. Die in das Auge gefaßten<br />

Versammlungsorte unter den Gasthäusern der Universitätsstadt, die sogenannten<br />

Commershäuser, hatten den studentischen Forderungen nach großzügiger<br />

Kreditvergabe, niedriger Preise sowie angemessener Bierqualität in vollem Umfang zu<br />

entsprechen und liefen Gefahr, sich den Unmut der Korporationen bis hin zum „Verschiß“<br />

bei Nichterfüllung bzw. Aufkündigung der gewohnten Leistungen zuzuziehen. Die im<br />

äußeren Erscheinungsbild offensiv zur Schau getragene Zugehörigkeit zu einer<br />

Landsmannschaft nahmen gerade in Landshut die Behörden zum Anlaß, durch kleinliche<br />

Verbotsregularien den Korporierten das Wasser abzugraben 127 .<br />

Im allgemeinen war der den Landsmannschaften vorauseilende Ruf schlecht. Zwar<br />

konnte der Pennalismus eingedämmt werden, verschwunden war er aber keineswegs.<br />

Beklagt wurden häufig die Arroganz der Landsmannschaften, ihr renommistisches<br />

Auftreten als Konsequenz ihrer Entlassung aus übertriebener Schulzucht in die<br />

universitäre Freiheit hinein, mit der sie wenig anzufangen wußten. Schikanen den<br />

Rennoncen und den übrigen Studierenden gegenüber waren an der Tagesordnung. Nicht<br />

selten wandten diese sich in ihrer Not an die öffentlichen Organe um Schutz. 128<br />

Erklärtes Ziel war dieses „unnütze Treiben“ bei Gründung der Landsmannschaften<br />

keineswegs. Nach dem Willen ihres Gründers Max Freiherrn von Ow beispielsweise sollte<br />

die Landshuter Landsmannschaft Suevia sowohl politisch wie geistig existieren.<br />

Sittlichkeit, Humanität und Liebe zu den Wissenschaften sollten die Grundpfeiler ihrer<br />

Existenz bilden, einem veredelten Ton an der Universität und der Herausbildung tüchtiger<br />

125<br />

126<br />

127<br />

128<br />

Beckenbauer, Alfons: München 1992, S.229. Wobei zur Regelung der gegenseitigen Verhältnisse<br />

von den Corps häufig schriftliche Kartellabmachungen getroffen wurden, die die Verfahrensweisen<br />

bei Duellen, Kriterien der Honorigkeit, Bestimmungen über gelinden und entehrenden Verschiß<br />

genau fixierten und dies über die Reglements der einzelnen Corps hinaus.<br />

vgl. Bruchmüller, Wilhelm: Leipzig/Berlin 1922, S.80/81<br />

vgl. ebd. S.164f. Das Zur-Schau-Tragen der Farbbänder wurde von den Behörden als<br />

republikanisches Signal gewertet, die in die Pfeifenköpfe und Knotenstöcke eingravierten<br />

Geheimzeichen galten als ein alten Geheimbünden entlehntes Erkennungszeichen und riefen<br />

ebenso behördlichen Argwohn hervor.<br />

vgl. Gareis, Karl: Die Münchener Burschenschaft Arminia. Werden und Schicksal. München 1967,<br />

S.1/2

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