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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 147<br />

wie auch Innenminister Schenk mit löblicher Anerkennung 427 versehen wurden. Die<br />

Sanktionierung erfolgte endgültig am 8. Februar 1829 (obschon sie sich da schon<br />

gespalten hatte, aber die Anerkennung erfolgte auf der Basis der viel eher arminisch<br />

ausgerichteten Verfassung und die Germanen verzichteten ihrerseits darauf, durch eine<br />

eigene Satzung die erfolgte Anerkennung wieder in Frage zu stellen) und zeitigte damit<br />

das paradoxe Ergebnis, daß es der Burschenschaft gelungen war, behördliche<br />

Zustimmung zu erlangen, welche durch Reskript vom 31.7.1827 den Landsmannschaften<br />

vorbehalten war.<br />

Die daraufhin einsetzende rasche zahlenmäßige Zunahme der Marcomannen wird den<br />

latent schwelenden Arminen-/Germanen-Streit sehr bald verschärfen und als eine der<br />

Folgen die Gründung der Burschenschaft Germania zur Folge haben. 428<br />

3.1.2. Der Arminia-Germania-Streit in München<br />

Als Vorbote zunehmender Inkohärenz innerhalb der Marcomannia spaltete sich Anfangs<br />

Januar 1829 eine Helvetia ab, um dann mit der Gründung der Germania am 24.1.1829<br />

endgültig als arminischer „Rest“ sukzessive im „Nebel geschichtlicher<br />

Bedeutungslosigkeit“ zu verschwinden.<br />

427<br />

428<br />

vgl. Huber, Max: Würzburg 1939, S. 117. „In ihren Satzungen herrschen durchaus tadelloser, auf<br />

ernstes literarisches Leben und wahre Humanität gerichteter Geist…“ „Von der Burschenschaft hätte<br />

Marcomannia nur den lobenswerten Teil der Satzungen übernommen, sei auf Regeneration des<br />

akademischen Lebens bedacht, unterhalte keine Beziehungen zu fremden Burschenschaften und<br />

habe selbst die Farben der allgemeinen Burschenschaft verworfen.“<br />

vgl. Huber, Max: Würzburg 1939, S. 115-119

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