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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 210<br />

skeptisch, und mehr noch in bezug auf den propagierten Zusammenschluß mit dem<br />

Vaterlandsverein 642 , über dessen Stärken und Erscheinungsbild unter den Abgeordneten<br />

derartige Unkenntnis herrschte, daß die geschäftsführende Burschenschaft beauftragt<br />

wurde, diesbezüglich Erkundigungen einzuziehen. Als geradezu abenteuerlich mutet es<br />

bei genauer Daraufsicht an, einer Chimäre wie dem Vaterlandsverein einen derartig<br />

unüberprüften Vertrauensvorschuß für die Organisation der Revolution wie deren Leitung<br />

durch die freiwillige Unterwerfung unter dessen Befehlen geleistet zu haben. Die Kritik<br />

Böhringers, des ehemaligen Münchener und jetzigen Tübinger Germanen, an diesem<br />

Verfahren darf durchaus als Ausdruck des Unbehagens an dem Gesamtunternehmen<br />

schlechthin gewertet werden. 643<br />

Die beschwichtigenden Äußerungen Obermüllers, des angeblichen Vertreters des<br />

Vaterlandsvereins auf dem Burschentag, der den Abgeordneten eine breite<br />

Rückendeckung durch Volk und Militär (Württemberg) suggerierte, mögen hier das Ihrige<br />

dazu beigetragen haben, jugendliche Naivität und Begeisterungsfähigkeit in Sorglosigkeit<br />

abgleiten zu lassen. Neben dem Bekenntnis zur revolutionären Tendenz (laut Otto<br />

innerhalb der süddeutschen Burschenschaften längst Teil der Konstitution) und der<br />

beabsichtigten Kontaktaufnahme zum Vaterlandsverein, als dessen intimer Kenner sich<br />

Wislizenus 644 ausweist, indem er an die Heidelberger Burschenschaft einen Brief für Dr.<br />

Körner in Frankfurt übergibt, beschließt laut Aussagen von Untersuchungsprotokollen des<br />

zentralen Untersuchungsausschusses der Burschentag des weiteren:<br />

642<br />

643<br />

644<br />

645<br />

weitgehende Autonomie jeder Burschenschaft hinsichtlich ihrer<br />

Organisationsform (Richtschnur allein die gemeinsamen Beschlüsse),<br />

Errichtung politischer Clubs mit Bürgern, Verwendung einer geheimen<br />

Ziffernschrift bei Übermittlung von Informationen, Verzicht auf Vorrechte der<br />

Burschenschaften im Seniorenkonvent gegenüber Landsmannschaften<br />

(man verzichtete auf die 50%igen Stimmenanteile innerhalb des<br />

Seniorenconvents zugunsten der Landsmannschaften, um diese für die<br />

burschenschaftliche Seite geneigter zu machen, diese Darstellungsversion<br />

übernimmt der Untersuchungsausschuß zumindest so von dem<br />

Angeschuldigten von der Hude 645 ), der Verruf gegen die Arminen sollte<br />

aufgehoben werden (Motivlage analog Landsmannschaften), die<br />

vgl.QuD/IV,S.342/44<br />

vgl. MInn 45826/§ 20 f. Obschon an der Bereitschaft für die Revolution im Sinne ihrer Erregung bei<br />

Böhringer keinerlei Zweifel angebracht sind, wie aus dessen „Überzeugungsarbeit“ in Tübingen<br />

unschwer herauszulesen ist.<br />

vgl. MInn 45826/§ 24. Wislizenus gibt auch diverse Einzelheiten auf dem Burschentag preis, unter<br />

anderem erläutert er den Zweck des Vereins.<br />

vgl. Rep. 105.21 Vol. I.

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