PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 190<br />
Ausweg des Art. 44 tatsächlich als nutzlos, indem jener durch die Preisgabe seiner<br />
Pensionsberechtigung als Privatperson und unter Zustimmung einer parlamentarischen<br />
Mehrheit innerhalb der Zweiten Kammer in dieselbe einrücken konnte. 563<br />
In seiner Eröffnungsrede steuerte daher Ludwig insofern einen Beschwichtigungskurs, als<br />
er ein Preßgesetz in Aussicht stellte und der Volksvertretung schmeichelte, indem er<br />
deren Existenzberechtigung durch die Versicherung, „kein unumschränkter Herrscher“<br />
sein zu wollen, anerkannte. 564<br />
Damit konnte er die Stimmung marginal, aber nicht fundamental verbessern. 565 Schon in<br />
der ersten Sitzung wurde klar, daß Schenk als Protagonist jenes verhaßten Presseedikts<br />
zur Zielscheibe der Erbitterung der Zweiten Kammer werden würde. Das Presseedikt<br />
mußte fallen, wenn Ergebnisse auf dem Landtag erzielt werden sollten. Zudem wird im<br />
Verlauf der Debatten auch deutlich, daß Schenk als Person getroffen werden sollte. Eine<br />
Ministeranklage kann nur mit Mühe verändert werden, eine Beschwerde mit dem Vorwurf<br />
des Verfassungsbruchs bei Abfassung jenes unseligen Edikts jedoch nicht. Am 24. Mai<br />
1831 machte Schenk mit seinem Rückzug den Weg zu einer möglichen Einigung frei. 566<br />
Als „Pazifikator“ der Zweiten Kammer sollte Staatsrat Stürmer (widerwillig) fungieren, im<br />
Hintergrund Wrede auf die gemäßigt-liberalen Abgeordneten einwirken. 567 Ludwig ist um<br />
Rückzug und Schadensbegrenzung bemüht, bietet die Preisgabe der Zensurverordnung<br />
an, verlangt aber im Gegenzug die Verabschiedung des Budgets und der Zivilliste sowie<br />
die Anerkennung eines neuen Preßgesetzes. Die Kammer lehnt ab, und Ludwig nimmt<br />
am 12. Juni 1831 die Preßverordnung einseitig zurück. 568<br />
Damit hatte Ludwig eine nicht unprekäre (im Sinne seines Autoritätserhalts) Vorleistung<br />
erbracht, die Rudhart dazu veranlaßte, in einer Denkschrift einen möglichen Ausgleich auf<br />
der Basis einer lebenslänglichen Anerkennung der Zivilliste durch die Kammer (dies hatte<br />
verfassungsändernde Qualität) bei gleichzeitiger Gewährung der<br />
Ministerverantwortlichkeit vorzuschlagen. Daraus wird nichts, einmal, weil die Stände ein<br />
563<br />
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566<br />
567<br />
568<br />
vgl. Gölz, Wilhelmine: München 1926, S. 30/31<br />
vgl. ebd., S. 53<br />
vgl. Gollwitzer, Heinz: München 1997, S. 450<br />
vgl. Gölz, Wilhelmine: München 1926, S. 61-80<br />
vgl. Böck, Hanns Helmut: Karl Philipp Fürst von Wrede als politischer Berater König Ludwigs I. von<br />
Bayern (1825-1838). Ein Beitrag zur Geschichte der Regierung Ludwigs I. Phil.Diss., München 1968,<br />
hier S. 97 f<br />
vgl. Gollwitzer, Heinz: München 1997, S. 451-456