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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 224<br />

Die anfängliche Libertinage Ludwigs I. machte das Entstehen einer schon frühzeitig<br />

politisch-bewußten Burschenschaftsbewegung möglich, wenn auch eher als<br />

unerwünschtes Ergebnis jenes Ediktes vom 31.7.1827 (vgl. hierzu Punkt 2.2.). Die<br />

treibenden Kräfte in bezug auf eine germanische Ausrichtung der<br />

Burschenschaftsbewegung finden sich in Würzburg, Erlangen und schließlich München.<br />

Daß bei diesem Transformationsprozeß, zumindest aus Münchener Sicht, norddeutsche<br />

Zuwanderer (unter anderem Gustav Peter Körner, Guitienne etc.) die entscheidenden<br />

Weichen stellten, gewinnt als Randbemerkung insofern Gewicht, als unter ähnlicher<br />

Konstellation in Landshut ein derartiger Transformationsprozeß nicht einsetzte.<br />

Die in der älteren (Heinloth), aber auch neueren Literatur (Polster) gern als Bagatelle<br />

abgetanen „Dezemberereignisse“ von 1830 gewinnen unter dem Gesichtspunkt, daß bei<br />

den sich tagelang hinziehenden Auseinandersetzungen zwischen Polizei, Soldateska und<br />

Studierenden (neben den aus Landshuter Tagen hinlänglich bekannten Animositäten<br />

zwischen den Kombattanten) sich eine auffällige studentisch-burschenschaftliche<br />

Geschlossenheit mit erheblichem Behauptungspotential zeigte, eine neue, von seiten der<br />

Behörden durchaus eruierte Bedrohungsqualität. Daß dieses Ereignis mit der daraus<br />

resultierenden behördlichen Überreaktion den Ludwigschen<br />

Scheinliberalismus nicht nur entlarvte, sondern den Übergang zur konservativen Wende<br />

mit neoabsolutistischer<br />

Attitüde beschleunigte, ließ die Konfliktsituation sehr schnell eskalieren. Es ist müßig, die<br />

eine und die andere Seite als „treibende Kraft“ ausmachen zu wollen. Natürlich goß das<br />

Presseedikt (vgl. Punkt 4) Öl in das Feuer und hatte einen unversönlichen Landtag zur<br />

Folge. Aber der Politikstil jener Zeit entbehrte generell so sehr jeglichen „Konsenswillens“,<br />

daß die jeweils eigenen Forderungen die vollständige Preisgabe der „gegnerischen“<br />

Zielvorstellungen beinhalteten. Nicht zu verkennen ist auch, daß zwei nicht<br />

auszutarierende Ordnungsmodelle (Fürstenstadt hier, „Republikanismus“ dort) in einem<br />

unlöslichen Konflikt aufeinandertrafen.<br />

Daß der „Fürstenstaat“ bayerischer Prägung, in seiner neoabsolutistischen Ausformung<br />

einseitig ein Ergebnis königlichen Selbstverständnisses, diesen ausweglosen Konflikt,<br />

allerdings durch spezifisch bayerische Besonderheiten mit bedingt (unter anderem der<br />

Konfliktherd Pfalz mit seinen aus der französischen Zeit herrührenden, so ganz anders<br />

gearteten Selbstverwaltungssystem sperrte sich von Anfang an gegen die nicht selten<br />

demütigende bayerisch-absolutistisch-bürokratische Einvernahme und eignete sich von<br />

daher vorzüglich als Rückzugs- und Entfaltungsgebiet für die freie Presse und deren<br />

organisatorischer Exponenten), eine entscheidende Schärfung verlieh, sollte nicht

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