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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 76<br />

Senat nicht ermittelt werden konnte, führte zu starken Verdachtsmomenten und der<br />

Relegation der vermeintlichen Anführer der beiden entdeckten Gesellschaften von<br />

Wachter und König. Hinweise auf eine sich konstituierende pfälzische Gesellschaft<br />

führten zu keinem nachhaltigen Ergebnis. Zum erstenmal tauchte im Senatsbericht das<br />

Bedauern über die Ungleichbehandlung an den bayerischen Universitäten hinsichtlich der<br />

Behandlung geheimer Gesellschaften auf, die es den Studierenden leicht machte bei<br />

Entdeckung in Landshut durch Überwechseln nach Erlangen das burschikose Leben ohne<br />

große Beeinträchtigung fortsetzen zu können. 215<br />

Dennoch war Rektor Walther nach erfolgten Relegationen (von Wachter und König) vom<br />

endgültigen Sieg über das landsmannschaftliche Unwesen überzeugt; ein Irrtum, wie sich<br />

sehr schnell zeigen sollte. 216 Die Rektorats- bzw. Senatsberichte des Jahres 1812<br />

spiegelten eher die behördliche Unentschlossenheit im Vorgehen gegen die Corps wider,<br />

ein Umstand, der noch durch die Ablösung des Polizeikommissars Gruber durch von<br />

Chrismar als Polizeikommissar eine Zuspitzung erfuhr. Bekannte Abstimmungs- und<br />

Kompetenzprobleme führten von seiten der Universität zum Vorwurf der Verschleppung<br />

und vorsätzlichen Begünstigung der Studentenverbindungen an die Adresse von<br />

Chrismars, ein Vorwurf, den er sich wegen angeblicher Duldung privater Fechtplätze<br />

(Franconia) einhandelte. Eine eigens eingesetzte Sonderkommission unter von Chrismar<br />

und des Professors von Hellersberg vermochte allerdings ebensowenig Licht ins Dunkle<br />

zu bringen. 217<br />

In einer summarischen Zusammenfassung des Erkenntnisstandes konnte der Senat vor<br />

der Tatsache, daß seit einem Jahr wieder geheime Gesellschaften mit zunehmender<br />

Intensität zu beobachten seien, nicht die Augen verschließen und erließ zur Steuerung<br />

des Übels verschärfte Bestimmungen, die auch das studentische Umfeld mit einbezog. So<br />

hatten Zimmerwirte bei Duldung von Zimmercommersen mit Bußgeld zu rechnen, wie<br />

auch Ärzte und Professoren der medizinischen Sektion der Universität in ihrer möglichen<br />

Eigenschaft als Paukärzte zu namentlicher Anzeige der Paukenden verpflichtet wurden.<br />

Die weiteren Bestimmungen werden in ihrer Bestätigung den Rahmen der ministeriellen<br />

Verfügungen von 28.2.1813 abgeben, denen zufolge die nachhaltige Untersuchungen der<br />

Jahre 1813 bis 1815 durchgeführt werden. Vor allem das Handgelübde zum<br />

Sommersemester 1813 (später abgeändert zu einem schriftlichen Revers), wonach der<br />

neu Immatrikulierte eidlich versicherte, keiner Verbindung anzugehören bzw. aus selbiger<br />

bei existierender Mitgliedschaft sofort auszutreten und auch in Zukunft keiner solchen<br />

verbotenen Verbindung beizutreten, wird anläßlich der Untersuchungen und<br />

215<br />

216<br />

217<br />

MInn 23714/I, Senatsbericht vom 28.7.1811<br />

MInn 23675/V, Rektoratsbericht vom 18.9.1811<br />

MInn 23714/II, vgl. die Rektoratsberichte vom 18.7.1812 und 19.9.1812

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