PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 54<br />
Ausschluß aus dem Staatdienst die bitterste Konsequenz 147 . Die Corps lösten sich auf,<br />
Michael von Gönner gelang es, weiteres schriftliches Belastungsmaterial zu verbrennen<br />
und dem behördlichen Zugriff zu entziehen. 148<br />
Nach dieser zweiten Auflösung verläßt die Mehrzahl der Bavaren die Universität<br />
Landshut, zurück bleiben von Poschinger und Heydolph, die trotz zwischenzeitlich<br />
verschärfter Strafbestimmungen 149 die Reorganisation des Corps mit Erfolg betreiben<br />
können. Unter dem Seniorat von Poschingers (Heydolph war noch im Jahre 1814 von der<br />
Universität abgegangen) erlebte schließlich das Corps im Jahr 1815 eine weitere<br />
Verfolgungswelle, die mit Hausdurchsuchungen großen Stils am 12.1.1815 begannen und<br />
manch belastendes Material zutage förderten (bei Poschinger fand sich ein Komment, ein<br />
veraltetes, nicht mehr gebräuchliches Exemplar, das ihm von einem längst abgegangenen<br />
Kommilitonen geschenkt wurde, so die Aussage von Poschingers). Die unter der Leitung<br />
von Chrismars (Polizeikommissar), Krülls und Hellersbergs durchgeführten<br />
Untersuchungen förderten Belege zutage, die zu 42 Schuldsprüchen führten, davon zwölf<br />
Relegationen. Allerdings senkte das Innenministerium nach Einsicht in die Akten die<br />
Relegationsstrafen auf halbjährliche Dimissionen ab, nachdem es zur Überzeugung<br />
gelangt war, daß keine gefährlichen politischen Tendenzen bzw. Verbindungen mit<br />
auswärtigen Gesellschaften erkennbar seien 150 . Die Bavaria wurde härter als die übrigen<br />
Corps von diesen Maßnahmen getroffen und verschwand für eineinhalb Jahre von der<br />
Bildfläche. 151<br />
In der mit den Jahren 1816 anbrechenden Ära des Rektors Mittermaier entschärfte sich<br />
das Spannungsverhältnis zwischen universitärer Leitung und Korporationen. Am<br />
16.11.1816 konnte sich so das Corps unter dem Seniorat Ignaz Perners neu<br />
konstituieren. Heraldik, Statuten veränderten sich nicht, das den Statuten vorangestellte<br />
Promemoria spricht vom Wiederzusammentritt und nicht Neubeginn. Die Corps erfreuen<br />
sich in jener Zeit großer Bewegungsfreiheit, welche generell von den Bavaren nicht<br />
mißbraucht wurde 152 . Der in den Corps herrschende Umgangston galt als gesittet, die von<br />
den Corps veranstalteten Festivitäten wurden gerne besucht. Probleme bereitete den<br />
147<br />
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151<br />
152<br />
Wie bereits angedeutet, rückte man staatlicherseits sehr häufig von dieser Höchststrafe ab, eine<br />
Praxis, die den Studierenden bekannt war und von daher als abschreckendes Moment im Hinblick<br />
auf eine Mitgliedschaft in einem der Corps ihren Schrecken verlor. Allerdings scheint diese<br />
Suggestion einer pardonlosen Strafanwendung gegenüber Burschenschaften die Studierenden<br />
nachhaltiger tangiert zu haben.<br />
vgl. Kurz, Ferdinand: München 1908. S.182-186<br />
vgl. ebd. S.225<br />
vgl. Fußnote 47<br />
vgl. Kurz, Ferdinand: München 1908. S.225-227<br />
So wird es zumindest vom Autor (Kurz, Ferdinand) gesehen, dem ein derartig schonender Umgang<br />
bei Betrachtung der Corpsaktivitäten nachgesehen werden sollte (vgl. Punkt 1, diesbezügliche<br />
Anmerkungen zum Darstellungsstil der corpsspezifischen Literatur).