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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 54<br />

Ausschluß aus dem Staatdienst die bitterste Konsequenz 147 . Die Corps lösten sich auf,<br />

Michael von Gönner gelang es, weiteres schriftliches Belastungsmaterial zu verbrennen<br />

und dem behördlichen Zugriff zu entziehen. 148<br />

Nach dieser zweiten Auflösung verläßt die Mehrzahl der Bavaren die Universität<br />

Landshut, zurück bleiben von Poschinger und Heydolph, die trotz zwischenzeitlich<br />

verschärfter Strafbestimmungen 149 die Reorganisation des Corps mit Erfolg betreiben<br />

können. Unter dem Seniorat von Poschingers (Heydolph war noch im Jahre 1814 von der<br />

Universität abgegangen) erlebte schließlich das Corps im Jahr 1815 eine weitere<br />

Verfolgungswelle, die mit Hausdurchsuchungen großen Stils am 12.1.1815 begannen und<br />

manch belastendes Material zutage förderten (bei Poschinger fand sich ein Komment, ein<br />

veraltetes, nicht mehr gebräuchliches Exemplar, das ihm von einem längst abgegangenen<br />

Kommilitonen geschenkt wurde, so die Aussage von Poschingers). Die unter der Leitung<br />

von Chrismars (Polizeikommissar), Krülls und Hellersbergs durchgeführten<br />

Untersuchungen förderten Belege zutage, die zu 42 Schuldsprüchen führten, davon zwölf<br />

Relegationen. Allerdings senkte das Innenministerium nach Einsicht in die Akten die<br />

Relegationsstrafen auf halbjährliche Dimissionen ab, nachdem es zur Überzeugung<br />

gelangt war, daß keine gefährlichen politischen Tendenzen bzw. Verbindungen mit<br />

auswärtigen Gesellschaften erkennbar seien 150 . Die Bavaria wurde härter als die übrigen<br />

Corps von diesen Maßnahmen getroffen und verschwand für eineinhalb Jahre von der<br />

Bildfläche. 151<br />

In der mit den Jahren 1816 anbrechenden Ära des Rektors Mittermaier entschärfte sich<br />

das Spannungsverhältnis zwischen universitärer Leitung und Korporationen. Am<br />

16.11.1816 konnte sich so das Corps unter dem Seniorat Ignaz Perners neu<br />

konstituieren. Heraldik, Statuten veränderten sich nicht, das den Statuten vorangestellte<br />

Promemoria spricht vom Wiederzusammentritt und nicht Neubeginn. Die Corps erfreuen<br />

sich in jener Zeit großer Bewegungsfreiheit, welche generell von den Bavaren nicht<br />

mißbraucht wurde 152 . Der in den Corps herrschende Umgangston galt als gesittet, die von<br />

den Corps veranstalteten Festivitäten wurden gerne besucht. Probleme bereitete den<br />

147<br />

148<br />

149<br />

150<br />

151<br />

152<br />

Wie bereits angedeutet, rückte man staatlicherseits sehr häufig von dieser Höchststrafe ab, eine<br />

Praxis, die den Studierenden bekannt war und von daher als abschreckendes Moment im Hinblick<br />

auf eine Mitgliedschaft in einem der Corps ihren Schrecken verlor. Allerdings scheint diese<br />

Suggestion einer pardonlosen Strafanwendung gegenüber Burschenschaften die Studierenden<br />

nachhaltiger tangiert zu haben.<br />

vgl. Kurz, Ferdinand: München 1908. S.182-186<br />

vgl. ebd. S.225<br />

vgl. Fußnote 47<br />

vgl. Kurz, Ferdinand: München 1908. S.225-227<br />

So wird es zumindest vom Autor (Kurz, Ferdinand) gesehen, dem ein derartig schonender Umgang<br />

bei Betrachtung der Corpsaktivitäten nachgesehen werden sollte (vgl. Punkt 1, diesbezügliche<br />

Anmerkungen zum Darstellungsstil der corpsspezifischen Literatur).

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