30.10.2012 Aufrufe

PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 220<br />

Marcomannia, Amaeticia) sowie der Ausschluß aus Universität und Staatsdienst erfolgte,<br />

eine „Säuberung“, der 41 Studenten zum Opfer fielen. Ausländer, die sich neu an der<br />

Universität immatrikulierten, mußten ihre Nichtzugehörigkeit zu einer verbotenen<br />

Verbindung belegen können (legale Zeugnisse), bei bereits erfolgter Immatrikulation und<br />

begründetem Verdacht hatte die umgehende Wegweisung von der Universität zu<br />

erfolgen. Nicht viel besser erging es den inländischen Studierenden, welche im selben<br />

Fall schikanöse polizeiliche und professorale Überwachung zu erdulden hatten. 684<br />

Die Anklagen gegen die zu Gericht gezogenen Verdächtigten lösten sich in den folgenden<br />

Jahren nach und nach in Luft auf. Nach dem am 8. Juni 1836 erfolgten<br />

„Zwischenergebnis“ 685 verblieben als „Strafmündige“ lediglich die Flüchtlinge von Welz,<br />

Engelmann und Cunradi, die letztlich 686 (30. Juli 1838) zu Verdachtsstrafen (welche 1839<br />

endgültig aufgehoben wurden) und Geldkautionen verurteilt wurden (fünf Jahre Haft oder<br />

10.000 fl. Strafe).<br />

In der Relation etwa zum preußischen Gerichtshof, wie schon angedeutet, verfuhren die<br />

bayerischen Gerichte milde. Daran ändern auch die sieben Todesurteile gegen Erlanger<br />

Germanen nichts (diese wurden letztlich auch in Haftstrafen umgewandelt), als großes<br />

Erschwernis für die Inhaftierten sollte sich die lange Untersuchungshaft erweisen, unter<br />

deren Eindruck irreparable körperliche und seelische Schäden das Leben so manches<br />

Inhaftierten vor der Zeit beendete.<br />

7. Schlußbetrachtung<br />

Im allgemeinen datiert man das Ende der Germania auf den Herbst 1833 687 , auch wenn<br />

behördliche Überwachungsmaßnahmen germanisch-isarische Zusammenkünfte über das<br />

Jahr 1833 hinaus auszumachen imstande sind, deren weitere Verfolgung weder im<br />

Rahmen dieser Arbeit von Interesse sein kann noch den damaligen Behörden als<br />

verfolgungswürdig erschien. 688<br />

Mit dem Ende der Germania verschärfte sich die Tonlage gegenüber den Corps, deren<br />

„freiwillige Entpolitisierung“ ihnen die Weiterexistenz garantiert hatte. Im Zuge einer<br />

nachhaltigen Entpolitisierung und um ein Entstehen von Burschenschaften aus dem<br />

684<br />

685<br />

686<br />

687<br />

688<br />

vgl. MInn 45836, Erlaß vom 15.4.1833. Vgl. auch Wehner, Philipp: München 1917, S. 100, wo sich<br />

ein vollständiger Abdruck des Wortlauts dieser Verfügung befindet.<br />

vgl. MInn 45587 mit einem alphabetischen Verzeichnis der in München vor Gericht gezogenen<br />

Germanen<br />

vgl. MInn 45526/II<br />

vgl. Wehner, Philipp: München 1917, S. 103. Vgl. auch QuD/X, S. 329. Heer übernimmt die<br />

Terminierung von Wehner nicht ohne Erwähnung informeller Weiterexistenz von Germania und Isaria<br />

in Neuburghausen, einem damaligen Vorort Münchens, mit dem heutigen Bogenhausen identisch.<br />

vgl. MInn 45837, Berichte vom 26.7.1834/6.8.1834

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!