PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 220<br />
Marcomannia, Amaeticia) sowie der Ausschluß aus Universität und Staatsdienst erfolgte,<br />
eine „Säuberung“, der 41 Studenten zum Opfer fielen. Ausländer, die sich neu an der<br />
Universität immatrikulierten, mußten ihre Nichtzugehörigkeit zu einer verbotenen<br />
Verbindung belegen können (legale Zeugnisse), bei bereits erfolgter Immatrikulation und<br />
begründetem Verdacht hatte die umgehende Wegweisung von der Universität zu<br />
erfolgen. Nicht viel besser erging es den inländischen Studierenden, welche im selben<br />
Fall schikanöse polizeiliche und professorale Überwachung zu erdulden hatten. 684<br />
Die Anklagen gegen die zu Gericht gezogenen Verdächtigten lösten sich in den folgenden<br />
Jahren nach und nach in Luft auf. Nach dem am 8. Juni 1836 erfolgten<br />
„Zwischenergebnis“ 685 verblieben als „Strafmündige“ lediglich die Flüchtlinge von Welz,<br />
Engelmann und Cunradi, die letztlich 686 (30. Juli 1838) zu Verdachtsstrafen (welche 1839<br />
endgültig aufgehoben wurden) und Geldkautionen verurteilt wurden (fünf Jahre Haft oder<br />
10.000 fl. Strafe).<br />
In der Relation etwa zum preußischen Gerichtshof, wie schon angedeutet, verfuhren die<br />
bayerischen Gerichte milde. Daran ändern auch die sieben Todesurteile gegen Erlanger<br />
Germanen nichts (diese wurden letztlich auch in Haftstrafen umgewandelt), als großes<br />
Erschwernis für die Inhaftierten sollte sich die lange Untersuchungshaft erweisen, unter<br />
deren Eindruck irreparable körperliche und seelische Schäden das Leben so manches<br />
Inhaftierten vor der Zeit beendete.<br />
7. Schlußbetrachtung<br />
Im allgemeinen datiert man das Ende der Germania auf den Herbst 1833 687 , auch wenn<br />
behördliche Überwachungsmaßnahmen germanisch-isarische Zusammenkünfte über das<br />
Jahr 1833 hinaus auszumachen imstande sind, deren weitere Verfolgung weder im<br />
Rahmen dieser Arbeit von Interesse sein kann noch den damaligen Behörden als<br />
verfolgungswürdig erschien. 688<br />
Mit dem Ende der Germania verschärfte sich die Tonlage gegenüber den Corps, deren<br />
„freiwillige Entpolitisierung“ ihnen die Weiterexistenz garantiert hatte. Im Zuge einer<br />
nachhaltigen Entpolitisierung und um ein Entstehen von Burschenschaften aus dem<br />
684<br />
685<br />
686<br />
687<br />
688<br />
vgl. MInn 45836, Erlaß vom 15.4.1833. Vgl. auch Wehner, Philipp: München 1917, S. 100, wo sich<br />
ein vollständiger Abdruck des Wortlauts dieser Verfügung befindet.<br />
vgl. MInn 45587 mit einem alphabetischen Verzeichnis der in München vor Gericht gezogenen<br />
Germanen<br />
vgl. MInn 45526/II<br />
vgl. Wehner, Philipp: München 1917, S. 103. Vgl. auch QuD/X, S. 329. Heer übernimmt die<br />
Terminierung von Wehner nicht ohne Erwähnung informeller Weiterexistenz von Germania und Isaria<br />
in Neuburghausen, einem damaligen Vorort Münchens, mit dem heutigen Bogenhausen identisch.<br />
vgl. MInn 45837, Berichte vom 26.7.1834/6.8.1834