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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 23<br />

Mit der Rückläufigkeit der Reformtätigkeit sowie der Rücknahme von<br />

Verfassungsvorgaben ab 1808 (keine Nationalrepräsentation etc.) wird der politische<br />

Charakter der Grundrechte im Sinne von Kampfparolen des sich formierenden<br />

Bürgertums eine stärkere Akzentuierung erhalten und die Notwendigkeit einer<br />

Angleichung von bürgerlichem und politischem Freiheitsbegriff ins Bewußtsein bringen.<br />

Endgültig unter dem Eindruck der Freiheitskriege und der daraus resultierenden<br />

verschärften Notwendigkeit zur staatlichen Selbstbehauptung (Einschränkung der<br />

Pressefreiheit bei gleichzeitig benötigter Verbesserung des Staatskredits) werden sich die<br />

Oppositionskräfte nicht nur gegen die dirigistische Allmacht Montgelas' wenden, sondern<br />

den monistischen Staatsbegriff zugunsten eines dualistischen mit einem – wenn auch<br />

eingeschränkten – Herrschaftsmandat des Volkes umbilden. 50<br />

Mit dieser abschließenden Betrachtung der Verfassung von 1808 soll die<br />

notwendigerweise kursorische und an der Oberfläche haftende Untersuchung der<br />

Grundbedingungen des sich formierenden modernen bayerischen Staates aus der<br />

Reformzeit den Blick freigeben – als gesellschaftlich-politischer Überbau – auf die durch<br />

diesen Staat ebenso neu gestaltete Universitätslandschaft und dem daraus resultierenden<br />

Konfliktpotential zwischen dem autoritativ Unterwerfung einfordernden allmächtigen Staat<br />

und der auf korporativ-burschikoser Eigenständigkeit bedachten Studentenschaft.<br />

2.4. Zusammenfassung<br />

Im Resumee der Entwicklungstendenzen des bayerischen Staates in der ersten Phase<br />

des Königtums unter der Ägide Max Josephs sei an dieser Stelle ausdrücklich auf die<br />

ungewöhnlich materialreiche und dichte Arbeit Walter Demels ( Fußnote 8) verwiesen,<br />

dessen Untersuchung unter dem Schlagwort „Bayerischer Staatsabsolutismus“ den<br />

Blickwinkel auf sämtliche Reformaktivitäten jener Zeit abgibt.<br />

In Mittelpunkt des Interesses (Montgelas` wie auch des Königs Max Joseph) stand der<br />

Staat, dessen Leistungsfähigkeit nach innen wie nach außen gesteigert werden sollte, um<br />

sein Überleben zu sichern.<br />

Als Reformmotive werden primär die finanziellen Nöte ins Feld geführt (vgl. Punkt 2.1.),<br />

das Ergebnis fehlender bzw. unzureichend durchgeführter Reformen unter Karl Theodor,<br />

der es verabsäumte, den Schritt hin zum aufgeklärten Absolutismus zu gehen. Ein Punkt,<br />

der bei Demel ein wenig zu kurz kommt. Der so erzeugte Reformstau löste sich eruptiv<br />

und entfaltete unter dem Signum einer bereits von utilitaristischen Dogmatismen<br />

verwässerten Aufklärung sowohl positive wie negative Konsequenzen.<br />

50<br />

vgl. Möckl, Karl: München 1984 S.164-166

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