PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte
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II. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Burschenschaft in München von 1826 bis 1833 136<br />
dehnbaren Begriffe wie "politisch" und "periodisch" beliebige Beschränkungen auf dem<br />
Verordnungswege in bezug auf die Verfassungsgarantie vornehmen.<br />
Als Faktum gilt es zu konstatieren, daß die politische Literatur einer Vorzensur, die nicht<br />
politische Literatur einer Nachzensur unterlag. 384 Nach dem Sturz Montgelas’ ist Bayern<br />
um Durchbrechung der außenpolitischen Isolierung bemüht, ein Umstand, der es für<br />
bundespolitischen Druck, vor allem auch im Pressebereich, anfällig machte.<br />
Das Postulat einer verschärften Überwachung der Presse durch Österreich (Metternich)<br />
stieß jedoch in Bayern selbst auf erheblichen Widerstand. 385 Damit war österreichischer<br />
Druck vorprogrammiert. Die Furcht vor einer Erstarkung der konstitutionellen Bewegung in<br />
Bayern und in ihrem Gefolge die Forderung nach Ausbau der bayerischen Verfassung<br />
führte dazu, daß bayerische Pressepolitik in den 20er Jahren mehr von Wien und<br />
Frankfurt denn von München aus initiiert wurde.<br />
Das ganze Dilemma der bayerischen Regierung zeigte sich in dem Umstand, durch die<br />
Existenz der Verfassung sich die liberale Opposition geneigt zu erhalten, durch deren<br />
Interpretation aber die Führungsstaaten des deutschen Bundes zu besänftigen.<br />
Interpretationsspielraum bestand gegenüber der politischen Presse durch das Fehlen von<br />
exakten Ausführungsbestimmungen und detaillierten Zensurinstruktionen, eine Tatsache,<br />
die leidlich genutzt wurde, um faktisch Pressezensur zu installieren. 386<br />
Kritik hagelte es nicht zuletzt von seiten der parlamentarischen Opposition gegen die<br />
Existenz der Vorzensur und mehr noch wegen eben der fehlenden die Zensur<br />
betreffenden Ausführungsbestimmungen gerade auf dem ersten Landtag im Jahre 1819.<br />
Ein parlamentarischer Vorstoß zur Behebung dieses Mißstandes blieb allerdings ohne<br />
Erfolg. 387<br />
Einen vorläufigen Höhepunkt bundespolitischer Rücksichtnahme markierte jenes<br />
Zensuredikt vom 7.1.1825, welches jeder emotional aufgeladenen außenpolitischen<br />
Berichterstattung einen Riegel vorschob. Man wollte sich durch die Diskussion<br />
außenpolitischer Fragen nicht kompromittieren. 388<br />
384<br />
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388<br />
vgl. Huber, Ernst Rudolph: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I: Reform und<br />
Restauration 1789-1830, Stuttgart 1957, S. 358. Im Klartext bedeutete dies, daß politische Zeitungen<br />
und periodische Schriften weiter der Pressezensur unterlagen.<br />
vgl. Treml, Manfred: Berlin 1977, S. 40-44<br />
vgl. Treml, Manfred: Berlin 1977, S. 50-61<br />
vgl. Punkt 9.2.2<br />
vgl. Treml, Manfred: Berlin 1977, S. 35