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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 78<br />

Indiskretion seiner Tochter die Teilnahme seines Sohnes Michael von Gönner an einer<br />

verbotenen Verbindung und somit die Weiterexistenz der Landsmannschaften über das<br />

Dekret vom 28.2.1813 hinaus – trotz abverlangten Handgelübdes im Sommersemester<br />

1813 – eine entscheidende Erhärtung erfuhr. Gönner ließ seine Erkenntnisse Professor<br />

Mittermaier mit der Bitte um Aufklärung der Hintergründe zukommen. Mittermaier jedoch,<br />

bekannt für seine konziliante Haltung den geheimen Verbindungen gegenüber, rief die<br />

vermeintlichen Senioren zu sich, um ihnen bei sofortiger Selbstauflösung Diskretion und<br />

damit Straffreiheit von seiner Seite zuzusichern, eine Vereinbarung, an die sich die<br />

Verbindungshäupter letztlich nicht hielten und Mittermaier den Vorwurf der unterlassenen<br />

Anzeigepflicht eintrugen. 223<br />

In zwei schnell aufeinanderfolgenden Untersuchungswellen vom 8.9. und 10.9.1813<br />

erbrachten Hausdurchsuchungen belastendes Material, wobei sich bei späteren<br />

Vernehmungen vor allem die Existenz von Stammbuchblättern als eher nachteilig für die<br />

Studierenden erweisen sollte. Eine umfangreiche Vernehmung Verdächtiger konnte<br />

aufgrund der Semesterferien ohnehin erst nach deren Beendigung anberaumt werden.<br />

Allerdings zeitigte selbst die Einvernahme der wenigen anwesenden Verdächtigen ein<br />

kräftiges Beweisbild, wie aus dem ersten Untersuchungsbericht unschwer zu entnehmen<br />

ist. 224 Weitere Untersuchungen folgten, nicht ohne Protest von seiten Medicus', der sich<br />

durch die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission (Krüll und von<br />

Chrismar) übergangen fühlte. 225 Im Oktober 1813 schlüsselten zwei detaillierte Berichte<br />

die Existenz von fünf namentlich erwähnten geheimen Verbindungen, ihre Weiterexistenz<br />

über den 28.2.1813 hinaus sowie ihre lediglich zum Schein vorgenommene Auflösung<br />

auf. Der Nachweis eines Ehrengerichts zur Schlichtung von Ehrenhändel nach eigenem<br />

Ermessen sowie die Losung der Verbindungen (einer für alle, alle für einen) konnten<br />

erbracht werden. Die Vernehmung der Studenten förderte auch eine auf Absprache<br />

beruhende Taktik der Studierenden zutage (die Semesterferien boten genug Gelegenheit<br />

dazu), die Existenz geheimer Verbindungen über den 28.2.1813 hinaus strikt zu leugnen,<br />

ihre Aktivitäten lediglich unter dem Aspekt harmloser Kameraderie erscheinen zu lassen,<br />

gewisse Schuldeingeständnisse hinsichtlich Existenz und Zugehörigkeit vor jenem<br />

ominösen Datum in Maßen zuzugestehen, darauf hoffend, durch das legalistische<br />

Verhalten nach Erscheinen des Reskripts amnestiert zu werden.<br />

Den Untersuchungsausschüssen gelang es aber, über Stammbuchblatteintragungen und<br />

geständnisbereite Aussagen (unter anderem Stammbuchblätter des Studenten Popp,<br />

Aussagen Michael von Gönners etc.) die Weiterexistenz der geheimen Verbindungen<br />

223<br />

224<br />

225<br />

MInn 23714/II, Aussage Mittermaiers vor dem akademischen Senat vom 24.9.1813<br />

MInn 23714/II, der Untersuchungsbericht des Senats vom 11.9.1813<br />

MInn 23714/II, Medicus an das Innenministerium vom 18.9.1813

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