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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 115<br />

Schwur zur Interessenvertretung des gesamten bayerischen Volkes verpflichtet. Die<br />

Dominanz des Adels blieb evident, wenn man die Zusammensetzung der beiden<br />

Kammern in Rechnung stellt. Die erste Kammer, die Kammer der Reichsräte, blieb dem<br />

hohen Adel, zumal ehemals reichsunmittelbarem Adel, bei Erblichkeit von Sitz und<br />

Stimme vorbehalten. Die Kammer der Abgeordneten war ständisch gegliedert, und auch<br />

in ihr war der grundbesitzende Adel mit patrimonialer Gerichtsbarkeit mit einem Achtel der<br />

Sitze vertreten. Die Wahl der Abgeordneten wurde indirekt durchgeführt (mit Ausnahme<br />

der Vertreter von Universität und Adel) und war vor allem im passiven Wahlrecht an einen<br />

beträchtlichen Zensus gebunden (8.000 fl Grund und Boden Mindestbesitz). Dies hatte<br />

zur Folge, daß die Zahl der Wähler aus der Masse des Volkes kaum die Zahl der<br />

Wahlberechtigten aus den privilegierten Ständen überstieg. Der bayerische<br />

Frühkonstitutionalismus bezog seine Opposition also aus Besitz und Bildung, wie ein Blick<br />

auf die Zusammensetzung des Parlaments lehrt, und im großen und ganzen<br />

repräsentierte diese bayerische Verfassung den Stand der Dinge, der im politischen<br />

Liberalismus der Zeit möglich war. 326<br />

9.2.2. Der erste Landtag 1819<br />

Am 4.2.1819 trat der erste bayerische Landtag zusammen. Die Erwartungshaltung an ihn<br />

war groß, glaubte man doch auf seiten des politischen Liberalismus zu einer zügigen<br />

Ausgestaltung der Verfassung im Sinne einer Stärkung der Volkssouveränität zu<br />

gelangen. Die Eröffnungsansprache des Königs ließ allerdings keinen Zweifel daran, daß<br />

die Existenz des Landtages ein generöser Ausfluß des monarchischen Prinzips sei. Kritik<br />

aus dem linksliberalen Lager erfuhr jedoch sofort die biedermeierliche Beschreibung des<br />

inneren Zustands Bayerns durch den König. Sehr schnell kristallisierte sich auch die<br />

königstreue Haltung der Kammer der Reichsräte heraus, die sich in ihrer Dankadresse an<br />

den Monarchen als ein Bollwerk gegen den zu erwartenden revolutionären Elan der<br />

zweiten Kammer darstellte und sich von seiten des Linksliberalismus (Behr 327 , von<br />

Hornthal) den Vorwurf gefallen lassen mußte, einen Keil zwischen erster und zweiter<br />

Kammer treiben zu wollen, wie überhaupt deren Exponenten jedwede Dankadresse an<br />

den König ablehnten. Generell läßt sich feststellen, daß die „linksliberale Fraktion“<br />

aufgrund ihres fehlenden Gewichts (ca. ein Drittel der Abgeordneten der zweiten<br />

326<br />

327<br />

vgl. Zorn, Wolfgang: Gesellschaft und Staat im Bayern des Vormärz. S.126f. In: Staat und<br />

Gesellschaft im deutschen Vormärz 1815-1848. Stuttgart 1978<br />

Der vormalige Staatsrechtler an der Universität Würzburg und nachmalige Bürgermeister spielt eine<br />

wichtige Rolle in seiner Funktion als „Mentor“ der bayerischen, respektiven Würzburger<br />

Burschenschaften und wird vor allem in seiner an Schärfe zunehmenden verfassungspolitischen<br />

Auseinandersetzung mit König Ludwig zu einer Galionsfigur der linksliberalen bayerischen<br />

Opposition in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts (vgl. hierzu vgl. Ziegler, Walter: Ludwig I, und<br />

Behr.. In: Wilhelm Joseph Behr. <strong>Dokument</strong>ation zu Leben und Werk eines Würzburger Demokraten.<br />

Veröffentlichung des Stadtarchivs Würzburg, Band 31. Würzburg 1985.

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