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PDF-Dokument - Burschenschaftsgeschichte

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I. Teil Konfliktfeld: Staat – Gesellschaft – Landsmannschaften in Landshut von 1800 bis 1826 80<br />

übergetretene Verurteilte sollten nach Maßgabe der Militärs einer Bestrafung zugeführt<br />

werden. 230 Nach dem energischen Zupacken der Behörden im Jahre 1813 schien sich das<br />

Problem um die Studentenverbindungen erledigt zu haben, und noch zu Beginn des<br />

Wintersemesters 1814/15 konnte Medicus in einem Bericht über den Stand der Dinge<br />

gegenüber von Chrismar feststellen, daß hinsichtlich der Existenz geheimer<br />

Verbindungen keinerlei Nachrichten vorlägen. 231 Um so überraschender die Mitteilungen<br />

von Chrismars vor dem Senat am 12.1.1815, anläßlich welcher er von einer Vielzahl von<br />

Duellen (die er aber nicht beweisen konnte) und von vorgenommenen Zimmervisitationen<br />

berichtete, die eine Vielzahl von unwiderlegbaren Belegen hinsichtlich der Weiterexistenz<br />

der geheimen Verbindungen zutage gefördert hätten. 232 Unter anderem hätten sich beim<br />

Studenten von Poschinger ein Burschenkomment und beim Studierenden Heiserer<br />

Stammbuchblätter und ein Kassenbuch mit den Eintragungen über Reparatur bzw.<br />

Neuanschaffung von Duellwaffen gefunden. 233 Seinem Antrag um Einsetzung einer<br />

Untersuchungskommission wurde von seiten des Innenministeriums am 19.1.1815<br />

stattgegeben, am 26.1.1815 begann die Vernehmung einer allerdings kleinen Zahl fraglos<br />

Verdächtiger. Schon die Zusammenstellung der Untersuchungskommission stand unter<br />

einem unguten Stern, wie sich sehr bald erweisen sollte, denn Krüll vertrat angesichts der<br />

zutage geförderten Beweise eine diametral den Schlüssen von Chrismars<br />

entgegengesetzte Haltung, und die Zwietracht innerhalb der Untersuchungskommission<br />

warf erneut ein trübes Licht auf die Professorenschaft und deren gespaltenes Verhältnis<br />

gegenüber den Studentenverbindungen. Die Verhöre stießen von Anfang an auf eine<br />

undurchdringliche Mauer des Schweigens 234 und Leugnens, und man unterbrach schon<br />

bald die Untersuchungen, um im Senat über eine Beurteilung und Neuausrichtung der<br />

Marschrichting in dieser Angelegenheit zu beraten.<br />

Krüll konnte in seinem Gutachten keine Beweise für die Existenz von Landsmannschaften<br />

erkennen, sondern lediglich landsmannschaftlich ähnliche Strukturen unter den<br />

Studierenden (hierunter verstand er die ersichtlichen Verschißerklärungen und<br />

erkennbaren Subordinationsstrukturen). Der Verdacht der Weiterexistenz von<br />

Landsmannschaften sei nicht von der Hand zu weisen, allein handfeste Beweise hätten<br />

die Untersuchungen seiner Meinung nach nicht zutage gefördert, stütze man sich doch<br />

lediglich auf Heiserers Aussage und Tagebuch. Damit würde sich auch die Frage nach<br />

230<br />

231<br />

232<br />

233<br />

234<br />

UAM, D XIV 4 a, königliche Verordnung vom 16.4.1814<br />

MInn 23714/IV, Medicus bei von Chrismar, Bericht vom 18.12.1814<br />

MInn 23714/IV, der Bericht von Chrismars vor dem Senat vom 12.1.1815<br />

ebd.<br />

MInn 23714/IV, von Poschinger etwa bagatellisierte, wie bereits erwähnt, den bei ihm gefundenen<br />

Burschenkomment als ein Geschenk eines von der Universität längst abgegangenen Kommilitonen,<br />

dessen Gültigkeit lange vor seiner Zeit stattgehabt hätte; Heiserer wiederum bagatellisierte die<br />

Rechnungsbelege über die Duellwaffen mit dem Hinweis, daß diese samt und sonders für die auf<br />

dem offiziellen Fechtplatz verwendeten Waffen Nachweise darstellen würden.

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