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SIP_KlassikVespaKatalog-2012

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Einleitung Modellkunde<br />

TUNING,<br />

LEGALITÄT<br />

&FÜHRER-<br />

SCHEIN<br />

Fuffis<br />

50er Roller werden technokratisch als „Kleinkrafträder“ eingestuft. Das<br />

sind Zweiräder mit maximal 50ccm Hubraum und einer bauartbedingten<br />

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h. Fahrzeuge ab Zulassung<br />

2002 dürfen sogar nur 45km/h langsam sein. Führerschein Klasse<br />

M (ab 16 Jahren) wird zum Fahren benötigt, der ist auch beim Klasse B<br />

Schein (Auto) mit dabei. Ein Kleinkraftrad hat keinen Fahrzeugschein und<br />

Brief, sondern nur eine Betriebserlaubnis. Eintragungen von Änderungen<br />

am Motor sind auch hier in gewissen Grenzen möglich, wenn die Erstzulassung<br />

vor 1989 liegt (Abgasmessung, siehe unten). Beispiel: Ein D.R.<br />

50ccm Zylinder ist eintragbar, wenn der Roller danach nicht schneller als<br />

50km/h fährt und die Geräuschwerte einhält.<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/kleinkraftrad<br />

80er, 125er<br />

Diese „Leichtkrafträder“ sind motorisierte Zweiräder mit mehr als 50ccm<br />

und maximal 125ccm Hubraum. Die Nennleistung darf 11KW/15PS nicht<br />

überschreiten. Der benötigte Lappen ist der A1 Führerschein, den es ab<br />

16 Jahren gibt. Der Klasse M Schein („Fuffis“) ist da dabei. Wer vor dem 1.<br />

April 1980 einen alten 3er (Auto) oder 4er Führerschein gemacht hat, darf<br />

ebenfalls eine 125er fahren.<br />

In Österreich, Italien und Frankreich wurde eine EU Fahrerlaubnisrichtlinie<br />

in nationales Recht umgewandelt, die es Besitzern des regulären<br />

Autoführerscheins erlaubt, Krafträder bis 125ccm Hubraum ohne weitere<br />

Einschränkung zu fahren. Darunter fällt z.B. eine Vespa ET3 oder eine 125<br />

TS. Mal sehen, ob sich die Bundesregierung zu diesem überfälligen Schritt<br />

auch noch durchringen kann.<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/leicht-kraftrad<br />

150er, 200er<br />

Die grossen Vespas sind Krafträder. Der Fahrer benötigt den Klasse A Führerschein,<br />

den man ab 18 Jahren machen kann. Es gibt hier keine Leistungs-<br />

oder Geschwindigkeitslimits.<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/kraftrad<br />

Eintragung von Tuningmaßnahmen<br />

Ab Erstzulassung 1. Januar 1989 sind Motoreintragungen erheblich erschwert,<br />

da die Änderung der Abgaswerte ermittelt werden muss und<br />

enge Grenzen festgelegt sind. Bei Fahrzeugen vor 1989 sind keine Abgasmessungen<br />

notwendig. Reifen, Scheibenbremsen, Stoßdämpfer und<br />

viele weitere Umbauten können oft durch Dekra, GTÜ oder TÜV in die<br />

Fahrzeugpapiere eingetragen werden.<br />

e-Prüfkennzeichen:<br />

Am einfachsten ist es, wenn das Bauteil ein e-Prüfkennzeichen hat. Montieren<br />

und fertig, keine Eintragung notwendig. Es gibt EG-Typgenehmigung,<br />

EWG-Betriebserlaubnis, ECE-Genehmigung und EWG-Bauartgenehmigung.<br />

TÜV Gutachten (Teilegutachten):<br />

Das Gutachten enthält alle relevanten Daten für die Eintragung der Änderungen<br />

in die Fahrzeugpapiere durch TÜV, Dekra oder GTÜ.<br />

Teilegenehmigung:<br />

ABG (Amtliche Bauart-Genehmigung) und ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).<br />

Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, aber das<br />

Gutachten muss mitgeführt werden.<br />

Nur in Deutschland gültig.<br />

Eintragungen:<br />

Es gibt einerseits die Änderungsabnahme nach §19 StVZO (Eintragung<br />

durch Prüfingenieur mit Gutachten) – Andererseits die Einzelabnahme<br />

nach §19 in Verbindung mit §21 StVZO. Diese werden nur vom TÜV vorgenommen.<br />

Eine Einzelabnahme kostet meist mehr als eine Änderungsabnahme,<br />

da in der Regel umfangreichere Tests vorgenommen werden.<br />

Nach erfolgreicher Begutachtung bekommt man eine Bescheinigung, die<br />

den Umbau bestätigt und genehmigt.<br />

Fahrtrichtungsanzeiger:<br />

Was viele nicht wissen: Ein Klein- bzw. Leichtkraftrad benötigt keine Blinker.<br />

Siehe StVZO §54. Ausnahme: Es liegt eine EG Betriebserlaubnis vor.<br />

Krafträder benötigen Blinker ab Baujahr 1962.<br />

<strong>SIP</strong> Dealer Locator<br />

Viele autorisierte <strong>SIP</strong> Dealer haben sich auf Eintragungen von Tuning spezialisiert.<br />

Die Werkstatt hat dann zum Prüfinstitut einen guten Draht und<br />

der Prüfer Vertrauen in die Arbeit der Mechaniker. So funktioniert die<br />

Eintragung von Umbauten oft viel einfacher, als wenn man es auf eigene<br />

Faust versucht.<br />

www.sip-scootershop.com/dealerlocator<br />

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