alttestamentlichen Zitate Neuen Testament. - Licht und Recht
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Einleitung. 13<br />
agit“. Bei alledem ist seine Auslegung ein Riesenschritt auf dem Wege zur richtigeren Erkenntnis<br />
dieser Materie, wie man ihn in tausend Jahren nicht wieder gesehen.<br />
Wenn wir absehen von der großen Masse der Katenen, Kommentare <strong>und</strong> Bibelwerke, sowie den<br />
schätzenswerten Erläuterungen über einzelne Stellen des N. T. von J. Lightfoot, Schöttgen <strong>und</strong><br />
Meuschen, so hat im Reformations-Jahrh<strong>und</strong>ert zuerst Franciscus Junius sich ex professo mit den<br />
<strong>Zitate</strong>n beschäftigt. Er stellte unter dem Titel: „Sacrorum parallelorum libri tres“ die Parallelstellen<br />
des A. <strong>und</strong> N. T. zusammen <strong>und</strong> erklärte sie. Dieses selten gewordene, fast nirgendwo genannte<br />
Werk ist zu Heidelberg 1588 in 8° besonders herausgekommen, hernach aber im ersten Bande seiner<br />
Werke, Genf 1607. 1613 in Folio nochmals abgedruckt worden. Im ersten Buche dieser „Parallelen“<br />
nimmt er die <strong>Zitate</strong> aus den Evangelien durch, im zweiten Buche die <strong>Zitate</strong> aus den dreizehn<br />
paulinischen Briefen, im dritten Buche folgt der Hebräerbrief <strong>und</strong> in einem Appendix die übrigen<br />
kanonischen Bücher des N. T. Dass ein Mann wie Franciscus Junius, welcher mit Tremellius das berühmte<br />
lateinische Bibelwerk herausgab, viel Gutes bietet, lässt sich erwarten. Jedoch ist er in den<br />
„Parallelen“ nicht frei von Künstlichkeit <strong>und</strong> gezwungenen Erklärungen der Divergenzen zwischen<br />
dem A. <strong>und</strong> N. T.; man vergleiche instar omnium seinen Versuch, Mt. 2,6 mit Mich. 5,1 in Einklang<br />
zu bringen.<br />
Zweitens ist zu nennen J. Drusius, Parallela sacra (im VI. Bande der Critici sacri p. 1261 ss.),<br />
worin er die <strong>Zitate</strong> des A. T. im <strong>Neuen</strong> in der Kürze durchnimmt. An die Spitze stellt er dreizehn<br />
Canones, durch die er sich von vornherein die nötige Freiheit der Bewegung wahrt. Wichtig für unser<br />
Problem ist seine Bemerkung zu Mt. 27,46: „Christus verba Davidis (Ps. 22,1) extulit Syriace<br />
non Ebraice: <strong>und</strong>e non abs re arbitramur, pleraque testimonia V. T. citata esse ex traductione<br />
Chaldaica ea, qua tunc vulgo utebantur: quae si jam extaret, haud dubio juvaret nos in his locis<br />
conciliandis dirimendâque pugnâ, sicubi dissidere videantur. Auch Drusius also besteht, wie ich<br />
jetzt erst sehe, auf dem Dasein eines textus reccptus <strong>und</strong> entbehrt ihn sehr.<br />
In der Biblia des D. Paulus Tossanus, Heidelberg 1617, wird ein sogenanntes „Concordantzenregister“<br />
ohne Erklärung aufgestellt, worin die „fürnehmsten Zeugnisse <strong>und</strong> Sprüche Mose <strong>und</strong> der<br />
Propheten“, welche im N. T. von Jesu <strong>und</strong> seinen Aposteln angezogen <strong>und</strong> erklärt werden, verzeichnet<br />
worden sind. Die Erklärung folgt jedesmal erst an der betreffenden Stelle der Heiligen Schrift,<br />
jedoch ohne sich auf unser Problem tiefer einzulassen.<br />
Im zweiten Bande der Opera von Jacob Alting (nach seinem Tode erschienen, Amsterdam 1685)<br />
sind unter dem Titel: „Parallelismus testimoniorum V. T., quae citantur in Novo“ vierzig Stellen,<br />
welche aber nur bis Mt. 12,42 reichen, erläutert. Diese Vorlesungen Altings ziehen viel mehr herbei<br />
als die bloßen <strong>Zitate</strong>, <strong>und</strong> sind daher, schon abgesehen von dem frühen Abbruch der ganzen Arbeit,<br />
bei vielem Guten im Einzelnen doch wenig einträglich für unser Thema.<br />
J. Major schrieb eine „Disputatio de dictorum V. T. in Novo allegatione“ (aufgenommen in der<br />
Sylloge Disp. theol. et philol. von Theodoricus Hackspan, S. 563 ff.), welche aller Beachtung wert<br />
ist.<br />
Als Appendix zur Critica sacra hat L. Cappellus uns eine Quaestio de locis parallelis Veteris et<br />
Novi <strong>Testament</strong>i geschrieben, welche von vielem Interesse für unsern Gegenstand ist. Das Problem,<br />
welches Cappellus, angeregt durch die Dissertation eines Ungenannten, in jener Schrift behandelt,<br />
gibt er S. 443 folgendermaßen an. Es werde das Für <strong>und</strong> Wider jener Frage (quaestio) behandelt:<br />
„An loca parallela, quae e V. <strong>Testament</strong>o in Novo adducuntur, citentur ab Apostolis et Evangelistis<br />
prout ea in Graeca τῶν LXX versione turn temporis habebantur, an vero fuerint ab ipsis (prout eis<br />
visum fuit) de novo sic reddita, ac postmodum in Graecam V. T. versionem LXX interpretum quae<br />
hodie exstat, a scribis et librariis, vel novis, paulo post Apostolorum tempora, Christianis interpreti-