Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
Die För<strong>der</strong>richtlinie sieht vor, dass bei Barvermögen in <strong>der</strong> Höhe von mehr als 7.000,- €<br />
keine För<strong>der</strong>ung gewährt wird; in Tirol beträgt diese Grenze 10.000,- €, in Nie<strong>der</strong>österreich<br />
und Vorarlberg gibt es keine Vermögensgrenze.<br />
Der Befund ist zwiespältig: Am Beispiel Vorarlbergs kann gezeigt werden, dass ein Drittel <strong>der</strong><br />
AntragstellerInnen in diesem Bundesland bei einer Vermögensgrenze von 7,000,- € keine<br />
För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG erhalten hätte. In Tirol hatte hingegen nur ein/e AntragstellerIn<br />
ein (deklariertes) Barvermögen von mehr als 7.000,- €.<br />
8.3.3.4 Geschlecht und Alter <strong>der</strong> AntragstellerInnen / geför<strong>der</strong>ten Personen<br />
Lei<strong>der</strong> gibt es keine Auswertung <strong>der</strong> Zahlen <strong>der</strong> AntragstellerInnen (BezieherInnen) nach<br />
Altersgruppen und Geschlecht. Es ist daher anzuregen, eine entsprechende Auswertung<br />
seitens des BSB durchzuführen, um nähere Kenntnis von <strong>der</strong> inneren Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Gruppe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>werberInnen und LeistungsbezieherInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b<br />
BPGG zu erhalten.<br />
8.3.3.5 Aktuellste Zahlen<br />
Die aktuellsten nun vorliegenden Zahlen über Antragstellungen und Bewilligungen liegen<br />
dem BMSK vom 11. Juli 2008 vor.<br />
Tabelle 48 Anträge und Erledigungen 11. Juli 2008<br />
Bundesland Anträge Bewilligungen Bewilligungen in %<br />
Burgenland 312 117 37,5<br />
Kärnten 59 40 67,8<br />
Nie<strong>der</strong>österreich 92 25 27,1<br />
Oberösterreich 385 179 46,5<br />
Salzburg 53 17 32,1<br />
Steiermark 229 109 47,6<br />
Tirol 108 51 42,2<br />
Vorarlberg 166 90 54,2<br />
Wien 177 108 61,0<br />
Gesamt 1.581 736 46,51<br />
Quelle BMSK<br />
Endbericht 104