Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
Sollte jedoch für die Hausbetreuungskräfte ein neuer Mindestlohntarif auf Grundlage <strong>der</strong> im<br />
Herbst 2007 von den zuständigen Gewerkschaften eingebrachten Vorschläge gesatzt<br />
werden154 , sind monatliche Kosten von mehr als 4.000,- € bei zwei <strong>Betreuung</strong>skräften im<br />
Monat zu erwarten.<br />
Bei einer Anstellung bei einem Träger wäre vermutlich <strong>der</strong> BAGS-Kollektivvertrag<br />
anzuwenden. Dadurch wäre mit monatlichen Kosten von rund 4.400,- € (bei zwei sich<br />
abwechselnden <strong>Betreuung</strong>skräften) zu rechnen (Quelle: Marschitz 2007, Stand 26.März<br />
2007). Allerdings ist noch nicht absehbar155 , wie sich das Arbeitszeitmodell des HBeG mit den<br />
arbeitszeitlichen Bestimmungen des BAGS-KV (o<strong>der</strong> den Kollektivverträgen einiger Träger)<br />
vereinbaren lässt. Sollten sich die Kollektivvertragsparteien nicht auf eine entsprechende<br />
Ausnahmeregelung im Kollektivvertrag einigen, was die Abgeltung von Mehrarbeit nach dem<br />
BAGS-KV betrifft, sind auf Grund <strong>der</strong> im HBeG vorgesehenen täglichen und wöchentlichen<br />
Arbeitszeiten durch die Entgeltspflicht für die hiermit entstehende Mehrarbeit erheblich<br />
höhere Kosten zu erwarten.<br />
Bei einem freiberuflichen Modell entstehen unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Sozialversicherungspflicht nach dem GSVG und mit <strong>der</strong> Annahme, dass keine Umsatzsteuer<br />
anfällt, für den/die AuftraggeberIn monatliche Gesamtkosten (inkl. Kammerumlage) von<br />
1.653,- €.<br />
Tabelle 91 Relevante Werte in <strong>der</strong> Sozialversicherung <strong>der</strong> Selbständigen 2008<br />
Relevante Sozialversicherungswerte für Selbständige, 2008<br />
GSVG<br />
Geringfügigkeitsgrenze tgl. € 26,80 / mtl. € 349,01<br />
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage € 4.585,00<br />
Jährliche Höchstbeitragsgrundlage<br />
Neue Selbständige:<br />
€ 55.020,00<br />
monatlich jährlich<br />
Kleine Versicherungsgrenze € 349,01 € 4.188,12<br />
Große Versicherungsgrenze<br />
Wirtschaftskammermitglie<strong>der</strong>:<br />
€ 537,78 € 6.453,26<br />
Mindestbeitragsgrundlage für monatlich jährlich<br />
Ersten 2 Kalen<strong>der</strong>jahre (in KV ohne Nachbemessung) € 537,78 € 6.453,36<br />
Ab dem 3 Kalen<strong>der</strong>jahr auch in KV Nachbemessung € 537,78 € 6.453,36<br />
Ab dem 4. Kalen<strong>der</strong>jahr in KV € 622,43 € 7.469,16<br />
Ab dem 4. Kalen<strong>der</strong>jahr in PV € 951,87 € 11.422,44<br />
Kleinunternehmerregelung - Einkommensgrenze<br />
€ 4.188,12<br />
Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze<br />
€ 30.000,00<br />
154 bis Juni 2008 wurde dieser Antrag allerdings nicht gesatzt<br />
155 dieser Zustand wird aufgrund fehlen<strong>der</strong> Fallzahlen und fehlen<strong>der</strong> Judikatur wohl noch erhebliche Zeit andauern<br />
Endbericht 159