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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

10 Einzelbefunde<br />

10.1 Eine neue Sozialleistung<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG wurde eine neue Sozialleistung in<br />

Österreich geschaffen, die weitgehend 151 allen BürgerInnen und Bürgern des Landes bei<br />

Bedarf und Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen (Legalisierung) uneingeschränkt zur Verfügung<br />

steht, auch unabhängig davon, ob es sich um BezieherInnen einer Leistung des<br />

Bundespflegegeldes o<strong>der</strong> eines Landespflegegeldes handelt. Diese Feststellung muss<br />

bedacht werden, wenn in <strong>der</strong> Folge über Probleme dieser För<strong>der</strong>ung (im Zusammenhang mit<br />

dieser För<strong>der</strong>ung) die Rede ist.<br />

10.2 Kosten <strong>der</strong> Legalisierung<br />

Im folgenden Abschnitt wird die Kostenentwicklung vor und nach <strong>der</strong> Legalisierung<br />

dargestellt.<br />

10.2.1 Die bisherigen sowie die zu erwartenden Kosten<br />

Durch die Legalisierung <strong>der</strong> seit etwa 10 Jahren in <strong>der</strong>zeit etwa 15.000 bis 20.000<br />

österreichischen Haushalten 152 tätigen Hausbetreuungskräften entstehen den Haushalten<br />

zusätzliche Kosten.<br />

Bisher (das heißt eigentlich bis zum Ende <strong>der</strong> Amnestie am 31.12.2007) haben die<br />

<strong>Betreuung</strong>skräfte in <strong>der</strong> Regel 40,- bis 60,- Euro am Tag erhalten, das wären 560,- bis 840,-<br />

Euro für 14 Tage (in einer Familie sind üblicherweise zwei Personen tätig, die meistens nach<br />

14 Tagen wechseln). Für die Familie betrugen die Kosten dieser <strong>Betreuung</strong> daher rund<br />

1.120, bis 1.680,- Euro im Monat für zwei Pflegepersonen, außerdem wurden von <strong>der</strong><br />

Familie in <strong>der</strong> Regel auch die Fahrtkosten bezahlt (siehe auch Tabelle weiter vorne). Dazu<br />

kamen noch Kosten für die Agentur (Vermittlungsgebühren, einmaliger Eintrittsgebühren,<br />

jährliche Gebühren etc.). Ende 2007 waren die finanziellen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Agenturen<br />

bereits sehr unterschiedlich. Manche Agenturen verlangten nur mehr eine niedrige<br />

Registrierungsgebühr, an<strong>der</strong>e verlangen für die Registrierung einmalig 350,- bis 600,- Euro,<br />

fallweise auch mehr. In manchen Agenturen wurden jedes Jahr weitere Jahresbeiträge<br />

eingehoben. Grosso modo kann bis zum 31.12.2007 von durchschnittlich 1.500,- Euro pro<br />

Monat an Kosten ausgegangen werden.<br />

Wenn bei einer Anstellung im Haushalt nach dem HBeG <strong>der</strong> Mindestlohntarif für<br />

HausgehilfInnen zugrunde gelegt wird, ergeben sich (bei 2 BetreuerInnen, die sich im 14tägigen<br />

Turnus abwechseln) auf Grundlage <strong>der</strong> geltenden Mindestlohntarife in einem<br />

Durchschnitt aus den Mindestlohntarifen <strong>der</strong> 9 Bundeslän<strong>der</strong> Monatsbruttokosten 153 von<br />

2.832,49 € (wenn sich beide <strong>Betreuung</strong>skräfte im 1. bis 5. Berufsjahr befinden) bzw. von<br />

3.077,77 € (wenn sich beide <strong>Betreuung</strong>skräfte im 6. bis 10, Berufsjahr befinden).<br />

151 Eingeschränkt nur durch Vermögensgrenze und eine Höchstgrenze des eigenen Einkommens<br />

152 siehe Prochazkova/Schmid 2006<br />

153 das sind jene Kosten, die <strong>der</strong> Dienstgeber / die Dienstgeberin brutto 12 Mal im Jahr auf Basis <strong>der</strong> MILOTA für<br />

HausgehilfInnen aufzuwenden hat; die Mindestlohntarife (MILOTA) differieren zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

Endbericht 158

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