Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
Da ist zum Ersten das Informationsproblem: Trotz <strong>der</strong> im Juli 2007 angelaufenen<br />
Informationskampagne des Sozialministeriums 227 fühlen sich viele pflegebedürftige Personen<br />
bzw. <strong>der</strong>en Angehörige nicht ausreichend informiert228 . Weiters ist ein hoher Grad von<br />
Desinformation und Verunsicherung in Herkunftslän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skräfte festzustellen,<br />
nicht aber in <strong>der</strong> Slowakei, wo Sozialminister Buchinger auf höchster Ebene (gemeinsam mit<br />
<strong>der</strong> slowakischen Sozialmninisterin) eine positiv aufgenommene Werbekampagne für die<br />
Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung gestartet hat. Ähnliche Aktivitäten seitens des<br />
Sozialministers und von Interessensvertretungen (wie z.B. <strong>der</strong> AK) in an<strong>der</strong>en<br />
Herkunftslän<strong>der</strong>n mit geringerem Grad von Legalisierung (z.B. Tschechische Republik,<br />
Rumänien) wäre wünschenswert.<br />
Vertragsgestaltung: Ein wesentliches Problem scheint uns die Tatsache zu sein, dass in<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Diskussion über das das HBeG offensichtlich den Eindruck erweckt wird, es<br />
sei im freien Ermessen <strong>der</strong> Vertragsparteien, zu entscheiden, ob (bei <strong>der</strong> prinzipiell gleichen<br />
Tätigkeit) ein Dienstverhältnis o<strong>der</strong> eine Gewerbetätigkeit vorliegt. Solange hier keine klare<br />
(dem aber dem System des österreichischen Arbeits- und Vertragsrechtes <strong>der</strong>zeit<br />
wesensfremde) gesetzliche Regelung über die freie Wahl <strong>der</strong> Vertragsform durch die<br />
Vertragspartner geschaffen worden ist 229 , hängt es letztendlich von den Prüfungsaktivitäten<br />
des zuständigen Krankenversicherungsträgers und allfälligen Klagen beispielsweise von<br />
(ehemaligen) PersonenbetreuerInnen ab, ob eine als gewerblich angemeldete<br />
<strong>Betreuung</strong>stätigkeit gerichtlich zur unselbständigen Beschäftigung (mit allen negativen<br />
Folgen und Kosten für die dann als Dienstgeber identifizierte zu betreuende Person o<strong>der</strong> ihre<br />
Angehörigen) umgewandelt wird o<strong>der</strong> nicht. Endgültige Rechtssicherheit ist also mit dem<br />
HBeG nicht geschaffen worden.<br />
Dienstgeber: Ein drittes Problem betrifft die im HBeG geregelte Erwartung, dass die zu<br />
betreuende Person (bzw. eine nahe stehende Person) im Fall einer unselbständigen<br />
Beschäftigung im Haushalt die Dienstgeberfunktion mit allen daran geknüpften<br />
Verpflichtungen (Melde- und Beitragspflicht bei Sozialversicherung und Steuer,<br />
Lohnverrechnung) wahrzunehmen hat, ohne dass die Frage gestellt wird, ob dieser<br />
Personenkreis dazu überhaupt befähigt ist. Hier wären kreative Lösungen gefragt, allerdings<br />
besteht hier auf Grund <strong>der</strong> geringen Fallzahl kein dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf.<br />
Arbeitszeit: Für die geringe Zahl unselbständig beschäftigter HausbetreuerInnen stehen die<br />
faktischen Einsatzzeiten nach wie vor in einem gewissen Wi<strong>der</strong>spruch zum geltenden<br />
Arbeitszeitrecht (siehe Pfeil 2008).<br />
Ein beson<strong>der</strong>es Problem schafft das durch Gesetze und durch Kollektivverträge (z.B. dem<br />
BAGS-KV) geschaffene Arbeitszeitrecht für jene (ganz wenigen) HausbetreuerInnen, die bei<br />
sozialen Trägerorganisationen angestellt sind. Da es in den einschlägigen KVs bis heute230 keine spezielle Regelung für die Arbeitszeit dieser <strong>Betreuung</strong>spersonen gibt, sind die<br />
227 seitens des für die arbeits- und gewerberechtliche Regelung zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist aktive<br />
Informationsarbeit hingegen kaum wahrnehmbar<br />
228 Allerdings betrifft <strong>der</strong> ungedeckte Informationsbedarf nicht nur rechtliche und För<strong>der</strong>probleme, son<strong>der</strong>n oft allgemein den<br />
Umgang mit <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegesituation; dies ist auch durch die Berichte des Kompetenzzentrum Pflege <strong>der</strong> SV <strong>der</strong><br />
Bauern erkennbar<br />
229 um keine Unklarheiten entstehen zu klassen: Die beiden Autoren lehnen aus generalpräventiven wie aus auf den konkreten<br />
fallbezogenen Überlegungen solch eine „Öffnungsklausel“ strikt ab<br />
230 Es ist <strong>der</strong>zeit in dieser rage keine Verän<strong>der</strong>ung absehbar<br />
Endbericht 213