Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
RuhegenussbezieherInnnen und alle Anspruchsberechtigten ohne Transferanspruch)<br />
gewährt. Die Abstimmung <strong>der</strong> Pflegegeldgesetze von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie die<br />
Verpflichtung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, bis um Jahr 2010 eine flächendeckende Versorgung mit sozialen<br />
Diensten auszubauen sowie die Qualitätssicherung wurden 1993 in einem Vertrag auf<br />
Grundlage des Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n vereinbart. (siehe Pfeil<br />
1994, 1996, Gruber/Pallinger 1994, 2003, Schmid H. 2000)<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Stufen des Pflegegeldes.<br />
Tabelle 16 Pflegegeldstufen 2008 in Euro<br />
Stufe Definition<br />
(monatlicher Pflegeaufwand)<br />
Pflegegeld<br />
in €<br />
1 mindestens 50 Stunden 148,30<br />
2 mindestens 75 Stunden 273,40<br />
3 mindestens 120 Stunden 421,80<br />
4 mindestens 160 Stunden 632,70<br />
5 mindestens 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist<br />
859,30<br />
6 mindestens 180 Stunden, wenn<br />
a) zeitlich unkoordinierbare <strong>Betreuung</strong>smaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich sind und<br />
diese regelmäßig während des Tages und in <strong>der</strong> Nacht zu erbringen sind<br />
o<strong>der</strong><br />
b) die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und<br />
<strong>der</strong> Nacht erfor<strong>der</strong>lich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- o<strong>der</strong><br />
Fremdgefährdung gegeben ist<br />
1.171,70<br />
7 mindestens 180 Stunden, wenn<br />
a) keine ziel gerichteten Bewegungen <strong>der</strong> vier Extremitäten mit funktioneller<br />
Umsetzung möglich sind o<strong>der</strong><br />
b) ein gleich zu achten<strong>der</strong> Zustand vorliegt<br />
1.562,10<br />
Monatliches Taschengeld 42,18<br />
Quelle: BPGG<br />
Derzeit befindet sich eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz in parlamentarischer<br />
Behandlung; darin ist eine etwa 5-prozentige Erhöhung <strong>der</strong> Pflegegeldsätze und eine<br />
bessere Einstufungsregelung verschiedener Gruppen pflegebedürftiger Menschen<br />
vorgesehen. Vor allem soll die Einstufung demenzerkrankter Menschen neu geregelt<br />
werden.<br />
8.2.3.2 Zahlen über den Bezug von Pflegegeld<br />
Die gemeinsamen Zahlen über den Pflegegelbezug des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> werden<br />
immer mit zeitlicher Verzögerung ausgewiesen (Stichtag 31.12.2006 vgl. BMSK 2008).<br />
Endbericht 78