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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Hochgerechnet auf alle Bundeslän<strong>der</strong> könnte durch eine Streichung <strong>der</strong> Vermögensgrenze<br />

um bis zu einem Drittel mehr Betroffene durch die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG erreicht<br />

werden.<br />

Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung - diese könnte wie folgt erfolgen:<br />

Wir schlagen die Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von 225,- € auf 350,- € beim Selbständigen-<br />

Modell (bei zwei BetreuerInnen) und von 800,- € auf 1.100,- € beim Unselbständigenmodell<br />

(bei zwei BetreuerInnen) vor.<br />

• Beim selbstständigen Modell5 auf 100% Abdeckung <strong>der</strong> SV inkl. Nachverrechnung<br />

(=175 € statt 112,50 € bzw. 350 € statt 225 €), das würde eine Erhöhung auf 350,- € (bei<br />

zwei sich abwechselnden Betreuerinnen) bedeuten<br />

• Beim unselbstständigen Modell<br />

könnte eine Erhöhung auf 1.100 € erfolgen. Damit wäre die vollständige Abdeckung <strong>der</strong><br />

durch die Anmeldung als Unselbständige/r entstehenden Sozialversicherungskosten<br />

gegeben.<br />

Dazu könnte noch eine Zuschlag von 180 Euro beim selbstständigen Modell bzw. 100<br />

Euro beim unselbstständigen Modell kommen, sofern<br />

• zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt von einer <strong>Betreuung</strong>skraft betreut werden<br />

(10-15% <strong>der</strong> Haushalte) o<strong>der</strong><br />

• die pflegebedürftige Person <strong>Betreuung</strong>skräfte in Anspruch nimmt, die fachspezifische<br />

Ausbildungen haben.<br />

Der Zuschlag würde pro BetreuerIn 90 Euro bzw. 50 Euro betragen.<br />

Begründung: Da diese/r BetreuerIn aufgrund <strong>der</strong> Mehrbelastung bzw. auf Grund ihrer/seiner<br />

Ausbildung ein höheres Honorar verlangt, können auch hier die (höheren)<br />

Sozialversicherungskosten zu 100 Prozent abgedeckt werden.<br />

Die vorgeschlagene neue För<strong>der</strong>ungshöhe von insgesamt 530 (+135 % gegenüber 225)<br />

bzw. 1.200 (+50% gegenüber 800) Euro würde in den genannten Fällen die SV zu 100<br />

abdecken (inkl. Nachverrechnung).<br />

Än<strong>der</strong>ungen des För<strong>der</strong>modells zur Anhebung des För<strong>der</strong>ungsgrades sind allerdings nach<br />

<strong>der</strong> Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län<strong>der</strong>n über die<br />

gemeinsame För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> (Art 1 Ziff. 3 letzter Satz) nur im<br />

Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien möglich.<br />

5 Hier wird von einem Tagsatz von € 50,- ausgegangen<br />

Endbericht 5

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