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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

8.2.2.2 Psychische Erkrankungen<br />

Schließlich sollen auch die Zahlen <strong>der</strong> psychisch kranken Menschen im Alter von 70 und<br />

mehr Jahren abgeschätzt werden. Denn auch hier gibt es keine konkreten Zahlen (siehe z.B.<br />

Schmid 2008a:539ff), wiewohl psychische Erkrankungen für ältere Menschen eine relativ<br />

große Rolle spielen (rund 15 Prozent aller Menschen über 70 Jahren können als psychisch<br />

erkrankt gelten).<br />

Tabelle 15 Psychische Störungen in <strong>der</strong> Bevölkerung über 70 Jahre<br />

8.2.3 Pflegegeldbezug<br />

Erkrankung Anteil an <strong>der</strong><br />

Bevölkerung 68<br />

Depressive Symptomatik 9,10 %<br />

Angst-Symptomatik 1,90 %<br />

Organisch bedingte psychische<br />

Symptomatik (kognitiv, Demenz)<br />

Organisch bedingte psychische<br />

Symptomatik, nicht-kognitiv<br />

Schizophrenie und paranoide<br />

Symptomatik<br />

Quelle: Helmchen 1996<br />

8.2.3.1 Die Pflegevorsorge 1993 – ein Überblick<br />

13,90 %<br />

1,20 %<br />

0,70 %<br />

Das Pflegegeld hat die Aufgabe, pflegebedingte Mehraufwendungen in pauschalierter Form<br />

abzugelten und wird in sieben Stufen ausbezahlt. Diese Stufen hängen vom Pflegebedarf,<br />

gemessen vor allem in Stunden pro Monat, ab. Das Pflegegeld wird 12 Mal im Jahr bezahlt<br />

und gilt nicht als Einkommen, das heißt, es kann gegen an<strong>der</strong>e Geldleistungen<br />

(Notstandshilfe, Sozialhilfe) nicht gegen gerechnet werden.<br />

Das Pflegegeld wird von jenem Träger ausbezahlt, bei dem bereits ein Einkommens- o<strong>der</strong><br />

Transferanspruch besteht (z.B. Pensionsversicherung, Unfallversicherung,<br />

Bundesrechenamt), gibt es einen solchen nicht, übernimmt das jeweilige Bundesland die<br />

Auszahlungen. Pflegegeld wird nach einheitlichen Bestimmungen durch das<br />

Bundespflegegeldgesetz (gilt für alle Leistunsberechtigten bei einem<br />

Sozialversicherungsträger und für Beschäftigte bzw. RuhegenussbezieherInnen des Bunds<br />

und gleichgestellter Träger) und neun im Wesentlichen gleich lautenden<br />

Landespflegegeldgesetzen (gilt für Landes- und Gemeindebedienstete und <strong>der</strong>en<br />

68 Der Saldo von 26,8 Prozent ist sicher zu hoch gegriffen, da Doppelzählungen möglich sind; sicher kann aber davon<br />

gesprochen werden, dass etwa ein Fünftel <strong>der</strong> Bevölkerung über 69 Jahre unter einer psychischen Erkrankung leidet<br />

Endbericht 77

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