Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
8.2.2.2 Psychische Erkrankungen<br />
Schließlich sollen auch die Zahlen <strong>der</strong> psychisch kranken Menschen im Alter von 70 und<br />
mehr Jahren abgeschätzt werden. Denn auch hier gibt es keine konkreten Zahlen (siehe z.B.<br />
Schmid 2008a:539ff), wiewohl psychische Erkrankungen für ältere Menschen eine relativ<br />
große Rolle spielen (rund 15 Prozent aller Menschen über 70 Jahren können als psychisch<br />
erkrankt gelten).<br />
Tabelle 15 Psychische Störungen in <strong>der</strong> Bevölkerung über 70 Jahre<br />
8.2.3 Pflegegeldbezug<br />
Erkrankung Anteil an <strong>der</strong><br />
Bevölkerung 68<br />
Depressive Symptomatik 9,10 %<br />
Angst-Symptomatik 1,90 %<br />
Organisch bedingte psychische<br />
Symptomatik (kognitiv, Demenz)<br />
Organisch bedingte psychische<br />
Symptomatik, nicht-kognitiv<br />
Schizophrenie und paranoide<br />
Symptomatik<br />
Quelle: Helmchen 1996<br />
8.2.3.1 Die Pflegevorsorge 1993 – ein Überblick<br />
13,90 %<br />
1,20 %<br />
0,70 %<br />
Das Pflegegeld hat die Aufgabe, pflegebedingte Mehraufwendungen in pauschalierter Form<br />
abzugelten und wird in sieben Stufen ausbezahlt. Diese Stufen hängen vom Pflegebedarf,<br />
gemessen vor allem in Stunden pro Monat, ab. Das Pflegegeld wird 12 Mal im Jahr bezahlt<br />
und gilt nicht als Einkommen, das heißt, es kann gegen an<strong>der</strong>e Geldleistungen<br />
(Notstandshilfe, Sozialhilfe) nicht gegen gerechnet werden.<br />
Das Pflegegeld wird von jenem Träger ausbezahlt, bei dem bereits ein Einkommens- o<strong>der</strong><br />
Transferanspruch besteht (z.B. Pensionsversicherung, Unfallversicherung,<br />
Bundesrechenamt), gibt es einen solchen nicht, übernimmt das jeweilige Bundesland die<br />
Auszahlungen. Pflegegeld wird nach einheitlichen Bestimmungen durch das<br />
Bundespflegegeldgesetz (gilt für alle Leistunsberechtigten bei einem<br />
Sozialversicherungsträger und für Beschäftigte bzw. RuhegenussbezieherInnen des Bunds<br />
und gleichgestellter Träger) und neun im Wesentlichen gleich lautenden<br />
Landespflegegeldgesetzen (gilt für Landes- und Gemeindebedienstete und <strong>der</strong>en<br />
68 Der Saldo von 26,8 Prozent ist sicher zu hoch gegriffen, da Doppelzählungen möglich sind; sicher kann aber davon<br />
gesprochen werden, dass etwa ein Fünftel <strong>der</strong> Bevölkerung über 69 Jahre unter einer psychischen Erkrankung leidet<br />
Endbericht 77