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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

werden. Dieser beson<strong>der</strong>e Rolle, die ÄrztInnen als Vertraute <strong>der</strong> betreuungsbedürftigen<br />

Personen (und ihre Angehörigen) haben, sollte mehr Augenmerk für die Qualitätssicherung<br />

an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Sozialpolitik geschenkt werden. Und die<br />

Rolle <strong>der</strong> diplomierten Pflegekräfte in ihrer beratenden Funktion sollte über das Case- und<br />

Caremanagement schrittweise ausgeweitet werden.<br />

10.6 Abwicklung durch das Bundessozialamt<br />

Für die Abwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG ist das Bundessozialamt zuständig.<br />

Daher haben wir in den verschiedenen Instrumenten vor allem nach <strong>der</strong> Umsetzung dieser<br />

För<strong>der</strong>ung durch das BSB gefragt.<br />

10.6.1 Beratungstätigkeit<br />

Die Beratungstätigkeit des Bundessozialamtes war nicht nur sehr effizient und umfassend<br />

(unter Inanspruchnahme großer Ressourcen und Einbindung von bundesweit etwa 60<br />

MitarbeiterInnen neben ihrer bisherigen Tätigkeit), son<strong>der</strong>n wurde von den Betroffenen auch<br />

gut angenommen (hohe Zahl von Anrufen) und ausgezeichnet bewertet (siehe Auswertung<br />

<strong>der</strong> Fragebogenbefragung).<br />

Mit <strong>der</strong> Etablierung <strong>der</strong> Telefonhotline wurde seitens des Ressorts und des BSB als<br />

umsetzende Behörde Informationsmanagement von hoher Qualität gezeigt, das durch die<br />

an<strong>der</strong>en Beratungsmedien des Ressorts (z.B. Pflegetelefon) bzw. durch die „normale“<br />

Beratungsarbeit des BSB wirkungsvoll unterstützt wurde.<br />

10.6.2 Antragsbearbeitung<br />

Die Dauer <strong>der</strong> Antragsbearbeitung im Bundessozialamt betrug oft einige Monate, wurde<br />

gegen Mitte 2008 jedoch kürzer.<br />

Nach Auskunft aus dem BSB (Mail vom 15.7.2008) führe vor allem die Beschaffung <strong>der</strong><br />

Dokumente aus dem Heimatland <strong>der</strong> BetreuerInnen zu einer erheblichen Verlängerung <strong>der</strong><br />

Verfahrensdauer, da die BetreuerInnen (wenn sie nicht gerade an <strong>der</strong> Grenze, etwa in<br />

Bratislava) wohnen und in Ostösterreich eingesetzt werden, zur Beschaffung <strong>der</strong> Dokumente<br />

nicht eigens nach Hause reisen. So ist für den Beschaffungsvorgang das Ende des jeweils<br />

laufenden 14-tägigen (o<strong>der</strong> längeren) Turnus abzuwarten, die Rückkehr mit den<br />

Dokumenten erfolgt dann nach weiteren 14 Tagen (o<strong>der</strong> länger) am Ende des jeweiligen<br />

Gegenturnus. Vor allem dort, wo die Heimreise mehrere hun<strong>der</strong>t Kilometer beträgt und ein<br />

lange Einsatzturnus gewählt wird, kann die Dokumentebeschaffung zu erheblichen<br />

Verzögerungen führen. Eine weitere Verzögerung kann sich aus <strong>der</strong> notwendigen<br />

Übersetzung <strong>der</strong> jeweiligen Dokumente ergeben166 .<br />

Da auch die Vermögensgrenze überprüft wird (eine reine Plausibilitäsprüfung), kommt es zu<br />

einer längeren Bearbeitungszeit <strong>der</strong> einzelnen Anträge. Das gleiche gilt für die Situation in<br />

166 Im Expertinnenpanel dieses <strong>Evaluierung</strong>sprojektes am 8.7.2008 wurde angeregt, bei jenen Dokumenten, die immer<br />

einheitlich gestaltet sind und die eigentliche Information aus einer Ziffer besteht, auf die Gesamtübersetzung des Dokuments zu<br />

verzichten, das gilt etwa für slowakische Leumundszeugnisse, <strong>der</strong>en Struktur immer gleich ist und <strong>der</strong>en Informationswert im<br />

Eintrag (o<strong>der</strong> dem Fehlen) einer Null in <strong>der</strong> Rubrik „Vorstrafen“ besteht.<br />

Endbericht 176

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