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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

3 Einleitung<br />

Im ersten Halbjahr 2007 wurde nach längerer politischer Diskussion die 24-Stunden-<br />

Betreuug legalisiert: Durch das Hausbetreuungsgesetz und die Novelle zur Gewerbeordnung<br />

wurden die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit als selbständige/r o<strong>der</strong> unselbständige/r<br />

<strong>Betreuung</strong>skraft geschaffen. Mit dem neuen § 21b des Bundespflegegeldgesetzes wurde die<br />

Grundlage für eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hausbetreuung geschaffen, mit <strong>der</strong> 80 Prozent <strong>der</strong> durch<br />

die Legalisierung entstehenden Sozialversicherungskosten geför<strong>der</strong>t werden. Diese<br />

Bestimmungen traten am 1.7.2007 in Kraft, konnten ihre volle Wirksamkeit aber erst mit 1.1.<br />

2008, nach Ende <strong>der</strong> (im Sommer 2007 noch einmal verlängerten) Amnestiebestimmungen<br />

entfalten. Mit dem hier vorliegenden Evaluationsbericht soll die Wirksamkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

nach § 21b BPGG einer ersten kritischen Würdigung unterzogen werden. Die <strong>Evaluierung</strong><br />

<strong>der</strong> arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> ist nicht Gegenstand dieser <strong>Evaluierung</strong>, werden<br />

aber überall dort angesprochen, wo sich Schnittstellen bzw. Schnittstellenprobleme zur<br />

För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG ergeben.<br />

Stichtag für diese Evaluationsstudie ist <strong>der</strong> 8. Juli 2008; überall, wo dies nicht eigens<br />

ausgewiesen ist, werden die Zahlen dieses Stichtages als Basis heran gezogen, das gilt vor<br />

allem für die Zahlen <strong>der</strong> angemeldeten HausbetreuerInnen und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen (Anträge)<br />

nach § 21b BPGG. Auch die Rechtslage bezieht sich, wo dies nicht an<strong>der</strong>s ausgewiesen ist,<br />

auf diesen Stichtag.<br />

Wir danken allen Personen, die unsere Fragebögen ausgefüllt und zurückgesandt haben<br />

bzw. uns für Interviews zur Verfügung gestanden sind. Wir bedanken uns bei allen<br />

Fachleuten aus Verwaltung und von Wohlfahrtsorganisationen, die uns in verschiedener<br />

Form für Auskünfte zur Verfügung gestanden sind bzw. uns mit Unterlagen versorgt haben.<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Dank gilt dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und<br />

dem Bundessozialamt für die enge Kooperation, ohne die diese Studie nicht möglich<br />

gewesen wäre. Der gleiche Dank richtet sich an die Steuergruppe, die dieser Evaluation<br />

einen inhaltlichen und organisatorischen Rahmen gegeben hat. Wir bedanken uns bei den<br />

PraktikantInnen <strong>der</strong> SFS, Mag a . (FH) Lisa Hofstetter, Thomas Bendl, Mag. Jürgen Straner,<br />

Christian-Diedo Troy und Anna Wagner für vielfältige Unterstützungen für ihre<br />

Sekretariatsarbeiten.<br />

Ohne diese Unterstützung wäre es nicht gelungen, dieses komplexe Evaluationsvorhaben in<br />

<strong>der</strong> knappen Zeit von drei Monaten zu einem Ende zu bringen. Für alle etwaigen Fehler, die<br />

dieser Evaluationsbericht enthalten mag, tragen natürlich wir die Verantwortung.<br />

Wien im Juli 2008<br />

Hon. Prof. Dr. Bernhard Rupp, MBA;<br />

Dr in . Lucie Prochazkova<br />

Prof. (FH) Dr. Tom Schmid<br />

Endbericht 11

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