Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
regelmäßig zu dokumentieren und die Dokumentation den Angehörigen <strong>der</strong><br />
Gesundheitsberufe, die die betreute Person behandeln und pflegen, zugänglich zu machen.<br />
Sinngemäß gleiche Bestimmungen finden sich bezüglich <strong>der</strong> Delegation pflegerischer<br />
Tätigkeiten im § 3b GuKG. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum GesBRÄG 2007 (zu Z<br />
7, §§ 3b und 3c GuKG) ergibt sich die erfor<strong>der</strong>liche begleitende Kontrolle im Sinne eines<br />
„Case-und-Care-Managements“ durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und<br />
Krankenpflege insbeson<strong>der</strong>e aus dessen für den Pflegeprozess im Sinne des § 14 GuKG<br />
gegebenen Verantwortung, <strong>der</strong> Befristung <strong>der</strong> Anordnung sowie <strong>der</strong> vorgenannten<br />
Informationspflicht des/<strong>der</strong> BetreuerIn.<br />
Über die praktische qualitätssichernde Rolle <strong>der</strong> Gewerbebehörden im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> Gewerbeordnung (§§ 159, 160 iVm §§<br />
366ff GewO) und <strong>der</strong> einschlägigen Verordnungen können <strong>der</strong>zeit noch keine brauchbaren<br />
praxisgestützen Aussagen getroffen werden.<br />
10.5.2 Grundsätze <strong>der</strong> Qualitätssicherung im För<strong>der</strong>modell nach § 21b BPGG<br />
Im § 21b des BPGG sind grundlegende Qualitätsstandards für die <strong>Betreuung</strong> jener, die<br />
dafür eine För<strong>der</strong>ung beantragen fixiert: eine theoretische Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft,<br />
eine <strong>Betreuung</strong> nach den Erfor<strong>der</strong>nissen einer sachgerechten <strong>Betreuung</strong> des/<strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>werberIn, das Vorliegen einer Befugnis <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft gem. §§ 3b o<strong>der</strong> 15 des<br />
GuKG o<strong>der</strong> gemäß § 50b des Ärztegesetzes.<br />
Die eigentliche Qualitätssicherung <strong>der</strong> Hausbetreuung findet nicht im HBeG o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
GewO statt, son<strong>der</strong>n wird materiell erst im Zusammenhang mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung gemäß § 21b<br />
BPGG gewährleistet.<br />
10.5.3 Das Projekt Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Pflege<br />
10.5.3.1 Qualitätssicherung in <strong>der</strong> häuslichen Pflege<br />
In den Jahren 2000 bis 2002 wurden im Auftrag des Sozialministeriums vom<br />
Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Zusammenwirken mit <strong>der</strong><br />
Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> Bauern und <strong>der</strong> Pensionsversicherung <strong>der</strong> Angestellten in<br />
einer Pilotstudie bei rund 950 BezieherInnen von Pflegegeld die Qualität <strong>der</strong> Pflege mittels<br />
Hausbesuchen erhoben. Aus diesen konnten in einer ersten Runde 879 Fälle ausgewertet<br />
werden (siehe BMSK 2002).<br />
Die Ergebnisse dieses Pilotprojektes waren:<br />
� „Die Pflegequalität bei den untersuchten PflegegeldbezieherInnen kann generell als<br />
hervorragend bezeichnet werden (90 Prozent aller Fälle).<br />
� Die mit <strong>der</strong> Pflege und <strong>Betreuung</strong>squalität eng im Zusammenhang stehende Hygiene<br />
(sowohl die Körperpflege betreffend als auch in Bezug auf das häusliche Umfeld) ist<br />
in 99 Prozent <strong>der</strong> Fälle zufrieden stellend, die Beurteilung ‚mangelhaft’ wurde nur ein<br />
einem Prozent <strong>der</strong> Fälle vergeben.<br />
Endbericht 171