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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

9.3 VertreterInnen <strong>der</strong> Pflegeberufe und ihrer Organisationen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Diskussionen zum Hausbetreuungsgesetz und des GesBRÄG 2007 wurden<br />

von den freiwilligen und gesetzlichen Vertretungen <strong>der</strong> Pflege- und Sozialbetreuungsberufe<br />

folgende Argumente ins Treffen geführt.<br />

Der Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat vor <strong>der</strong><br />

Einführung des HBeG Mitte 2007 im Wesentlichen auf die seiner Meinung nach ungeregelte<br />

Qualitätssicherung an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen <strong>Betreuung</strong> und Pflege hingewiesen und<br />

eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen <strong>Betreuung</strong> und Pflege in allen Bereiche des<br />

eigenen- bzw. mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs gefor<strong>der</strong>t. Zu den im<br />

Gesundheitsberufsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz enthaltenen Än<strong>der</strong>ungen des GUKG hat <strong>der</strong><br />

ÖGKV darauf hingewiesen, dass wichtige Fragen, wie etwa Zeitrahmen für die Einschulung,<br />

Haftungsfragen, <strong>Evaluierung</strong>skriterien nach wie vor ungeklärt geblieben seien.<br />

Der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Bundessektion soziale, persönliche Dienste<br />

und Gesundheitsberufe in <strong>der</strong> Gewerkschaft vida sowie die Arbeiterkammern (BAK) haben in<br />

<strong>der</strong> Diskussion und den Stellungnahmeverfahren grundsätzliche Einwände gegen das<br />

Hausbetreuungsgesetz vorgebracht. Die Kritik richtet sich gegen die Ausgestaltung des<br />

gewerblichen Modells, welches als „Scheinselbständigkeit“ qualifiziert wurde. Dieser Skepsis<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> selbständigen Ausübbarkeit des Gewerbes <strong>der</strong> Personenbetreuung hat sich<br />

auf <strong>der</strong> Hauptverband <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger in seiner Stellungnahme zum HBeG<br />

angeschlossen.<br />

Die Kritik <strong>der</strong> Gewerkschaften richtete sich auch gegen die vorgesehene Anwesenheitspflicht<br />

und Arbeitsbereitschaft, welche aber im Wesentlichen nicht abgegolten werde. Die Kritik<br />

richtete sich auch gegen die Anwesenheitspflicht in <strong>der</strong> „näheren häuslichen Umgebung“<br />

sowie gegen die Regelung als freies Gewerbe, welches ohne jegliche fachliche Ausbildung<br />

und Qualitätsstandards ausgeübt werden könne.<br />

Die Bundesarbeitskammer for<strong>der</strong>te ein Gesamtkonzept für Pflege und <strong>Betreuung</strong> und wies<br />

darauf hin, dass die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> daheim lediglich einen Teilaspekt abdecken<br />

würde. Überdies wurde eine Mindestqualifikation für <strong>Betreuung</strong>spersonen (denen mit dem<br />

GesBRÄG 2007 auch pflegerische und ärztlichen Tätigkeiten delegiert werden können) im<br />

Bereich des gesamten Tätigkeitsspektrums gefor<strong>der</strong>t. Die Bundesarbeitskammer sowie die<br />

betroffenen Gewerkschaften haben außerdem ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht,<br />

dass durch die (erweiterten) Befugnisse <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen ein verstärkter Druck auf<br />

den regulären Arbeitsmarkt zu befürchten wäre, <strong>der</strong> sich in geringeren Beschäftigtenzahlen<br />

bei professionellen Anbietern mobiler Dienste und in einem verstärkten Druck auf das<br />

Lohnniveau dieses Sektors zeigen könne.<br />

9.4 Mit <strong>der</strong> Verwaltung Betraute<br />

Hier ist seit Sommer 2007 eine wachsende Annäherung und somit eine verbesserte<br />

Kooperation zu beobachten. Aus vielen Quellen wird deutlich, dass es am Anfang, also vor<br />

allem in den ersten Monaten <strong>der</strong> Legalisierung ab dem 1. Juli 2007 noch zahlreiche<br />

Abstimmungs- und Informationsprobleme, insbeson<strong>der</strong>e zwischen dem Bundessozialamt<br />

und den Bezirksverwaltungsbehörden gegeben hat. Diese Abstimmungsprobleme waren vor<br />

Endbericht 156

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