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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

unterstützt den Befund, was die Einkommensgrenze (die auch nicht in politischer<br />

Diskussion steht) betrifft.<br />

Was die Vermögensgrenze betrifft, ist <strong>der</strong> Befund etwas differenzierter, da einerseits bei<br />

einer erheblichen Zahl älterer Menschen gewisses Barvermögen vorhanden ist, was auch<br />

durch die Volumina <strong>der</strong> Erbschaften belegt wird, und das wird zum Teil auch für pflege- und<br />

betreuungsbedürftige Menschen gelten, wobei hier zu bedenken ist, dass die Pflegesituation<br />

wahrscheinlich bei Vielen zu einem Abschmelzen großer Barvermögen führt. Daher gilt<br />

an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> Befund, dass we<strong>der</strong> in den Interviews bzw. in <strong>der</strong> Fragebogenerhebung<br />

noch in den Ablehnungsgründen des BSB die Vermögensgrenze relevant thematisiert wird.<br />

Die (z.B. im ExpertInnenpanel vom 8.7.2008) geäußerte Vermutung, mit Wegfall <strong>der</strong><br />

Vermögensgrenze würde die Zahl <strong>der</strong> Legalisierungen steigen, entbehrt <strong>der</strong> empirischen<br />

Grundlage, da offensichtlich das Legalisierungsverhalten weitgehend unabhängig von <strong>der</strong><br />

Tatsache, ob För<strong>der</strong>ung bezogen wird o<strong>der</strong> nicht, stattfindet (dafür spricht nicht nur <strong>der</strong><br />

große Gap zwischen <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> legalisierten BetreuerInnen und <strong>der</strong> relativ dazu niedrigen<br />

Zahl <strong>der</strong> För<strong>der</strong>werberinnen, son<strong>der</strong>n auch die Tatsache, dass die Legalisierungszahl in<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n mit einer Vermögensgrenze von 7.000,- € relativ zu den demografischen<br />

Parametern des jeweiligen Landes hoch ist (z.B. Oberösterreich, Burgenland). Die Tatsache<br />

<strong>der</strong> hohen För<strong>der</strong>zahl in Nie<strong>der</strong>österreich dürfte unserer Einschätzung nach nicht o<strong>der</strong> nicht<br />

wesentlich durch den Wegfall <strong>der</strong> Vermögensgrenze verursacht sein (sonst gäbe es ja auch<br />

in Vorarlberg deutlich mehr För<strong>der</strong>fälle), son<strong>der</strong>n durch die Tatsache, dass hier auch in <strong>der</strong><br />

Pflegestufe 1 und 2 geför<strong>der</strong>t wird. Auch die politische Performance <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung in<br />

Nie<strong>der</strong>österreich, die sich <strong>der</strong> Landeshauptmann zu einem zentralen politischen Thema<br />

gemacht hat, spielt hie reine Rolle.<br />

Allerdings zeigt das Beispiel des Landes Vorarlberg, wo AntragstellerInnen unterhalb <strong>der</strong><br />

Vermögensgrenze von 7.000,- € und solchen, <strong>der</strong>en angegebenes Barvermögen höher liegt,<br />

dass in diesem Bundesland bei einer grenze des Barvermögens von 7.000,- € etwa ein<br />

Drittel <strong>der</strong> AntragstellerInnen von <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ausgeschlossen worden wären (Tabelle<br />

dazu siehe weiter vorne). Im Gegensatz zur Einkommensgrenze scheint die<br />

Vermögensgrenze daher schon eine gewisse soziale Relevanz beim Zugang zur För<strong>der</strong>ung<br />

nach § 21b BPGG zu haben. Zusätzlich scheint uns bei dieser Vermögensgrenze auch eine<br />

gewisse psychologische Barriere gegenüber eines För<strong>der</strong>antrages zu bilden, weil<br />

offensichtlich viele ältere Menschen ihre „letzten Rücklagen“ nicht gerne aufdecken, egal ob<br />

sie im Einzelfall ein Barvermögen von mehr als 7.000,- € einschließen o<strong>der</strong> nicht.<br />

10.3.2.3 Der Rahmen: Einkommenssituation von PflegegeldbezieherInnen<br />

Seit Einführung des Pflegegeldes kann immer wie<strong>der</strong> gezeigt werden (siehe z.B. badelt et.al.<br />

1997), dass sich ein Großteil <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen in den unteren<br />

Einkommenssegmenten befindet. Das hat nicht zuletzt mit <strong>der</strong> Tatsache zu tun, dass zwei<br />

Drittel <strong>der</strong> PflegegeldbezieherInnen Frauen sind, die (vor allem in den heute hochaltrigen<br />

Alterskohorten) über deutlich niedrigere Pensionseinkommen verfügen als gleichaltrige<br />

Männer (siehe BMSG 2003). Daher ist zu erwarten, dass nur ein geringer Teil dieser<br />

Personengruppe die Einkommensgrenze von monatlichen 2.500,- € übersteigt. Auch die<br />

Bildung größerer Barvermögen ist mit geringen Einkommen in <strong>der</strong> Regel nicht leicht zu<br />

Endbericht 164

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