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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

11 Zusammenfassen<strong>der</strong> Befund<br />

11.1 Grundlegende Vorbemerkung<br />

Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (legalisierten) Hausbetreuung nach § 21b BPGG war notwendige<br />

Ergänzung <strong>der</strong> gesetzgeberischen Maßnahmen zur Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung von<br />

pflege- und betreuungsbedürftigen Personen. Ziel dieses Gesamtpaketes war und ist die<br />

Schaffung von Rechtssicherheit und die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im<br />

Bereich <strong>der</strong> Hausbetreuung. Durch die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG sollte ein Beitrag von<br />

etwa 80 Prozent zur Abdeckung <strong>der</strong> Mehrkosten <strong>der</strong> Legalisierung geleistet werden. We<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Regierungserklärung vom Jänner 2007 noch im Ministerratsbeschluss vom 14.2. 2007,<br />

den beiden grundlegenden politischen Dokumenten für Legalisierung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Hausbetreuung, war mehr als ein Zuschuss zu den Legalisierungskosten vorgesehen.<br />

Durch die För<strong>der</strong>ung werden etwa 80 Prozent <strong>der</strong> Mehrkosten, die durch die<br />

Sozialversicherungspflicht legaler HausbetreuerInnen entwe<strong>der</strong> nach dem GSVG o<strong>der</strong> nach<br />

dem ASVG entstehen, abgedeckt. Der dadurch entstehende zwanzigprozentige Selbstbehalt<br />

findet sich auch in an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. beim<br />

Kostenersatz eines Wahlarztes im ASVG). Es sollte nicht vergessen werden, dass diesen<br />

geringfügigen Mehrkosten eine nunmehrige rechtsstaatliche Sicherheit gegenüber steht;<br />

durch die Legalisierung ist die Gefahr von Verwaltungsstrafen und Nachzahlungen wegen<br />

illegaler Beschäftigung gebannt. Und trotz <strong>der</strong> relativ hohen Monatsbelastungen kostet die<br />

Hausbetreuung auch in ihrer legalisierten Form nur etwa die Hälfte einer stationären<br />

Unterbringung223 , abgesehen davon, dass diese in den meisten Fällen we<strong>der</strong> von den<br />

Betroffenen noch von den Angehörigen gewünscht werden.<br />

Durch die Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung und die pauschalierte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

sozialversicherungsrechtlichen Mehrosten ist eine dreifache Win-Situation entstanden:<br />

• Die Öffentlichkeit gewinnt durch nachhaltige Herstellung des Rechtsfriedens und <strong>der</strong><br />

Rechtssicherheit in einem hochsensiblen gesellschaftspolitischen Bereich.<br />

• Die betreuten Personen bzw. ihre Angehörigen gewinnen Rechtssicherheit und<br />

erstmals qualitätsgesicherte <strong>Betreuung</strong>sangebote um einen geringen Mehrpreis.<br />

• Die legalisierten HausbetreuerInnen erwerben österreichische<br />

Sozialversicherungszeiten, die insbeson<strong>der</strong>e für HausbetreuerInnen aus den neuen<br />

EU-Staaten auf Grund <strong>der</strong> gegenseitigen Anrechnungen innerhalb <strong>der</strong> EU in den<br />

allermeisten Fällen ihren Pensionsanspruch deutlich erhöhen.<br />

Dies wird, so ein wesentliches Ergebnis dieser Studie, von einem Großteil <strong>der</strong> Betroffenen<br />

ähnlich gesehen, nicht aber von allen in diesem Bereich tätigen Fachleuten, politischen<br />

Eliten und MedienvertreterInnen. Die Unzufriedenheit <strong>der</strong> Betroffenen und ihrer Angehörigen<br />

mit <strong>der</strong> Legalisierung und mit dem För<strong>der</strong>modell hält sich in Grenzen, und für die meisten<br />

betreuungsbedürftigen Personen stellt die nunmehr legalisierte Hausbetreuung ein<br />

alternativloses Angebot zur Lösung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sprobleme dar.<br />

223 Die auch wenn sie i.d.R. von <strong>der</strong> Sozialhilfe bezuschusst wird, in den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n zumindest zum Teil (Erben,<br />

GeschenknehmerInnen, eigenes vermögen, eigenes Einkommen) regressiert wird.<br />

Endbericht 211

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