Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
11 Zusammenfassen<strong>der</strong> Befund<br />
11.1 Grundlegende Vorbemerkung<br />
Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (legalisierten) Hausbetreuung nach § 21b BPGG war notwendige<br />
Ergänzung <strong>der</strong> gesetzgeberischen Maßnahmen zur Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung von<br />
pflege- und betreuungsbedürftigen Personen. Ziel dieses Gesamtpaketes war und ist die<br />
Schaffung von Rechtssicherheit und die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im<br />
Bereich <strong>der</strong> Hausbetreuung. Durch die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG sollte ein Beitrag von<br />
etwa 80 Prozent zur Abdeckung <strong>der</strong> Mehrkosten <strong>der</strong> Legalisierung geleistet werden. We<strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> Regierungserklärung vom Jänner 2007 noch im Ministerratsbeschluss vom 14.2. 2007,<br />
den beiden grundlegenden politischen Dokumenten für Legalisierung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Hausbetreuung, war mehr als ein Zuschuss zu den Legalisierungskosten vorgesehen.<br />
Durch die För<strong>der</strong>ung werden etwa 80 Prozent <strong>der</strong> Mehrkosten, die durch die<br />
Sozialversicherungspflicht legaler HausbetreuerInnen entwe<strong>der</strong> nach dem GSVG o<strong>der</strong> nach<br />
dem ASVG entstehen, abgedeckt. Der dadurch entstehende zwanzigprozentige Selbstbehalt<br />
findet sich auch in an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. beim<br />
Kostenersatz eines Wahlarztes im ASVG). Es sollte nicht vergessen werden, dass diesen<br />
geringfügigen Mehrkosten eine nunmehrige rechtsstaatliche Sicherheit gegenüber steht;<br />
durch die Legalisierung ist die Gefahr von Verwaltungsstrafen und Nachzahlungen wegen<br />
illegaler Beschäftigung gebannt. Und trotz <strong>der</strong> relativ hohen Monatsbelastungen kostet die<br />
Hausbetreuung auch in ihrer legalisierten Form nur etwa die Hälfte einer stationären<br />
Unterbringung223 , abgesehen davon, dass diese in den meisten Fällen we<strong>der</strong> von den<br />
Betroffenen noch von den Angehörigen gewünscht werden.<br />
Durch die Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung und die pauschalierte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
sozialversicherungsrechtlichen Mehrosten ist eine dreifache Win-Situation entstanden:<br />
• Die Öffentlichkeit gewinnt durch nachhaltige Herstellung des Rechtsfriedens und <strong>der</strong><br />
Rechtssicherheit in einem hochsensiblen gesellschaftspolitischen Bereich.<br />
• Die betreuten Personen bzw. ihre Angehörigen gewinnen Rechtssicherheit und<br />
erstmals qualitätsgesicherte <strong>Betreuung</strong>sangebote um einen geringen Mehrpreis.<br />
• Die legalisierten HausbetreuerInnen erwerben österreichische<br />
Sozialversicherungszeiten, die insbeson<strong>der</strong>e für HausbetreuerInnen aus den neuen<br />
EU-Staaten auf Grund <strong>der</strong> gegenseitigen Anrechnungen innerhalb <strong>der</strong> EU in den<br />
allermeisten Fällen ihren Pensionsanspruch deutlich erhöhen.<br />
Dies wird, so ein wesentliches Ergebnis dieser Studie, von einem Großteil <strong>der</strong> Betroffenen<br />
ähnlich gesehen, nicht aber von allen in diesem Bereich tätigen Fachleuten, politischen<br />
Eliten und MedienvertreterInnen. Die Unzufriedenheit <strong>der</strong> Betroffenen und ihrer Angehörigen<br />
mit <strong>der</strong> Legalisierung und mit dem För<strong>der</strong>modell hält sich in Grenzen, und für die meisten<br />
betreuungsbedürftigen Personen stellt die nunmehr legalisierte Hausbetreuung ein<br />
alternativloses Angebot zur Lösung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>sprobleme dar.<br />
223 Die auch wenn sie i.d.R. von <strong>der</strong> Sozialhilfe bezuschusst wird, in den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n zumindest zum Teil (Erben,<br />
GeschenknehmerInnen, eigenes vermögen, eigenes Einkommen) regressiert wird.<br />
Endbericht 211