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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Bei den Berufen hat das AMS unter "Hilfspfleger/innen" die Berufe 808101 (Hilfspfleger/in),<br />

808103 (Krankenpfleger/in), 808104 (Krankenpfleger/-schwester), 808111 (Pfleger/in),<br />

808112 (Privatkrankenpfleger/in), 808116 (Stationsgehilfe/in), 808199 (sonstige nicht<br />

diplomierte Krankenpfleger/innen) lt. Österr. Berufssystematik zusammengefasst. Die Berufe<br />

"Pflegehelfer/innen" und "Altenpfleger/innen" entsprechen den Berufen 808120<br />

(Pflegehelfer/in) und 808121 (Altenpfleger/in) <strong>der</strong> Berufssystematik.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> ExpertInnen-Paneldiskussion vom 8. Juli 2008 bezüglich Auswirkungen<br />

auf Pflege- und Gesundheitsberufe bzw. <strong>der</strong> Sozialbetreungsberufe hat ergeben, dass<br />

bezogen auf den Pflegeheimbereich einhellig keine negativen Auswirkungen durch<br />

Personenbetreuerinnen erwartet werden, da die angebotenen mobilen 24-Stunden-<br />

<strong>Betreuung</strong>sleistungen keine heimersetzende Wirkung entfalten. Im Land NÖ wird wegen <strong>der</strong><br />

mit Jänner 2008 geän<strong>der</strong>ten Regresssituation ein zunehmend steigendes Interesse nach<br />

Pflegheimplätzen registriert. Die Vertreterin <strong>der</strong> WKO hat darauf hingewiesen, dass nach<br />

ihrer Meinung längerfristig mit Verschiebungen in Richtung ambulante Dienste zu rechnen<br />

sein wird.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Auswirkungen auf die mobilen Dienste waren mit Ausnahme des Vertreters<br />

des Landes Oberösterreich alle anwesenden Expertinnen <strong>der</strong> Ansicht, dass auch hier keine<br />

nachteiligen Effekte beobachtbar wären. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass die<br />

dynamisch steigende Nachfrage nach <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegeleistungen bereits in<br />

strukturschwächeren Regionen, aber auch beispielsweise in Wien, zu Nachfrageüberhängen<br />

gekommen ist, die nur mit Mühe o<strong>der</strong> auch nicht mehr bewältigt werden können.<br />

Als abschließen<strong>der</strong> Befund <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Hausbetreuung auf den österreichischen<br />

Arbeitsmart kann festgehalten werden: Auch nach ihrer Legalisierung ist die Hausbetreuung<br />

nicht Konkurrenz zu den an<strong>der</strong>en extra- und intramuralen Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sdiensten,<br />

son<strong>der</strong>n (notwendige) Ergänzung, allerdings vor <strong>der</strong> für beide Gruppen feststellbaren<br />

Verknappung <strong>der</strong> Arbeitskräfte.<br />

10.9 (mögliche) Auswirkungen <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong><br />

Hausbetreuung und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach §21b BPGG<br />

10.9.1 Gegenrechnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Eine möglicherweise aus Sicht des Zieles „Pflegeergänzung statt Pflegersatz“<br />

kontraproduktive Regelung des Landes Wien besteht darin, die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />

von <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung von bestimmten Diensten abzuziehen. Dadurch werden<br />

(finanzielle) Anreize geschaffen, Hausbetreuung als Ersatz und nicht als Ergänzung von<br />

Dienstleistungsangeboten von mobilen sozialen Dienste einzusetzen.<br />

10.9.2 Hätte man es illegal lassen sollen?<br />

Schließlich wäre noch die Frage zu diskutieren, ob es angesichts <strong>der</strong> vielfältigen Probleme,<br />

die sich mit <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung ergeben, nicht besser gewesen wäre, die<br />

gesamte Materie wie in den Jahren davor im Graubereich <strong>der</strong> öffentlich nicht (kaum)<br />

Endbericht 181

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