Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
Bei den Berufen hat das AMS unter "Hilfspfleger/innen" die Berufe 808101 (Hilfspfleger/in),<br />
808103 (Krankenpfleger/in), 808104 (Krankenpfleger/-schwester), 808111 (Pfleger/in),<br />
808112 (Privatkrankenpfleger/in), 808116 (Stationsgehilfe/in), 808199 (sonstige nicht<br />
diplomierte Krankenpfleger/innen) lt. Österr. Berufssystematik zusammengefasst. Die Berufe<br />
"Pflegehelfer/innen" und "Altenpfleger/innen" entsprechen den Berufen 808120<br />
(Pflegehelfer/in) und 808121 (Altenpfleger/in) <strong>der</strong> Berufssystematik.<br />
Die Auswertung <strong>der</strong> ExpertInnen-Paneldiskussion vom 8. Juli 2008 bezüglich Auswirkungen<br />
auf Pflege- und Gesundheitsberufe bzw. <strong>der</strong> Sozialbetreungsberufe hat ergeben, dass<br />
bezogen auf den Pflegeheimbereich einhellig keine negativen Auswirkungen durch<br />
Personenbetreuerinnen erwartet werden, da die angebotenen mobilen 24-Stunden-<br />
<strong>Betreuung</strong>sleistungen keine heimersetzende Wirkung entfalten. Im Land NÖ wird wegen <strong>der</strong><br />
mit Jänner 2008 geän<strong>der</strong>ten Regresssituation ein zunehmend steigendes Interesse nach<br />
Pflegheimplätzen registriert. Die Vertreterin <strong>der</strong> WKO hat darauf hingewiesen, dass nach<br />
ihrer Meinung längerfristig mit Verschiebungen in Richtung ambulante Dienste zu rechnen<br />
sein wird.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Auswirkungen auf die mobilen Dienste waren mit Ausnahme des Vertreters<br />
des Landes Oberösterreich alle anwesenden Expertinnen <strong>der</strong> Ansicht, dass auch hier keine<br />
nachteiligen Effekte beobachtbar wären. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass die<br />
dynamisch steigende Nachfrage nach <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegeleistungen bereits in<br />
strukturschwächeren Regionen, aber auch beispielsweise in Wien, zu Nachfrageüberhängen<br />
gekommen ist, die nur mit Mühe o<strong>der</strong> auch nicht mehr bewältigt werden können.<br />
Als abschließen<strong>der</strong> Befund <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Hausbetreuung auf den österreichischen<br />
Arbeitsmart kann festgehalten werden: Auch nach ihrer Legalisierung ist die Hausbetreuung<br />
nicht Konkurrenz zu den an<strong>der</strong>en extra- und intramuralen Pflege- und <strong>Betreuung</strong>sdiensten,<br />
son<strong>der</strong>n (notwendige) Ergänzung, allerdings vor <strong>der</strong> für beide Gruppen feststellbaren<br />
Verknappung <strong>der</strong> Arbeitskräfte.<br />
10.9 (mögliche) Auswirkungen <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong><br />
Hausbetreuung und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach §21b BPGG<br />
10.9.1 Gegenrechnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
Eine möglicherweise aus Sicht des Zieles „Pflegeergänzung statt Pflegersatz“<br />
kontraproduktive Regelung des Landes Wien besteht darin, die För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG<br />
von <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ung von bestimmten Diensten abzuziehen. Dadurch werden<br />
(finanzielle) Anreize geschaffen, Hausbetreuung als Ersatz und nicht als Ergänzung von<br />
Dienstleistungsangeboten von mobilen sozialen Dienste einzusetzen.<br />
10.9.2 Hätte man es illegal lassen sollen?<br />
Schließlich wäre noch die Frage zu diskutieren, ob es angesichts <strong>der</strong> vielfältigen Probleme,<br />
die sich mit <strong>der</strong> Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung ergeben, nicht besser gewesen wäre, die<br />
gesamte Materie wie in den Jahren davor im Graubereich <strong>der</strong> öffentlich nicht (kaum)<br />
Endbericht 181