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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

(zumindest aus dem EWR Raum) in Privathaushalten nach dem Auslän<strong>der</strong>Innen<br />

Beschäftigungsrecht zulässig. Kurz darauf wurden mit dem Pflege-Übergangsgesetz auch<br />

Verwaltungsübertretungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht straffrei gestellt. Diese<br />

„Amnestie“ war ursprünglich bis zum 30.6. 2007 befristet, weil (bis) zu diesem Zeitpunkt die<br />

neuen Bestimmungen in Kraft treten sollten und schließlich auch in Kraft getreten sind. Nach<br />

kurzer aber heftiger politischer Diskussion zur Jahresmitte 2007 wurde diese „Amnestie“<br />

aber schließlich bis Ende 2007 verlängert. Begründet wurde diese Verlängerung im<br />

Wesentlichen dadurch, dass die neuen legalisierenden Regelungen erst sehr kurzfristig in<br />

Kraft getreten waren und kaum noch in <strong>der</strong> Öffentlichkeit bekannt waren.<br />

Im zweiten Halbjahr 2007 wurden (wahrscheinlich auch wegen <strong>der</strong> verlängerten „Amnestie“)<br />

kaum Anträge zur Legalisierung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> bzw. zur För<strong>der</strong>ung nach dem §<br />

21b BPGG gestellt.<br />

6.4.4 die Politik <strong>der</strong> neuen Bundesregierung ab Jänner 2007<br />

In den Koalitionsverhandlungen des Herbstes 2006 zwischen SPÖ und ÖVP war die Absicht,<br />

das Problem <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> rasch einer legalen Lösung zuzuführen, ein<br />

zentrales Thema. Es findet sich daher im Jänner 2007 sowohl in <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung<br />

wie in <strong>der</strong> Regierungserklärung.<br />

6.4.4.1 Koalitionsabkommen und Regierungserklärung<br />

Im Koalitionsabkommen zwischen SPÖ und ÖVP vom Jänner 20007 wurde unter an<strong>der</strong>em<br />

eine „Weiterentwicklung von bedarfsgerechten <strong>Betreuung</strong>s- und Pflegemodellen nach den<br />

Bedürfnissen von Betroffenen und Angehörigen, wie z.B. für die bis zu 24-Stunden<br />

<strong>Betreuung</strong> o<strong>der</strong> für spezifische Alterserkrankungen wie Demenz o<strong>der</strong> Alzheimer“ (SPÖ und<br />

ÖVP 2007:104) vereinbart.<br />

Weiters heißt es in diesem Dokument: „Zur Neugestaltung <strong>der</strong> Pflege, die leistbare Pflege<br />

und <strong>Betreuung</strong> nach den vorher geschil<strong>der</strong>ten Grundsätzen sichern sollen, wird eine<br />

Arbeitsgruppe eingerichtet, <strong>der</strong> Vertreter von Bund, Län<strong>der</strong>n und Gemeinden angehören.<br />

Diese Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2007, möglichst bis zum Sommer, ein Modell<br />

auszuarbeiten, das auf folgenden Grundsätzen basiert und allenfalls einer Volksabstimmung<br />

zu unterziehen ist:<br />

� Für die <strong>Betreuung</strong> daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus möglichst auf <strong>der</strong><br />

Basis selbständiger Beschäftigung zu entwickeln.<br />

� Mehrkosten<br />

aufzubringen.<br />

sind solidarisch durch Beiträge von potentiellen Nutznießern<br />

� Das Pflegegeld des Bundes ist in dieser Gesetzgebungsperiode einmal selektiv nach<br />

Pflegestufe zu valorisieren; die Einteilung <strong>der</strong> Pflegestufen ist zu überprüfen.<br />

� Zeitlich befristete teilweise o<strong>der</strong> vollständige Übernahme auch <strong>der</strong> Dienstnehmer-<br />

Beiträge von pflegenden Angehörigen bei freiwilliger Pensionsversicherung ab<br />

Pflegestufe 4.<br />

Endbericht 37

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