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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Anmerkungen<br />

1. Wenn keine Sozialversicherungspflicht besteht (etwa, weil die Betreuerin / <strong>der</strong> Betreuer nur geringfügig<br />

beschäftigt wird, besteht kein Anspruch auf För<strong>der</strong>ung<br />

� bei Vorliegen einer För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG besteht seitens des Landes Wien kein Anspruch auf gewisse<br />

(geför<strong>der</strong>te) Dienste<br />

Quelle: Eigene Erhebungen<br />

Mit diesen För<strong>der</strong>ungen sollen etwa 80 Prozent <strong>der</strong> Mehrkosten, die durch die Anmeldung<br />

<strong>der</strong> HausbetreuerInnen bei <strong>der</strong> Sozialversicherung entstehen (siehe Vortrag an den<br />

Ministerrat vom 14.2.2007) abgedeckt werden, damit die Durchsetzung des<br />

Legalitätsprinzipes auch im Bereich <strong>der</strong> Hausbetreuung nicht auf Kosten <strong>der</strong> zu betreuenden<br />

Personen bzw. ihrer Angehörigen erfolgt. Eine zusätzliche teilweise Abdeckung <strong>der</strong><br />

<strong>Betreuung</strong>skosten selbst war und ist durch die Bundesför<strong>der</strong>ung nicht beabsichtigt. Hier<br />

muss auf die grundsätzliche Neuregelung <strong>der</strong> Pflegevorsorge verwiesen werden, an <strong>der</strong><br />

gegenwärtig drei Arbeitsgruppen im BMSK arbeiten.<br />

10.3.2 Befunde<br />

10.3.2.1 För<strong>der</strong>höhe<br />

Die För<strong>der</strong>höhe deckt die Mehrkosten, die durch die Sozialversicherungspflicht bei <strong>der</strong><br />

Legalisierung entstehen, zu etwa 80 Prozent ab, sowohl für Selbständige als auch für<br />

unselbständige HausbetreuerInnen. Jene Mehrkosten, die bei unselbständigen<br />

HausbetreuerInnen durch höhere Preise wegen Mindestlohntarif o<strong>der</strong> Kollektivvertrag<br />

entstehen, werden durch die För<strong>der</strong>ung nicht abgedeckt (was auch we<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Regierungserklärung vom Jänner 2007 noch im Ministerratsbeschluss vom 14.2. 2007 als<br />

Aufgabe an die För<strong>der</strong>ung gestellt worden war). Hier ist allerdings die geringe Fallzahl zu<br />

beachten.<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> von uns schriftlich befragten För<strong>der</strong>bezieherInnen<br />

(AntragstellerInnen) bestätigen, dass die För<strong>der</strong>ung die Aufgabe <strong>der</strong> 80-prozentigen<br />

Abdeckung <strong>der</strong> Sozialversicherungskosten erfüllen, indem sie sagen, dass die Mehrkosten<br />

zur Gänze o<strong>der</strong> teilweise abgedeckt werden, Ähnliche Befunde ergeben sich auch aus den<br />

ausführlichen strukturierten mündlichen Interviews.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> aktuellen öffentlichen Debatte drängt sich die Vermutung auf, dass die<br />

politischen und medialen Eliten des Landes mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höhe deutlich weniger zufrieden<br />

sind als die Betroffenen selbst.<br />

10.3.2.2 Anrechnung von Einkommen und Vermögen<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Befragungen wie auch <strong>der</strong> Zahlen des BSB (z.B. Ablehnungsgründe – nur<br />

zwei Mal wird „zu hohes Vermögen“ als Ablehnungsgrund genannt) spielen die Grenzen<br />

„Einkommen“ und „Vermögen“ faktisch eine geringe Rolle. Die Tatsache, dass fast alle<br />

PflegegeldbezieherInnen ein geringeres monatliches Einkommen als 2.500,- € haben,<br />

Endbericht 163

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