Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
über den Pflegegeldbezug, bei Beziehern/Bezieherinnen von Pflegegeld <strong>der</strong> Stufen 3 und 4<br />
eine begründete (fach)ärztliche Bestätigung bzw. eine begründete Bestätigung an<strong>der</strong>er zur<br />
Beurteilung des Pflegebedarfs berufener ExpertInnen über die Notwendigkeit <strong>der</strong> 24-<br />
Stunden-<strong>Betreuung</strong>, Bestätigung <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft beim<br />
Sozialversicherungsträger, bei einer <strong>Betreuung</strong>skraft aus einem an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedstaat<br />
ein Nachweis über die Sozialversicherung in diesem EU-Staat sowie die geleisteten<br />
Beiträge, <strong>der</strong> Meldezettel <strong>der</strong> <strong>Betreuung</strong>skraft und eine Erklärung über Einkommen,<br />
Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen <strong>der</strong> pflegebedürftigen Person.<br />
Mit <strong>der</strong> Durchführung des Ermittlungsverfahrens sowie mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />
widmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses wird das Bundessozialamt betraut. Zur<br />
Entscheidung über Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses im Sinne dieser Richtlinien<br />
wird das Bundessozialamt ermächtigt. Auf Ersuchen des Zuschusswerbers/<strong>der</strong><br />
Zuschusswerberin kann die Entscheidung des Bundessozialamtes vom Bundesministerium<br />
für Soziales und Konsumentenschutz auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft<br />
werden.<br />
7.6.2.6 Weitere Bestimmungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtlinie:<br />
Meldepflichten: Die pflegebedürftige Person bzw. die <strong>Betreuung</strong>skräfte sind verpflichtet,<br />
dem Bundessozialamt alle Umstände, die Auswirkungen auf den Zuschuss haben können,<br />
unverzüglich zu melden.<br />
Rückfor<strong>der</strong>ung des Zuschusses: Der Zuschuss kann vom Bundessozialamt<br />
zurückgefor<strong>der</strong>t werden, wenn <strong>der</strong> Antragsteller/die Antragstellerin wesentliche Umstände<br />
verschwiegen o<strong>der</strong> unwahre Angaben gemacht hat, <strong>der</strong> Zuschuss widmungswidrig<br />
verwendet wurde o<strong>der</strong> die Überprüfung <strong>der</strong> widmungsgemäßen Verwendung vereitelt wird.<br />
Von <strong>der</strong> Rückfor<strong>der</strong>ung kann in beson<strong>der</strong>s berücksichtigungswürdigen Fällen abgesehen<br />
werden.<br />
Qualitätssicherung: Zur Sicherung <strong>der</strong> Qualität in <strong>der</strong> häuslichen <strong>Betreuung</strong> kann <strong>der</strong><br />
Zuschussgeber geeignete Maßnahmen, etwa Information und Beratung in Form eines<br />
Hausbesuches insbeson<strong>der</strong>e durch Pflegefachkräfte, vorsehen.<br />
Härteklausel: Ergibt sich aus <strong>der</strong> Anwendung dieser Richtlinien eine beson<strong>der</strong>e Härte, kann<br />
das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz eine von diesen Richtlinien<br />
abweichende Entscheidung treffen.<br />
Informationen und Beratungen über die För<strong>der</strong>ung werden über das Bundesministerium<br />
für Soziales und Konsumentenschutz unter www.pflegedaheim.at bzw. unter <strong>der</strong><br />
Telefonnummer 0800 - 22 03 03 (kostenlos aus ganz Österreich) angeboten.<br />
7.7 Die Verlängerung <strong>der</strong> Amnestie bis zum 31.12.2007<br />
Nach den Nationalratswahlen vom 1.10. 2006 hat <strong>der</strong> neue Nationalrat in Bedachtnahme auf<br />
die sommerliche Pflegediskussion des Jahres 2006 bereits im Herbst 2006 eine bis zum<br />
Endbericht 55