Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong>) wurden im Rahmen <strong>der</strong><br />
Finanzausgleichsverhandlungen die gemeinsamen Grundlagen für die För<strong>der</strong>ung festgelegt.<br />
� Voraussetzung für die För<strong>der</strong>ung sind: das Vorliegen eines <strong>Betreuung</strong>sverhältnisses<br />
nach HBeG o<strong>der</strong> GewO, <strong>der</strong> Anspruch auf Pflegegeld zumindest <strong>der</strong> Stufe 3, die<br />
Notwendigkeit einer 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> und eine Mindestausbildung <strong>der</strong><br />
<strong>Betreuung</strong>spersonen<br />
� Die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen beträgt für selbständige <strong>Betreuung</strong>spersonen 225,- € im<br />
Monat und für unselbständige <strong>Betreuung</strong>spersonen 800,- € pro Monat (beim<br />
Vorliegen von zwei <strong>Betreuung</strong>sverhältnissen).<br />
� Bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung können Einkommen und Vermögen <strong>der</strong> zu betreuenden Personen<br />
berücksichtigt werden, auf jeden Fall unberücksichtigt bleibt ein Vermögen von<br />
weniger als 7.000,- € 64 sowie Eigenheim o<strong>der</strong> Eigentumswohnung zur Abdeckung des<br />
angemessenen Wohnbedürfnisses.<br />
För<strong>der</strong>bar sind BetreuerInnen nur, wenn <strong>der</strong>en Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze<br />
überschreitet und daher volle Sozialversicherungspflicht besteht.<br />
Das Bundespflegegeldgesetz (BGBl. I 34/2007 idF BGBl. I 57/2008) regelt im neuen § 21b<br />
die Voraussetzungen, unter denen finanzielle För<strong>der</strong>ungen an pflege- und<br />
betreuungsbedürftige Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Angehörige65 gewährt werden können. Richtlinien<br />
des BMSK legen die konkreten För<strong>der</strong>voraussetzungen für die 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong> fest.<br />
Für die Abwicklung dieser För<strong>der</strong>ungen ist das Bundessozialamt zuständig.<br />
Mit dem Pflege-Übergangsgesetz, BGBI. I Nr. 164/2006 idF BGBL. I Nr. 50/2007 wurden im<br />
Rahmen des geplanten Prozesses <strong>der</strong> Legalisierung von ausländischen Pflegekräften für<br />
einen Übergangszeitraum bis zum Ablauf des 30. Juni 2007 ArbeitgeberInnen in<br />
Privathaushalten von bestimmten Verwaltungsstrafbestimmungen ausgenommen. Diese<br />
Frist wurde auf den 31. Dezember 2007 erstreckt.<br />
Das Pflege-Verfassungsgesetz (BGBL. I Nr. 43/2008) enthält im Rahmen des<br />
Geltungsbereiches des oben angeführten Hausbetreuungsgesetzes im Wesentlichen<br />
Regelungen betreffend<br />
- die zeitliche befristete Aussetzung von Verwaltungsstrafbestimmungen für<br />
Personen, welche Pflege- und <strong>Betreuung</strong>stätigkeiten ausüben o<strong>der</strong> ausgeübt haben<br />
ohne hierzu berechtigt zu sein bzw. für Personen, welche eine nicht berechtigte<br />
Person zur Verrichtung dieser Tätigkeiten heranziehen o<strong>der</strong> herangezogen haben<br />
- es bestehen keine nachträglichen Beitrags- und Abgabennachfor<strong>der</strong>ungen, sofern<br />
die Anmeldung zur Sozialversicherung bis spätestens 30. Juni 2008 erfolgt o<strong>der</strong> die<br />
Tätigkeit bereits vor dem 1. Jänner 2008 beendet wurde.<br />
Dieses Bundesverfassungsgesetz trat mit Ablauf des 30. Juni 2008 wie<strong>der</strong> außer Kraft<br />
Steuer und Sozialversicherung<br />
64 In <strong>der</strong> zugrunde liegenden 15a-Vereinbarung sind 5.000,- € genannt<br />
65 Diese För<strong>der</strong>ungen können bei Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen an BezieherInnen des Bundes- und <strong>der</strong><br />
Landespflegegeldgesetze geleistet werden<br />
Endbericht 63