Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...
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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />
Außerdem wird in diesem Mail des BSB darauf verwiesen, dass das Land Nie<strong>der</strong>österreich<br />
für die Bearbeitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ansuchen eine eigene Verwaltungsstruktur eingesetzt hat,<br />
während die Bearbeitung im Bundessozialamt mit dem gleichen Personalstand zusätzlich zu<br />
den bisherigen Aufgaben erfolgt.<br />
Schließlich haben auch die Schwierigkeiten mit <strong>der</strong> Bearbeitungssoftware (SAP) im BSB im<br />
ersten Halbjahr 2008 für eine längere Bearbeitungsdauer in den ersten Monaten des Jahres<br />
2008 geführt, so die Information aus dem ExpertInnenpanel vom 8.7.2008. Dieser Rückstand<br />
konnte mittlerweile aufgearbeitet werden (Quelle: ExpertInnenpanel 8.7.200897 ).<br />
8.3.3.7 Das Nie<strong>der</strong>österreichische För<strong>der</strong>modell<br />
Bei <strong>der</strong> Finanzausgleichsverhandlung haben am 10. Oktober 2007 alle bundeslän<strong>der</strong> dem<br />
gemeinsamen Vorgehen zugestimmt. In <strong>der</strong> hier abgeschlossenen Vereinbarung nach Art.<br />
15a B-VG wurde eine Vermögensgrenze von mindestens 5.000,- € vereinbart; gleichzeitig<br />
wurde vereinbart, dass die Vertragspartner höhere Vermögensgrenze einsetzen können. Der<br />
Bund hat in seiner För<strong>der</strong>richtlinie darauf hin eine Vermögensgrenze von 7.000,- €<br />
festgelegt; diese grenze wurde auch von den Län<strong>der</strong>n Burgenland, Kärnten, Oberösterreich,<br />
Salzburg, Steiermark und Wien festgesetzt, das land Tirol hat sich für eine<br />
Vermögensgrenze von 10.000,- € entschieden, in den Län<strong>der</strong>n Vorarlberg und<br />
Nie<strong>der</strong>österreich gibt es keine Vermögensgrenze.<br />
Das Land Nie<strong>der</strong>österreich hat jedoch Anfang 2008 unabhängig von dieser Vereinbarung<br />
nach Art. 15a B-VG ein eigenes För<strong>der</strong>modell mit höheren Werten, unter Einbeziehung <strong>der</strong><br />
Pflegegeldstufen 1 und 2 und wie erwähnt ohne Vermögensgrenze entwickelt.<br />
Tabelle 49 Anträge und För<strong>der</strong>ungen Bund und NÖ zusammen<br />
Antragsstatus Bgld. Ktn NÖ 98 OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe<br />
§ 21b BPGG<br />
beantragt<br />
188 50 80 352 42 187 84 148 153 1.284<br />
NÖ beantragt 0 0 796 0 0 0 0 0 0 796<br />
Beantragt<br />
zusammen<br />
§ 21b BPGG<br />
bewilligt<br />
188 50 796 352 42 187 84 148 153 2.000<br />
94 35 25 177 17 89 45 91 91 664<br />
NÖ bewilligt 0 0 639 0 0 0 0 0 0 639<br />
Bewilligt<br />
zusammen<br />
94 35 639 177 17 89 45 91 91 1.278<br />
Quelle: BSB, Land Nie<strong>der</strong>österreich, eigne Berechnungen<br />
97 Protokoll siehe Anhang dieser Studie<br />
98 die AntragstellerInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG haben alle auch einen NÖ Antrag gestellt, alle bewilligten<br />
För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG erhalten auch Teile <strong>der</strong> NÖ-Landesför<strong>der</strong>ung (die Differenz) ausbezahlt, diese<br />
Doppelzählungen wurden bei den Summen berücksichtigt<br />
Endbericht 106