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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

Außerdem wird in diesem Mail des BSB darauf verwiesen, dass das Land Nie<strong>der</strong>österreich<br />

für die Bearbeitung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ansuchen eine eigene Verwaltungsstruktur eingesetzt hat,<br />

während die Bearbeitung im Bundessozialamt mit dem gleichen Personalstand zusätzlich zu<br />

den bisherigen Aufgaben erfolgt.<br />

Schließlich haben auch die Schwierigkeiten mit <strong>der</strong> Bearbeitungssoftware (SAP) im BSB im<br />

ersten Halbjahr 2008 für eine längere Bearbeitungsdauer in den ersten Monaten des Jahres<br />

2008 geführt, so die Information aus dem ExpertInnenpanel vom 8.7.2008. Dieser Rückstand<br />

konnte mittlerweile aufgearbeitet werden (Quelle: ExpertInnenpanel 8.7.200897 ).<br />

8.3.3.7 Das Nie<strong>der</strong>österreichische För<strong>der</strong>modell<br />

Bei <strong>der</strong> Finanzausgleichsverhandlung haben am 10. Oktober 2007 alle bundeslän<strong>der</strong> dem<br />

gemeinsamen Vorgehen zugestimmt. In <strong>der</strong> hier abgeschlossenen Vereinbarung nach Art.<br />

15a B-VG wurde eine Vermögensgrenze von mindestens 5.000,- € vereinbart; gleichzeitig<br />

wurde vereinbart, dass die Vertragspartner höhere Vermögensgrenze einsetzen können. Der<br />

Bund hat in seiner För<strong>der</strong>richtlinie darauf hin eine Vermögensgrenze von 7.000,- €<br />

festgelegt; diese grenze wurde auch von den Län<strong>der</strong>n Burgenland, Kärnten, Oberösterreich,<br />

Salzburg, Steiermark und Wien festgesetzt, das land Tirol hat sich für eine<br />

Vermögensgrenze von 10.000,- € entschieden, in den Län<strong>der</strong>n Vorarlberg und<br />

Nie<strong>der</strong>österreich gibt es keine Vermögensgrenze.<br />

Das Land Nie<strong>der</strong>österreich hat jedoch Anfang 2008 unabhängig von dieser Vereinbarung<br />

nach Art. 15a B-VG ein eigenes För<strong>der</strong>modell mit höheren Werten, unter Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Pflegegeldstufen 1 und 2 und wie erwähnt ohne Vermögensgrenze entwickelt.<br />

Tabelle 49 Anträge und För<strong>der</strong>ungen Bund und NÖ zusammen<br />

Antragsstatus Bgld. Ktn NÖ 98 OÖ Sbg Stmk Tirol Vlbg Wien Summe<br />

§ 21b BPGG<br />

beantragt<br />

188 50 80 352 42 187 84 148 153 1.284<br />

NÖ beantragt 0 0 796 0 0 0 0 0 0 796<br />

Beantragt<br />

zusammen<br />

§ 21b BPGG<br />

bewilligt<br />

188 50 796 352 42 187 84 148 153 2.000<br />

94 35 25 177 17 89 45 91 91 664<br />

NÖ bewilligt 0 0 639 0 0 0 0 0 0 639<br />

Bewilligt<br />

zusammen<br />

94 35 639 177 17 89 45 91 91 1.278<br />

Quelle: BSB, Land Nie<strong>der</strong>österreich, eigne Berechnungen<br />

97 Protokoll siehe Anhang dieser Studie<br />

98 die AntragstellerInnen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung nach § 21b BPGG haben alle auch einen NÖ Antrag gestellt, alle bewilligten<br />

För<strong>der</strong>ungen nach § 21b BPGG erhalten auch Teile <strong>der</strong> NÖ-Landesför<strong>der</strong>ung (die Differenz) ausbezahlt, diese<br />

Doppelzählungen wurden bei den Summen berücksichtigt<br />

Endbericht 106

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