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Evaluierung der 24h-Betreuung - Sozialökonomische ...

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<strong>Evaluierung</strong> 24-Stunden-<strong>Betreuung</strong><br />

1.2 Legalität<br />

Die aktuelle Rechtslage bringt eine Fülle von neuen Rechtsvorschriften. Diese<br />

ermöglichen in- und ausländische BetreuerInnen unter gewissen Bedingungen die<br />

Ausübung von Tätigkeiten <strong>der</strong> Personenbetreuung. Auch Handlungen im Bereich <strong>der</strong><br />

Pflege und ärztlicher Leistungen sind im Rahmen von Dienstverhältnissen o<strong>der</strong> als<br />

Selbständige (befristet) gestattet.<br />

Die Behördenpraxis im Bereich <strong>der</strong> Beratung und Gewerbeanmeldung zeigt über das<br />

im Jänner 2008 auf Anregung des Sozialministers eingeführte „One Stop Shop 1 “ -<br />

Prinzip verfahrensbeschleunigende Wirkungen. im fremdenrechtlichen Bereich ist<br />

<strong>der</strong>zeit noch eine heterogene – für die betroffenen Personenbetreuer teilweise<br />

beschwerliche - Praxis feststellbar.<br />

Im Prüfzeitraum ist eine dynamische Entwicklung <strong>der</strong> Zunahmen <strong>der</strong><br />

Gewerbeanmeldungen, insbeson<strong>der</strong>e in den Monaten vor Auslaufen <strong>der</strong><br />

Pardonierungsregelungen des Pflege-Verfassungsgesetzes, festzustellen. Zwischen 7.<br />

Jänner 2008 und 15. Juli 2008 ist die Zahl <strong>der</strong> aufrechten Gewerbeanmeldungen von<br />

578 auf 9.786 Personen angestiegen. Das stellt einen Zuwachs um 1.700 Prozent o<strong>der</strong><br />

um das 17-fache dar<br />

Die Schaffung eines neuen Tätigkeitsfeldes <strong>der</strong> Personenbetreuer hat aus heutiger<br />

Sicht nach den vorliegenden Daten zu keinen negativen Auswirkungen auf den<br />

nationalen Arbeitsmarkt für etablierte Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe (in<br />

Heimen und mobilen Diensten) geführt. Negative Auswirkungen werden wegen des<br />

generell steigenden Bedarfs sowohl an Beschäftigten im Pflege- und<br />

Gesundheitsbereiches wie an HausbetreuerInnen von den befragten Expertinnen auch<br />

längerfristig nicht erwartet.<br />

Ableitbare Empfehlungen an die Politik<br />

Bei den Bestimmungen zur Legalisierung <strong>der</strong> Hausbetreuung handelt es sich um eine<br />

praxistaugliche Regelung, die sich nach einigen Anlaufschwierigkeiten bewährt hat. Auf<br />

Grund <strong>der</strong> komplexen Vorgänge bei <strong>der</strong> Anmeldung von BetreuerInnen hat sich das One<br />

Stop Shop - Prinzip bewährt. Zumindest eine intensive Beratungstätigkeit sollte aufrecht<br />

erhalten bleiben.<br />

Allfälliger Adaptierungsbedarf des Hausbetreuungsgesetzes in Richtung einer gewissen<br />

Flexibilität, die auf die Praxis <strong>der</strong> Hausbetreuung eingeht (nur 77 Prozent <strong>der</strong> Befragten<br />

haben zwei BetreuerInnen, nur bei 62 Prozent <strong>der</strong> befragten Familien findet <strong>der</strong> Wechsel 14tägig<br />

statt), wäre zu prüfen.<br />

Ein gewisser Klärungsbedarf bezüglich <strong>der</strong> relevanten Fristen im Aufenthalts- und<br />

Nie<strong>der</strong>lassungsrecht scheint zu bestehen.<br />

1<br />

D.h. alle für die Legalisierung relevanten Behörden sind zur selben Zeit am selben Ort (i.d. Regel eine<br />

Bezirkshauptmannschaft) zu erreichen.<br />

Endbericht 3

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