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Johann Nepomuk Nestroy Tradizione e trasgressione a cura di ...

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Walter Obermaier<br />

ken abzulenken. Um aber, wie es <strong>di</strong>e «Instruktion für <strong>di</strong>e Theaterkommissäre<br />

in den Vorstädten von Wien» von 1803 formulierte, «durch fortgesetzte<br />

Maßnahmen der Polizei [...] zu einer öffentlichen Unterhaltung<br />

ohne Gefahr für Kopf, Herz, Sitten und Stimmung des Volkes» 6 zu gelangen,<br />

waren eine Reihe von Maßnahmen erforderlich: Jedes Manuskript<br />

hatte leserlich und korrekt paginiert bei der Zensurbehörde eingereicht zu<br />

werden. Wie es scheint, mußte dazu auch ein “Programm”, also eine Inhaltsangabe<br />

des jeweiligen Stückes, beigelegt werden. 1835 notierte Ernst<br />

Stainhauser, ein eben aus der Provinz ans Theater an der Wien gekommener<br />

Schauspieler, der sich auch als Autor versuchte, in seinem Tagebuch:<br />

Vormittag schrieb mir der H. Sekretär Franz ich möchte das Programm<br />

meines Stückes machen, um es mit demselben der Zensur<br />

Stelle überreichen zu können. 7<br />

Vielleicht sind <strong>di</strong>e Inhaltsangaben, <strong>di</strong>e <strong>Nestroy</strong> etwa für Die verhängnißvolle<br />

Faschings-Nacht (1839) und Der Färber und sein Zwillingsbruder (1840) angelegt<br />

hatte8 , in <strong>di</strong>esem Zusammenhang zu sehen. Es gibt aber auch von<br />

ihm geschriebene Inhaltsangaben zu Stücken, <strong>di</strong>e einzig eine Rolle im<br />

Entstehungsprozess einer Posse spielen und <strong>di</strong>e man als «Entwurfsinhaltsangaben»<br />

bezeichnen könnte, wie bei Der Treulose (1836), Der Erbschleicher<br />

(1840) und Der hollän<strong>di</strong>sche Bauer (1850) 9 .<br />

In der Zensurbehörde wurde entschieden, ob und mit welchen Auflagen<br />

ein Stück zur Aufführung zugelassen wurde. Zumeist verlangte der<br />

beamtete Zensor Streichungen bzw. Abänderungen «gefährlich» erscheinender<br />

Stellen. Seine Schwierigkeit war, daß durch Minenspiel und Gestik<br />

der Schauspieler manche an und für sich harmlos scheinende Textpassage<br />

eine unerwünschte Nebenbedeutung bekommen konnte. Und schließlich<br />

war noch mit der durch <strong>di</strong>e Zensur mitverursachten Deutungssucht des<br />

Publikums zu rechnen, das auch dort Anspielungen vermutete, wo wirklich<br />

keine verborgen waren. Nach der Bewilligung eines Stückes wurde<br />

<strong>di</strong>eses vom Zensurbeamten approbiert und in einer Weise gesiegelt, daß<br />

keine neuen (unzensierten) Seiten in das Manuskript aufgenommen wer-<br />

6 § 1 der Instruktion, in: Karl Glossy: Zur Geschichte der Theater Wiens I (1801–<br />

1820). In: Jahrbuch der Grillparzer-Gesellschaft 25 (1915), S. 59.<br />

7 Ernst Stainhauser Ritter von Treuberg: Tagebuch 1835, Wiener Stadt- und Landesbibliothek<br />

– Handschriftensammlung, Ib 188.299. Stainhauser wurde später einer der<br />

engsten Freunde und Mitarbeiter <strong>Nestroy</strong>s.<br />

8 HKA: Stücke 15, S. 307, und HKA: Stücke 16/I, S. 143.<br />

9 HKA: Stücke 10, S. 177-189; Stücke 16/II, S. 144-148; Stücke 28/I, S. 306-313.

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