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2.2. HALBORDNUNGEN 11<br />

• obere Schranke von T, wenn T ≤ a;<br />

• kleinstes Element von T, geschrieben Min(T), wenn a ∈ T und a ≤ T;<br />

• kleinste obere Schranke von T, geschrieben T, wenn es kleinstes Element der Menge<br />

{b ∈ A | T ≤ b} aller oberen Schranken von T ist.<br />

Sind=〈A, ≤〉,=〈B, ≤〉 Halbordnungen, so heißt die Abbildung ϕ : A → B genau dann<br />

monoton, wenn<br />

a ≤a ′ =⇒ ϕ(a) ≤ϕ(a ′ )<br />

für alle a, a ′ ∈ A.<br />

Ist=〈A, ≤〉 eine Halbordnung, dann heißt eine Teilmenge T ⊆ A genau dann gerichtet, wenn<br />

∀a, b ∈ T. ∃c ∈ T. a ≤ c ∧ b ≤ c<br />

Ein Spezialfall der gerichteten Teilmengen sind die total geordneten Ketten K ⊆ A mit:<br />

∀a, b ∈ K. a ≤ b ∨ b ≤ a<br />

Nicht-leere Ketten K mit abzählbar vielen Elementen werden ω-Ketten genannt und lassen sich<br />

auch als Folge schreiben:<br />

K = (ai)i∈IN mit a0 ≤ a1 ≤ a2 ≤ . . .<br />

Monotone Abbildungen erhalten die Gerichtetheit bzw. die Ketteneigenschaft, d. h. ist T gerichtet<br />

(Kette) und ϕ monoton, so ist ϕ(T) gerichtet (Kette).<br />

Eine Halbordnung=〈A, ≤〉 heißt genau dann ω-vollständig , wenn jede abzählbare gerichtete<br />

Menge T ⊆ A in A eine kleinste obere Schranke hat, d.h. T existiert und T ∈ A. Schon<br />

äquivalent dazu ist die Eigenschaft, daß jede abzählbare Kette K ⊆ A eine kleinste obere Schranke<br />

in A besitzt. Diese Äquivalenz wird in [Mar76] bewiesen und beruht auf folgender Idee: Jede Kette<br />

ist eine gerichtete Menge, und umgekehrt läßt sich zu jeder abzählbaren gerichteten Menge T =<br />

{a0, a1, a2, . . .} eine abzählbare Kette K = {a0, {a0, a1}, { {a0, a1}, a2}, . . . mit T = K<br />

konstruiert.<br />

Da insbesondere T = ∅ bzw. K = ∅ sein kann 1 , besitzt jede ω-vollständige Halbordnungein<br />

kleinstes Element ⊥:= ∅ ∈ A. Wennsich aus dem Zusammenhang ergibt, wird oft auch<br />

nur ⊥ geschrieben.<br />

Flache Halbordnungen sind immer ω-vollständig.<br />

Ist M eine Menge, so ist 〈P(M), ⊆〉 eine ω-vollständige Halbordnung mit T als kleinster oberer<br />

Schranke einer beliebigen(!) Teilmenge T ∈ P(M).<br />

Ist=〈A, ≤〉 eine ω-vollständige Halbordnung und B eine Menge, so ist die kanonische Halbordnung<br />

des Abbildungsraumes, 〈(B→A), 〉, ω-vollständig, wobei für beliebige abzählbare gerichtete<br />

Mengen T ⊆ (B→A) die kleinste obere Schranke T durch<br />

( T)(b) := {ϕ(b) | ϕ ∈ T }<br />

1 In der Literatur werden gerichtete Mengen und Ketten oft als nicht-leer definiert. In diesem Fall wird für die<br />

ω-Vollständigkeit zusätzlich die Existenz eines kleinsten Elementes gefordert.

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