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Service-on-Demand im Breitbandverteilnetz von Berlin - FH-Aachen

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164 Problematisierung<br />

3.2 Rechtliche Aspekte<br />

Das Recht reguliert den Wettbewerb der sich ständig wandelnden Wirtschaft. Diese nutzt<br />

die modernsten Techniken, um neue Dienste anzubieten. Deshalb müssen Regulierungen für<br />

Freiheit, Gleichheit, gegen Dominanz und gegen Mißbrauch geschaffen werden. Dies erfolgt<br />

durch neue oder durch Ergänzung v<strong>on</strong> bestehenden Gesetzen, die v<strong>on</strong> der Bundesregierung<br />

oder den Länderregierungen verkündet werden. In der letzten Zeit sind folgende wichtige<br />

Gesetze und Erweiterungen zu Gesetzen, die die Mult<strong>im</strong>edia-Dienste betreffen, erlassen bzw.<br />

diskutiert worden: Telekommunikati<strong>on</strong>sgesetz, Informati<strong>on</strong>s- und<br />

Kommunikati<strong>on</strong>sdienstegesetz, Rundfunkstaatsvertrag und Landesmedienrecht sowie<br />

bestehende Gesetze [Sch95].<br />

Eine eindeutige Teilung der Zuständigkeit v<strong>on</strong> Bund und Ländern existiert nicht. Durch<br />

eine Einigung <strong>im</strong> Dezember 1996 und der Schaffung und Ergänzung v<strong>on</strong> Gesetzen hat man<br />

sich auf eine Zuständigkeit bei den Mult<strong>im</strong>edia-Diensten geeinigt. Demnach regelt der Bund<br />

unter anderem den Bereich der individuellen Kommunikati<strong>on</strong> wie Telebanking, Telearbeit,<br />

Telemedizin und wirtschaftliche Abrufdienste, aber auch elektr<strong>on</strong>ische Bestelldienste. Die<br />

Länder sind weiterhin für reguläre Medienangebote wie Rundfunk und Fernsehen zuständig.<br />

Auch internati<strong>on</strong>ale und europäische Entwicklungen haben einen Einfluß auf die<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen für Mult<strong>im</strong>edia-Dienste, die abschließend in den K<strong>on</strong>text<br />

eingebracht werden [Ack95], [BMB96], [WG96].<br />

3.2.1 Telekommunikati<strong>on</strong>sgesetz<br />

Ziel dieses Gesetzes ist es, Voraussetzungen für Chancengleichheit be<strong>im</strong> Wettbewerb auf<br />

den Telekommunikati<strong>on</strong>smärkten zu schaffen. Dabei soll eine Sicherung der flächendeckenden,<br />

angemessenen und ausreichenden Grundversorgung bzw. der Universaldienst <strong>im</strong> Wettbewerb<br />

möglich sein [BPT96c], [BPT96d], [BPT96e], [BPT96f].<br />

Das Gesetz soll die vollständige Liberalisierung der Telekommunikati<strong>on</strong>smärkte<br />

ermöglichen, um <strong>im</strong> Wettbewerb den Zugang zu einer modernen, preiswerten und<br />

leistungsfähigen Telekommunikati<strong>on</strong>sstruktur sicherzustellen. Die Vorschriften regeln nicht<br />

nur Wegerecht, Frequenzordnung, Nummernverwaltung und die Lizensierung für den Betrieb<br />

v<strong>on</strong> Übertragungswegen und Sprachtelef<strong>on</strong>diensten, s<strong>on</strong>dern befassen sich auch mit der<br />

Sicherung des Fernmeldegehe<strong>im</strong>nisses oder dem Datenschutz. Sie richten sich an die großen<br />

gewerblichen Online-Dienstleister und an Dienstleister, die in öffentlichen Netzen<br />

unentgeltlich Telekommunikati<strong>on</strong>sdienstleistungen für andere erbringen. Folgende Gesetze und<br />

Verordnungen sind in diesem Zusammenhang erschienen [BPT96j], [BPT96l]:<br />

• Telekommunikati<strong>on</strong>sgesetz (TKG) vom Juli 96<br />

• Telekommunikati<strong>on</strong>s-Universaldienstverordnung (TUDLV) vom Februar 97<br />

• Netzzugangsverordnung (NZV) vom Oktober 96<br />

• Telekommunikati<strong>on</strong>s-Entgeltregulierungsverordnung (TEntgV) vom August 96<br />

• Telekommunikati<strong>on</strong>sdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) vom Juli 96<br />

Für Telekommunikati<strong>on</strong>sleistungen wird auch künftig ein kostenloses Nutzungsrecht<br />

öffentlicher Wege bestehen.<br />

Der reibungslose Übergang vom M<strong>on</strong>opol zum Wettbewerb wird durch Regulierung<br />

gewährleistet. Lediglich marktbeherrschende Unternehmen werden einer bes<strong>on</strong>deren<br />

Regulierung unterworfen. Die regulierenden Aufgaben des Bundesministeriums für Post und<br />

Telekommunikati<strong>on</strong> (BMPT) übern<strong>im</strong>mt ab 1.1.1998 die neu geschaffene<br />

Regulierungsbehörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterliegt. Ihre Aufgaben sind<br />

unter anderem die Lizenzverteilung, die Frequenzvergabe, die Rufnummernverwaltung, die<br />

Überwachung der Universaldienst-Pflicht, K<strong>on</strong>trollen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />

der Entgeltregulierung, der Netzzugang und die Interc<strong>on</strong>necti<strong>on</strong> [BPT96g].

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