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Service-on-Demand im Breitbandverteilnetz von Berlin - FH-Aachen

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180 Problematisierung<br />

3.2.5.3.2 Lizensierung für k<strong>on</strong>venti<strong>on</strong>ellen Rundfunk<br />

Be<strong>im</strong> privaten oder öffentlichen Rundfunk werden die Urheber an den Einnahmen aus<br />

Werbung und Gebühren beteiligt. Die GEMA z. B. praktiziert zur Zeit folgende Tarife:<br />

• be<strong>im</strong> öffentlich-rechtlichen Hörfunk mit 6,2 % der Werbeeinnahmen und 0,10 DM pro<br />

Gerät und M<strong>on</strong>at<br />

• be<strong>im</strong> öffentlicher-rechtlichen Fernsehen mit 4,8 % der Werbeeinnahmen und 0,055 DM<br />

pro Gerät und M<strong>on</strong>at<br />

• be<strong>im</strong> privaten Hörfunk 6,2 % (4,71 %) nach Gesamtvertragsrabatt<br />

• be<strong>im</strong> privaten Fernsehen 2,25 % (1,8 %) nach Gesamtvertragsrabatt<br />

Die Verwertungsgesellschaften machen keinen Unterschied in der analogen oder digitalen<br />

Übertragungsform der Sendungen. Jedoch muß die Programmstruktur nach k<strong>on</strong>venti<strong>on</strong>ellen<br />

Gesichtspunkten wie Wortbeiträge, Werbung etc. ausgerichtet sein.<br />

3.2.5.3.3 Pay-Radio und -TV<br />

Die Programmstruktur bei diesen Diensten besteht <strong>im</strong> Gegensatz zu den K<strong>on</strong>venti<strong>on</strong>ellen<br />

ausschließlich aus Radio- oder TV-Sendungen ohne Wort- und Werbebeiträge. Bei diesen<br />

Diensten können auf bis zu 50 parallel ausgestrahlten Kanälen hochwertige Programme<br />

verschiedener Art übertragen werden.<br />

Die Vergütung orientiert sich an den Bruttoeinnahmen aus Ab<strong>on</strong>nementgebühren. Bei einer<br />

intensiven 24stündigen Nutzung geschützter Werke <strong>im</strong> Pay-Radio<br />

• hält die GEMA einen Anteil v<strong>on</strong> 10 % für gerechtfertigt.<br />

• hat eine Schweizer Schiedskommisi<strong>on</strong> dem Verwertungsunternehmen SUISA lediglich<br />

7 % abzüglich 5 % Rabatt, d. h. 6,65 % zugestanden<br />

Durch diesen Schiedsspruch existiert nun Verhandlungsspielraum für eine angemessene<br />

Vergütung.<br />

3.2.5.3.4 Online-Dienste<br />

Eine Ausprägung des Online-Dienstes bzw. Mult<strong>im</strong>edia-Dienstes besteht z. Zt. mit dem<br />

INTERNET, das Daten, Radio und TV auf schlechtem Qualitätsniveau anbietet. Die Nutzung<br />

eines Werkes bei <str<strong>on</strong>g>Service</str<strong>on</strong>g>-<strong>on</strong>-<strong>Demand</strong> erfolgt <strong>im</strong> privaten Gebrauch dahingehend, daß das<br />

Werk zu speichern und auf einem Träger zu vervielfältigen ist. Nach urheberrechtlichen<br />

Gesichtspunkten findet für diese Dienste bei der notwendigen Einspeisung in Datenbanken und<br />

der anschließenden Weiterleitung an den Endbenutzer eine unter das Vervielfältigungsrecht zu<br />

fallende sowie eine dem Verbreitungsrecht ähnliche Nutzung statt. Eine ähnliche Tarifierung<br />

wie bei T<strong>on</strong>- und Bildt<strong>on</strong>trägern liegt nahe. Die Vergütungsansprüche müssen sich an den<br />

gewerblichen Anbieter richten, da dieser den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Werk zieht.<br />

Die britische Verwertungs- und Rechteverwaltungsgesellschaft MCPS lizensiert die<br />

INTERNET-Nutzung der Firma Cerbu Sound und Visi<strong>on</strong> für die Digital Juke Box be<strong>im</strong> Dienst<br />

Music-<strong>on</strong>-<strong>Demand</strong>, der die Werke digital und verschlüsselt überträgt.<br />

• Die Lizenzgebühr beträgt 10 % Bruttoeinnahmen pro Stück je Nutzer.<br />

Eine amerikanische Verwertungsgesellschaft BMI hat versuchsweise für die Firma ON<br />

RAMP einen Lizenzvertrag für den Dienst ”Internetradio” - einem radioähnlichem Dienst - und<br />

den Dienst ”Durchsuchen und Herunterladen v<strong>on</strong> Audiodaten” erteilt. Die Lizenzgebühr<br />

orientiert sich an den Bruttojahreseinnahmen (BJE) des Unternehmens:<br />

• für das Internetradio sind 2,1 % vom BJE und<br />

• für das Durchsuchen und Herunterladen v<strong>on</strong> Audiodaten sind 2,5 % vom BJE zu<br />

entrichten<br />

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat mit ONLINEPARK eine erstes<br />

Pilotprojekt für ihre Online-Dienste abgeschlossen. Für jedes Werk erfolgt eine<br />

Rechtsabklärung, die <strong>im</strong> Einzelfall bis zum Urheberberechtigten zurückgeht. Die Einnahmen<br />

beziehen sich sowohl auf einen festen Betrag bei einem Datenbankeintrag als auch bei Abruf

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