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Service-on-Demand im Breitbandverteilnetz von Berlin - FH-Aachen

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Rechtliche Aspekte 185<br />

Arten v<strong>on</strong> Diensten. Es sind auch Vorgaben für die Anpassung des bestehenden Rahmens in<br />

einem Tempo entscheidend, bei dem weiterhin angemessene, nichtdiskr<strong>im</strong>inierende<br />

Marktbedingungen gewährleistet und Nutzerinteressen voll berücksichtigt werden. Die<br />

Geschwindigkeit und die Art, in der die Veränderung bewältigt wird, sind in der<br />

Übergangsphase v<strong>on</strong> entscheidender Bedeutung.<br />

Bei Opti<strong>on</strong> 1 "Aufbau auf bestehende Regelungsstrukturen" würden gegenwärtige vertikale<br />

Regulierungsmodelle bestehen bleiben. Das bedeutet, daß für die Bereiche Telekommunikati<strong>on</strong><br />

und Audiovisuelles/Rundfunk verschiedene Regeln gelten, ebenso, zwar in geringerem<br />

Umfang, für Verleger und IT. Ausgehend v<strong>on</strong> festgelegten Prinzipien würden bestehende<br />

Rahmen auf Gemeinschafts- und nati<strong>on</strong>aler Ebene ad hoc erweitert werden, um den<br />

Anforderungen eines wettbewerbsorientierten Marktes und den Herausforderungen neuer<br />

Technologien und Dienste gerecht zu werden.<br />

Mit Hilfe der normalen Auslegungsgrundsätze könnte <strong>im</strong> Einzelfall die Frage beantwortet<br />

werden, unter welche Best<strong>im</strong>mungen spezielle Aktivitäten fallen könnten. Soweit erforderlich,<br />

könnte die Koordinierung auf europäischer Ebene verstärkt werden. Dadurch könnte das Risiko<br />

der Fragmentierung min<strong>im</strong>iert werden, welches durch nati<strong>on</strong>ale Regeln entstünde, die in den<br />

verschiedenen Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise angewandt werden.<br />

Bei Opti<strong>on</strong> 2: "Entwicklung eines separaten Regulierungsmodells für die neuen Dienste"<br />

würde parallel zu den rechtlichen Regelungen für Telekommunikati<strong>on</strong> und Rundfunk ein neues<br />

Modell entstehen. Diese Opti<strong>on</strong> würde bedeuten, daß die Mitgliedstaaten die neuen Dienste<br />

und Aktivitäten, die die traditi<strong>on</strong>ellen Grenzen überschreiten, quasi “herausnehmen” und in<br />

einem getrennten rechtlichen Rahmen regeln. Damit würde die Entwicklung eines<br />

koordinierten Ansatzes hinsichtlich vieler Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung, die den<br />

k<strong>on</strong>vergierenden Markt charakterisieren, möglich gemacht werden. Dies könnte dadurch<br />

geschehen, daß eine neue Kategorie v<strong>on</strong> Diensten parallel zu bestehenden<br />

Regulierungsmodellen für Telekommunikati<strong>on</strong> und Rundfunk geschaffen wird. Im<br />

wesentlichen würde das Ergebnis darin bestehen, daß man sich v<strong>on</strong> technologie- oder<br />

plattformgestützten Marktgrenzen für ein breites Diensteangebot wegbewegen würde und<br />

gleichzeitig die allmähliche Anpassung des Rahmens für den traditi<strong>on</strong>ellen Kernbereich der<br />

Telekommunikati<strong>on</strong> und des Rundfunks ermöglichen würde.<br />

Bei Opti<strong>on</strong> 3: "Sukzessive Einführung eines neuen Regulierungsmodells" würde für<br />

zahlreiche bestehende und neue Dienste ein Regelwerk erstellt werden. Diese Opti<strong>on</strong> reicht am<br />

weitesten. Sie erfordert eine fundamentale Neubewertung und Reform der heutigen<br />

Regulierung. Dies setzt nicht unbedingt völlig neue Gesetze voraus. Vielmehr müssen<br />

Überlegungen geführt werden, die 1. die bestehenden Rahmen angepaßt werden können, um<br />

Flexibilität zu fördern; 2. die Ungere<strong>im</strong>theiten beseitigen; 3. die Diskr<strong>im</strong>inierung innerhalb v<strong>on</strong><br />

Bereichen und bereichsübergreifend zu vermeiden sowie 4. zu gewährleisten, daß das<br />

Erreichen v<strong>on</strong> Zielen des öffentlichen Interesses sichergestellt wird. Anstatt nur auf einige<br />

Dienste angewendet zu werden, würde diese Opti<strong>on</strong> die Schaffung eines Rahmens zulassen, der<br />

alle Branchen umfaßt. Diese Opti<strong>on</strong> würde eine breitere Definiti<strong>on</strong> v<strong>on</strong><br />

Kommunikati<strong>on</strong>sdiensten erfordern, um die Definiti<strong>on</strong>en in den Rechtsvorschriften in den<br />

Bereichen Telekommunikati<strong>on</strong> und audiovisuelle Dienste zu ersetzen.

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