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Service-on-Demand im Breitbandverteilnetz von Berlin - FH-Aachen

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Dienstangebot - eine kundenorientierte Lösung 225<br />

Werbung als Dienst wäre weiterhin denkbar. Hier könnten Firmen ihre Produkte in einem<br />

eigenem Kanal offerieren.<br />

Auch neue Formen der Abrechnung sollten eingeführt werden. Hier sind neben der<br />

Verrechnung nach Zeitdauer, Ort und Volumen auch andere Kriterien, u. a. Geschwindigkeit,<br />

Aktualität und Exklusivität, denkbar. Der Dienst kann dann für den Kunden gerechter und<br />

einsichtiger berechnet werden, was sicherlich zu einer Akzeptanzsteigerung führen würde.<br />

4.2.2.7 Gesetz<br />

Die Faktoren der Gesetze haben auf die Kunden keine direkte Wirkung. Sie regeln den<br />

Rahmen, aus dem sich die Angebote ergeben. Dieser Rahmen wird vom Landesmedienrecht,<br />

dem Telekommunikati<strong>on</strong>s- und den IuK-Gesetzen gebildet. Die Spielräume, in denen sich die<br />

Mult<strong>im</strong>edia-Dienste bewegen, sollten mit Detaillierungen ergänzt werden. Die Detaillierungen<br />

wären: keine engen Gesetzesgrenzen, freiwillige Verhaltensk<strong>on</strong>trolle der Anbieter,<br />

verantwortungsvoller Umgang auf Seiten der Kunden und offen liegende<br />

Eigentumsverhältnisse der Anbieter (siehe Abbildung 4-17).<br />

Gesetz<br />

Landesmedien<br />

Stand<br />

UrhG<br />

IuKG,<br />

TKG<br />

keine engen<br />

Gesetzesgrenzen<br />

Detaillierung<br />

Vertretung<br />

der Rechteinhaber<br />

offene<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

der<br />

Anbieter<br />

freiwillige<br />

Verhaltensk<strong>on</strong>trolle<br />

der<br />

Anbieter<br />

verantwortungsvoller<br />

Umgang der<br />

Kunden<br />

Abbildung 4-17: Stand der Dienstkomp<strong>on</strong>ente „Gesetz“ und deren Perspektiven<br />

Eine freiwillige Verhaltensk<strong>on</strong>trolle der Anbieter und das eigenverantwortliche Handeln<br />

der Anwender sollte ohne enge gesetzliche Grenzen angestrebt werden. Gesetze engen die<br />

Innovati<strong>on</strong> ein. Die Anbieter sollten sich verpflichten, für ihr Angebot best<strong>im</strong>mte Grundregeln<br />

einzuhalten. Ebenso sollte der Nutzer durch sein Handeln aktiv zum Schutz beitragen. Somit<br />

sind z. B. auch Eltern einbezogen, sich zu überlegen, welche Informati<strong>on</strong>sinhalte für Kinder<br />

geeignet sind. Sowohl die Anbieter- als auch die Anwenderseite sollte den Schutz v<strong>on</strong><br />

unterschiedlichen Interessen selbstständig wahrnehmen, sei es be<strong>im</strong> Jugend- und Datenschutz<br />

die Unterstützung mit Einführung v<strong>on</strong> Programmkategorien, die Zugriffssperre oder den Schutz<br />

vor Viren und Sicherheitslücken <strong>im</strong> eigenen System zu ermöglichen; be<strong>im</strong> Verbraucherschutz<br />

die Transparenz des Entgelts einzuführen und be<strong>im</strong> Persönlichkeitsrecht mit an<strong>on</strong>ymisierten<br />

Daten zu arbeiten. Natürlich ist es notwendig, den Tatbestand strafbarer Handlungen <strong>im</strong><br />

Rahmen informati<strong>on</strong>stechnischer Angebote festzustellen und strafrechtlich zu ahnden. Nicht<br />

die Verhinderung unerwünschter informati<strong>on</strong>stechnischer Angebote wird letztlich unsere<br />

Gesellschaft auf dem Weg in die Informati<strong>on</strong>sgesellschaft weiterbringen, s<strong>on</strong>dern der mündige,<br />

verantwortliche Umgang der Nutzer bei der Auswahl und der Anbieter bei ihrem Angebot.<br />

Beide Seiten können dies nur erreichen, wenn die Kompetenz für und der Überblick über den<br />

Bereich vorliegt.<br />

Das Verhältnis v<strong>on</strong> Cross-Ownership und Multi-Ownership sollte offen dargelegt<br />

werden, damit es zu keiner Marktbeherrschung einzelner Unternehmen kommt. Die<br />

Verflechtung v<strong>on</strong> Netzbetreibern und Inhalteanbietern darf die Meinungsvielfalt und die<br />

Rundfunkfreiheit nicht behindern. Daher werden mehrere Inhaltsanbieter mit ihrem Dienste-<br />

Bouquet und die K<strong>on</strong>trollbehörde für Vielfalt sorgen. Die Verflechtungen der Anbieter und der<br />

dienstleistenden Unternehmen sollten gegenüber der Aufsichtsbehörde offengelegt werden.

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