Innere Sicherheit
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Seite 50<br />
Tabelle 2.1-6: Längsschnittentwicklung der Raubdelikte 1971-1999, erfasste Fälle (einschl. Versuche),<br />
Häufigkeitszahlen und Aufklärungsquoten, alte Länder (1971, 1980, 1990) bzw.<br />
Deutschland (1993-1999)<br />
1971 1980 1990 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999<br />
Raubdelikte<br />
erfaßte Fälle 15.531 24.193 35.111 61.757 57.752 63.470 67.578 69.569 64.405 61.420<br />
HZ 25,5 39,4 56,0 76,3 71,0 77,8 82,6 84,8 78,5 74,9<br />
Aufkl. in % 56,5% 53,0% 43,7% 42,6% 43,9% 45,8% 47,4% 48,4% 49,9% 50,4%<br />
Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.<br />
Tabelle 2.1-7: Längsschnittentwicklung der gefährlichen/schweren Körperverletzung 1971-1999,<br />
erfasste Fälle (einschließlich Versuche), Häufigkeitszahlen und Aufklärungsquoten,<br />
alte Länder (1971, 1980, 1990) bzw. Deutschland (1993 bis 1999)<br />
1971 1980 1990 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999<br />
gef./schw.<br />
Körperverletzung<br />
erfaßte Fälle 35.133 65.479 67.095 87.784 88.037 95.759 101.333 106.222 110.277 114.516<br />
HZ 57,6 106,6 107,0 108,4 108,2117,4 123,9129,5 134,4 139,6<br />
Aufkl. in % 86,2% 84,5% 82,6% 80,1% 81,3% 81,7% 82,3% 82,5% 83,6% 83,9%<br />
Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.<br />
Zu den qualifizierten Körperverletzungsdelikten verzeichnet die PKS den größten Anstieg während der<br />
siebziger Jahre. In den achtziger Jahren gab es dagegen hier weitgehende Stabilität. Während der neunziger<br />
Jahre ist erneut eine deutliche Zunahme zu verzeichnen. Auffallend ist dabei, dass sich dieser Anstieg<br />
der Häufigkeitszahl um gut ein Viertel abweichend von dem, was sich zu vorsätzlichen Tötungsdelikten<br />
und den Raubdelikten gezeigt hat, auch während der letzten beiden Jahre ergeben hat. Dies kann auch<br />
eine Folge des 6. Strafrechtsreformgesetzes sein. Seit dem 1. April 1998 kommt bei gefährlichen Körperverletzungen<br />
eine Verweisung auf den Privatklageweg nicht mehr in Betracht. Das Opfer hat dadurch<br />
stets den Staatsanwalt an seiner Seite und ist nicht mehr darauf angewiesen, sich zur Vertretung seiner<br />
Interessen einen Anwalt zu nehmen, der eine Privatklage einreicht. Man wird davon ausgehen können,<br />
dass dies die Anzeigebereitschaft der Opfer von qualifizierten Körperverletzungen erhöht hat.<br />
2.1.4 Der Einsatz von Schusswaffen bei Gewaltdelikten<br />
Kernpunkte<br />
♦ Der Einsatz von Schusswaffen bei der Verübung von Gewaltdelikten ist mit etwa 5% der Gewaltvorfälle<br />
im Jahre 1999 insgesamt sehr selten.<br />
♦ Der polizeilich registrierte, illegale Schusswaffengebrauch ist im Verlauf der letzten drei Jahrzehnte<br />
weitgehend konstant geblieben. Für das Schießen einerseits und das Drohen andererseits zeichnen<br />
sich jedoch sehr unterschiedliche Trends ab. Während das illegale Schießen deutlich zurückgegangen<br />
ist, hat das Drohen mit Schusswaffen zu Beginn der neunziger Jahre um etwa die Hälfte zugenommen.<br />
Seit 1993 ist es dann weitgehend auf diesem Niveau geblieben.<br />
♦ Trotz der deutlichen Zunahme der polizeilich registrierten Fälle von Gewaltkriminalität haben sich<br />
die Zahlen des Schusswaffengebrauches bei solchen Delikten nicht erhöht. Der Anteil der Gewalttaten,<br />
die unter Einsatz von Schusswaffen verübt worden sind, ist dadurch im Verlauf der letzten drei<br />
Jahrzehnte deutlich zurückgegangen.<br />
Ein relativ kleiner Teil der polizeilich registrierten Gewalttaten wird unter Einsatz von Schusswaffen<br />
verübt. 1999 war das bei 5,0% der Gewaltdelikte der Fall. Das nachfolgende Schaubild 2.1-2 vermittelt<br />
einen Überblick, wie sich die Häufigkeit des polizeilich registrierten Schusswaffengebrauchs seit 1971<br />
PSB