PSB Seite 189 stammt, bei rd. jedem vierten Tatverdächtigen handelt es sich um eine Privatperson. 650 Damals entfiel die weit überwiegende Zahl aller Tathandlungen auf Öleinleitungen, also auf Delikte, "die leicht entdeckbar (sind) und deren Nachweis leicht führbar" 651 ist. 2.6.2.3.2 Wegen Umweltkriminalität Angeklagte und Verurteilte Im zeitlichen Längsschnitt haben sich in den achtziger Jahren die Zahlen über Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte deutlich auseinander entwickelt. 652 Seit Ende der achtziger Jahre ist dies so nicht mehr der Fall (vgl. Tabelle 2.6-3), was sowohl auf der Zunahme des Anteils der unbefugten Abfallbeseitigung als auch auf der bei diesem Delikt überdurchschnittlich hohen und steigenden Verurteilungswahrscheinlichkeit beruht. Die Einzeldeliktanalyse zeigt unterschiedliche, teilweise sogar gegenläufige Entwicklungen: Die Verurteilungswahrscheinlichkeit bei Gewässerverunreinigung ist z. B. leicht rückläufig, bei der Abfallbeseitigung hat sie sich nach Inkrafttreten des 2. UKG deutlich erhöht (vgl. Tabelle 2.6-4). Tabelle 2.6-3: Polizeilich registrierte sowie gerichtlich verfolgte und geahndete Umweltkriminalität; bekannt gewordene und aufgeklärte Fälle, Tatverdächtige, Angeklagte und Verurteilte, alte Länder 1987-1999* Jahr Straftaten insgesamt Erfasste Fälle Erfasste Fälle Aufgeklärte Fälle Umweltstraftaten insgesamt Ermittelte Tatverd. Strafmün. Tatverd. Angeklagte Verurteilte Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 % % % % N N von (1) N von (2) N N N von (7) N von (7) 1987 4.444.108 17.930 0,40 13.434 74,9 14.303 14.263 3.536 24,8 1.846 12,9 1988 4.356.726 21.116 0,48 16.057 76,0 16.557 16.518 4.442 26,9 2.344 14,2 1989 4.358.573 22.816 0,52 16.891 74,0 17.928 17.863 4.867 27,2 2.678 15,0 1990 4.455.333 21.412 0,48 15.527 72,5 16.542 16.482 4.609 28,0 2.624 15,9 1991 4.752.175 23.202 0,49 16.406 70,7 17.048 16.983 4.274 25,2 2.493 14,7 1992 5.209.060 23.387 0,45 15.830 67,7 16.648 16.586 4.183 25,2 2.381 14,4 1993 5.347.780 24.328 0,45 16.160 66,4 16.454 16.389 3.966 24,2 2.393 14,6 1994 5.138.663 24.905 0,48 15.220 61,1 16.600 16.530 4.155 25,1 2.640 16,0 1995 5.232.363 27.557 0,53 16.547 60,0 17.656 17.556 4.627 26,4 3.306 18,8 1996 5.254.557 30.109 0,57 17.179 57,1 18.152 18.058 4.982 27,6 3.647 20,2 1997 5.255.253 30.528 0,58 17.209 56,4 18.580 18.452 5.314 28,8 3.895 21,1 1998 5.149.955 33.062 0,64 17.907 54,2 17.148 17.039 4.809 28,2 3.443 20,2 1999 5.069.260 29.207 0,58 16.610 56,9 16.481 16.368 * Fälle und Tatverdächtige seit 1991, Abgeurteilte und Verurteilte seit 1995 einschließlich Gesamtberlin Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik. 650 Vgl. die Zusammenstellung der Befunde in UMWELTBUNDESAMT (Hg.), 2000, S. 15. 651 LEFFLER, N., 1993, S. 27 ff. 652 Vgl. ALBRECHT, H.-J., 1993a, S. 559 (Schaubild). Wegen unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, nicht übereinstimmender Erhebungszeiträume sowie möglicher Bewertungsverschiebungen können zwar PKS und StVSt nicht unmittelbar miteinander verglichen werden (vgl. hierzu den Allgemeinen Teil dieses Berichts). Die Gegenüberstellung vermittelt aber im Zeitreihenvergleich einen Eindruck von den jeweiligen Größenordnungen. Große zeitliche Verschiebungen von mehreren Jahren sind vor allem bei schweren/komplexen Fällen zu erwarten, die indes eher in der Minderzahl sind.
Seite 190 1998 kamen auf 100 strafmündige Tatverdächtige bei Straftaten insgesamt (ohne Straßenverkehr) 41 Angeklagte, 653 bei Straftaten gegen die Umwelt waren es lediglich 28 (vgl. Tabelle 2.6-4). Tabelle 2.6-4: Angeklagte und Verurteilte wegen Umweltkriminalität insgesamt und ausgewählter Umweltverstöße bezogen auf jeweils 100 strafmündige Tatverdächtige derselben Gruppe, alte Länder 1987-1998* Jahr Umweltdelikte insgesamt (§§ 324, 324a, 325- 330a StGB) Verunreinigung eines Gewässers (§ 324 StGB) Luftverunreinigung Unerl. Umgang mit gefährl. Abfällen (§ 326 außer Abs. 2 StGB) und Abfallein-, aus- und -durchfuhr (§ 326 Abs. 2 StGB SZ 6760 6761 6762 6764+6768 Angeklagte Verurteilte Angeklagte Verurteilte Angeklagte Verurteilte Angeklagte Verurteilte zum Vergleich: Straftaten insgesamt (ohne Straftaten im Straßenverkehr) Straftaten insgesamt Angeklagte Verurteilte 1987 24,8 12,9 23,9 12,0 7,5 2,4 19,1 11,3 46,8 34,8 1988 26,9 14,2 24,2 12,2 8,3 2,8 23,0 13,2 47,5 35,3 1989 27,2 15,0 26,6 14,6 8,5 3,3 21,6 12,5 44,6 33,2 1990 28,0 15,9 26,4 14,1 10,0 3,8 23,9 14,9 41,9 31,5 1991 25,2 14,7 22,6 12,5 7,5 4,3 22,5 14,1 40,5 30,9 1992 25,2 14,4 22,3 11,7 11,9 3,2 22,5 14,0 38,6 29,8 1993 24,2 14,6 20,9 10,9 8,9 4,1 21,9 14,4 39,2 30,9 1994 25,1 16,0 21,5 10,9 6,6 3,3 24,6 17,3 40,8 32,1 1995 26,4 18,8 21,6 12,6 6,4 3,2 29,4 22,3 40,1 31,2 27,6 20,2 ... ... ... ... ... ... 40,0 31,1 1997 28,8 21,1 19,4 11,0 15,7 6,4 32,4 25,3 40,2 31,4 1998 28,2 20,2 16,1 9,5 9,1 3,0 32,9 24,8 41,1 32,3 1996 1) * Tatverdächtige seit 1991, Abgeurteilte und Verurteilte seit 1995 einschließlich Gesamtberlin 1) Die maschinelle Zuordnung der Einzeldelikte in der Strafverfolgungsstatistik ist fehlerhaft, weshalb ein Nachweis nicht möglich ist. Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik. PSB Die Anklagewahrscheinlichkeit ist deliktsspezifisch höchst unterschiedlich. Auf 100 Tatverdächtige wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung (§ 326 StGB) kamen 33 Angeklagte, bei Gewässerverunreinigung waren es lediglich noch 16 und bei Luftverunreinigung neun. Wie eine Befragung von Staatsanwälten gezeigt hat, ist dies nicht nur eine Folge von deliktsspezifisch unterschiedlichen Beweisschwierigkeiten, sondern auch von Schwierigkeiten, individuelle Verantwortlichkeit bei einzelnen Verursachergruppen festzustellen. Deliktsspezifisch stehen "Immissionsdelikte und Gewässerverunreinigung - nur bei der Industrie zusätzlich noch Abfalldelikte - sowie verantwortungsspezifisch industrielle und klein-mittelgewerbliche Verursachungshintergründe an vorderster Stelle besonders schwieriger Aufklärungsarbeit. Als verhältnismäßig wenig beweisschwierig ... erscheinen sowohl die Abfalldelikte und Gewässerverunreinigungen der Landwirtschaft wie private Gewässerverunreinigungen und Abfalldelikte des öffentlichen Bereichs." 654 Hinzu kommen dürfte, dass, wie im Wirtschaftsstrafrecht, die Zahl der eingestellten Verfah- 653 Die Zahl der Angeklagten wird statistisch nicht nachgewiesen. Eine gute Annäherung gibt indes die Zahl der Personen, gegen die entweder ein Strafbefehl erlassen worden ist oder gegen die ein durchgeführtes Hauptverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist (Abgeurteilte). 654 HOCH, H. J., 1994, S. 226.
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