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Innere Sicherheit

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Seite 312<br />

Vergleichende Aussagen über die Kriminalitätsbelastung von Zuwanderern und Deutschen sind nur dann<br />

seriös, wenn die beiden Gruppen vergleichbar sind. Aber schon auf der Ebene des kriminalstatistischen<br />

Ausweises bestehen eine Reihe von Verzerrungsfaktoren, die überwiegend zu Lasten von Zuwanderern<br />

gehen.<br />

- Bestimmte Delikte, insbesondere Verstöße gegen das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz,<br />

können praktisch nur von Nichtdeutschen begangen werden. Im Zusammenhang mit der Zuwanderung<br />

tritt ferner häufig auch das Delikt Urkundenfälschung auf.<br />

- Die Zahlen registrierter Tatverdächtiger sind abhängig von aktuellen Veränderungen der Zuwandererpopulation,<br />

die jeweils mehr als eine halbe Million Zuzüge und Wegzüge im Jahr umfasst. An sich<br />

sind Vergleiche nur dann aussagekräftig, wenn sie bezogen werden können auf je 100.000 der Wohnbevölkerungen<br />

der entsprechenden Gruppe. Die Bevölkerungsstatistik erfasst jedoch bestimmte Ausländergruppen<br />

nicht. Hierzu zählen insbesondere solche Gruppen, die entweder nicht meldepflichtig<br />

sind (Touristen/Durchreisende, Besucher, Stationierungsstreitkräfte), oder die sich illegal im Bundesgebiet<br />

aufhalten. Bei den Tatverdächtigen werden diese Gruppen aber miterfasst. Andererseits werden<br />

nicht alle Wegzüge einberechnet, weil Abmeldungen zuweilen versäumt werden. Weil es deshalb<br />

irreführend wäre, Tatverdächtige in Relation zur registrierten nichtdeutschen Bevölkerung zu setzen,<br />

verzichtet das Bundeskriminalamt schon seit 1989 auf die Berechnung von Tatverdächtigenbelastungszahlen<br />

(TVBZ) für die Nichtdeutschen.<br />

- Deutsche und Nichtdeutsche weisen eine strukturell deutlich unterschiedliche Zusammensetzung auf.<br />

Alle strukturellen Unterschiede (siehe unter 2.11.1.2.2 für die differente Alters-, Geschlechts- und<br />

Sozialstruktur, Arbeitslosenquote, Ausbildung und räumliche Verteilung) erhöhen nach kriminologischer<br />

Erfahrung die Gefahr der Kriminalitätsbegehung. Wenn z. B. 48% der Ausländer (aber nur 29%<br />

der Deutschen) in großstädtischen Ballungszentren leben, in denen auch die deutsche Bevölkerung<br />

eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional hohe Kriminalitätsbelastung aufweist, ist<br />

schon strukturell eine höhere Tatverdächtigenrate bei Ausländern erwartbar.<br />

- Vergleichbarkeit setzt ferner voraus, dass bei vergleichbaren Delikten die Verdachtsgewinnung, die<br />

Anzeigebereitschaft und die Verfolgungsintensität bei Deutschen gegenüber Nichtdeutschen keine<br />

gravierenden Unterschiede aufweist. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht der Fall.<br />

Die danach erforderliche Differenzierung ist nur hinsichtlich eines Teils der (statistischen) Verzerrungsfaktoren<br />

und nur bei einer Auswertung der - auf Bundesebene nicht vorliegenden - Rohdatensätze der<br />

PKS möglich. Unter dieser Einschränkung stellte die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen<br />

Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt in Fortschreibung einer Sonderauswertung 971 der PKS Bayern<br />

für 1999 fest, dass<br />

- die auf die insgesamt ermittelten Tatverdächtigen (im Alter ab acht Jahren) bezogene Kriminalitätsbelastung<br />

der Nichtdeutschen, also die Anzahl der Tatverdächtigen pro 100.000 der jeweiligen Wohnbevölkerung,<br />

um das 4,9fache höher ist als die der Deutschen,<br />

- sich die Überhöhung der Kriminalitätsbelastung der Nichtdeutschen auf das 2,7fache reduziert, wenn<br />

nur die melderechtlich erfassten Tatverdächtigen berücksichtigt und zur (gemeldeten) Wohnbevölkerung<br />

in Beziehung gesetzt werden,<br />

- sich die Überhöhung auf das 2,4fache reduziert, wenn ferner die Delikte ausgeklammert werden, die<br />

nur von Nichtdeutschen verübt werden können, nämlich Verstöße gegen das Ausländergesetz und gegen<br />

das Asylverfahrensgesetz,<br />

- sich die Überhöhung auf das 2,3fache reduziert, wenn nur die männlichen deutschen/nichtdeutschen<br />

Tatverdächtigen verglichen werden,<br />

971 Vgl. STEFFEN, W., 1992.<br />

PSB

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