Innere Sicherheit
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Seite 200<br />
PSB<br />
sen Studien und Umfragen nichtpolizeilicher Institutionen zufolge, die in ihren Ergebnissen jedoch stark<br />
voneinander abweichen, waren allein in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Tausend Rechner betroffen.<br />
Nach den Ergebnissen einer Untersuchung des Hamburger Forschungs- und Beratungsunternehmens<br />
MediaTransfer AG führte der "I love you"-Virus bei 21% der mit Computern ausgestatteten Arbeitsplätze<br />
innerhalb Deutschlands zu Behinderungen und Arbeitsausfällen, weil die Rechnersysteme<br />
mitunter ganztägig abgeschaltet werden mussten. 686 Brauchbare Statistiken über das gesamte Ausmaß von<br />
Angriffen auf die <strong>Sicherheit</strong>, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten über das Internet gibt es bislang<br />
nicht. 687<br />
Dunkelfeld und Anzeigebereitschaft<br />
Bei Angriffen auf die <strong>Sicherheit</strong>, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten kann ebenfalls von einem extrem<br />
großen Dunkelfeld ausgegangen werden. Vorliegende Informationen, insbesondere Informationen<br />
aus dem Internet selbst, lassen den Schluss zu, dass die Herstellung und Verbreitung von Viren über das<br />
Internet keine Seltenheit ist, aber in vielen Fällen <strong>Sicherheit</strong>svorkehrungen, z. B. in Form von Virenscannern,<br />
eine größere Ausbreitung verhindern. DoS-Attacken und Ausspähversuche bzw. Hackingangriffe<br />
werden in vielen Fällen nicht als solche erkannt, sondern als technische Störung interpretiert. Zudem<br />
erstatten die betroffenen Unternehmen bei solchen Delikten häufig zu spät oder gar keine Anzeige, weil<br />
sie Imageverluste befürchten und keine Kunden verlieren wollen. 688 In Zusammenhang mit dem "I love<br />
you"-Virus sind dem Bundeskriminalamt bisher bundesweit lediglich vier Anzeigen wegen Computersabotage<br />
bekannt geworden. Insofern kann das polizeiliche Lagebild auch hier nur einen kleinen Ausschnitt<br />
der Realität abbilden.<br />
Polizeiliches Hellfeld und Strafverfolgung<br />
1999 wurden 48 Fälle des Ausspähens von Daten, 38 Fälle der Datenveränderung sowie 31 Fälle der<br />
Computersabotage über den Meldedienst IuK-Kriminalität mitgeteilt. Demgegenüber weist die Polizeiliche<br />
Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 1999 insgesamt 210 Fälle (1998: 267 Fälle) zum Straftatbestand<br />
des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) sowie 302 Fälle (1998: 326 Fälle) gemäß § 303a StGB (Datenveränderung)<br />
bzw. § 303b StGB (Computersabotage) aus. Eine Differenzierung nach Straftaten in Zusammenhang<br />
mit dem Internet und sonstiger Computerkriminalität erfolgt nicht. Trotz des steigenden<br />
Meldeverhaltens im Rahmen des IuK-Meldedienstes besteht somit weiterhin ein deutlicher Unterschied<br />
zu den in der PKS erfassten Fällen.<br />
In der Strafverfolgungsstatistik wurden (im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin) für das Jahr<br />
1998 acht Abgeurteilte und vier Verurteilte für das Ausspähen von Daten registriert. Auch für die beiden<br />
anderen Tatbestände Datenveränderung und Computersabotage liegen die Zahlen mit sechs Abgeurteilten<br />
und vier Verurteilten wegen § 303a StGB bzw. fünf Abgeurteilten und zwei Verurteilten wegen<br />
§ 303b StGB im einstelligen Bereich. Die im Verhältnis zur Anzahl der bekanntgewordenen Fälle geringe<br />
Anzahl von Aburteilungen und Verurteilungen gründen auch auf Kapazitäts- und Kompetenzgrenzen bei<br />
den Strafverfolgungsbehörden. Die zuständigen Dienststellen sind zum Teil aufgrund der sehr komplizierten<br />
technischen Materie, aber auch aufgrund der oft unzureichenden technischen und personellen<br />
Ausstattung bei der Auswertung von Datenträgern, die aus technischen Gründen zeitnah erfolgen muss,<br />
überfordert. Hinzu kommt, dass bei Angriffen auf die <strong>Sicherheit</strong>, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten<br />
häufig keine "Spuren" hinterlassen werden, die im Strafverfahren als gerichtsverwertbarer Beweis zu<br />
einer Verurteilung führen können.<br />
686 Vgl. hierzu CHIP-Online; http://www.chip.de.<br />
687 Vgl. DEMBOWSKI, H., 2000, S. 11.<br />
688 Vgl. ebenda.